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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1926
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- 1926-04-20
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- 20.04.1926
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X- 91, 20, April 1926, Redaktioneller Teil. mungen über Lehrlingswesen. Damit soll von Arbcit- geberseite zum Ausdruck gebracht werden, daß man der Nachwuchs- srage größtes Interesse cntgcgenbringt. Der Ausbildung des buch- händlerischen Nachwuchses wird von allen zuständigen Stellen, insbesondere der Spitzenorganisation des Buchhandels, dem Bör- scnvercin der Deutschen Buchhändler, ernsteste Aufmerksamkeit ge schenkt, denn es kann keinem Zweifel unterliegen, daß für den Wettbewerb der Zukunft im Ringen um den Absatz des Buches' die beste Ausbildung gerade gut genug ist. Das behördliche Schlichtungswesen mit seinem unvermeidlichen Schematismus zeigte sich auch Im Berichtsjahre größtenteils den Anforderungen nicht gewachsen, die an eine zu treffende Beurteilung der besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse des Buchhandels gestellt werden müssen, wenn auch mitunter er freuliche Ausnahmen zu verzeichnen waren. Deshalb erscheint cs uns wünschenswert, daß der maßgebende Einfluß beamteter Per sönlichkeiten auf die Festsetzung der Lohn- und Arbeitsbedingungen, der entscheidend im T a r i s z w an g, d. i. der Möglichkeit einer Verbindlichcrklärung von Schiedssprüchen zum Ausdruck kommt, auf die wenigen Fälle beschränkt wird, die zu einer Erschütterung der Gesamlwirtschaft führen können. In diesem Zusammenhänge sei noch auf einige weitere Gesetzentwürfe sozialpoli tischen Inhaltes hingswiesen, die für das deutsche Wirt schaftsleben von einschneidender Bedeutung sind. Einmal steht die gesetzliche Neuregelung der Arbeitszeit bevor. Die oben wicdcrgegebcncn Tarifbestimmungen lehren, daß auch der Buch handel an einer den wirtschaftlichen Bedürfnissen Rechnung tragenden Festlegung interessiert ist, zumal da es sich dabei um die Schaffung eines Dauerzustandes handelt, der auch be stehen bleibt, wenn sich das Geschäft wieder belebt. Man braucht nur an das Schulbüchergeschäft mit seinen kurzbefristctcn Licse- rungsterminen zu erinnern, um die Notwendigkeit einer ela stischen Arbcilszeitfestsctzung darzutun. Das Londoner Ab kommen der Arbeitsminister Deutschlands, Englands, Frankreichs, Belgiens und Italiens vom März d. I. bedeutet einen weiteren Schritt zur Ratifikation des- in der Öffentlichkeit viel erörterten Washingtoner Arbeitszeitabkommens. Wenn dieses sich auch nur auf gewerbliche Betriebe mit Ausschluß des Handels erstreckt, so würden davon doch die gemischten Verlagsbetriebe be troffen, und außerdem bliebe natürlich die nationale Arbeitsgesetz gebung für den Handel von dieser Unterstreichung des Achtstunden tagsprinzips nicht unbeeinflußt. Das einzige Ventil bildet Ar tikel 14 des Abkommens, wonach die Bestimmungen des Über einkommens im Falle eines Krieges oder anderer Ereig nisse, welche die Landessicherheit gefährden, außer Kraft gesetzt werden können. Somit besteht für Deutschland die Möglichkeit, sich dem internationalen Zwang in der Arbeitszeitfrage zu ent ziehen, wenn mit dem Achtstundentag die Rcparationsverpflich- tungcn nicht erfüllt werden können — ein sehr schwacher Trost, da auf diese Weise die Interessen der deutschen Volkswirtschaft nur sehr mittelbar Berücksichtigung finden, ganz abgesehen davon, daß gerade im konkurrierenden Auslande Theorie und Praxis des Achtstundentages vielfach in einem starken Mißverhältnis stehen. Nicht minder umkämpft ist der Entwurf eines Arbeits- gerichtsgesetzcs. Wir treten mit Entschiedenheit für die Ein gliederung der künftigen Arbeitsgerichte in die ordentliche Gerichts barkeit ein und lehnen es ab, die Arbcitsrcchtspslege zum Spiel ball politischer Leidenschaften hcrabzuwürdigen. Eine unab hängige Rechtspflege ist das Fundament jedes Rechtsstaates, das nicht erschüttert werden darf, soll das Ganze nicht Schaden leiden. Ebenso bedarf der Entwurf eines Gesetzes über die Ar beitslosenversicherung genauester Prüfung. Zweifel los ist die Lage des Arbcitsmarktes katastrophal, wenn auch die Zahl der stellenlosen Buchhandlungsgehilfen im Verhältnis zur Arbeitslosigkeit in der Gcsamtwirtschast nicht übermäßig hoch ist. Das Problem der Erwerbslosigkeit berührt jedoch olle Volksschichten, und deshalb sind auch die Buchhandelsbetriebe an einer vernünftigen Lösung dieser Kardinalfrage interessiert. Daß öffentliche Fürsorge als übergangsmaßnahme nicht entbehrt wer den kann, liegt auf der Hand! aber das Ziel muß immer die schleunige Vermittlung von Arbeitsgelegenheit sein, die um so leichter ist, je rascher die Ankurbelung der Wirt- 4S4 jcyast durch Erleichterungsmaßnahmen der verschiedensten Art, z. B. aus steuerlichem Gebiete, gelingt. Statt dessen droht die Erwerbslosenfürsorge zum Selbstzweck auszuartcn, indem aus par teipolitischen Gesichtspunkten durch fortgesetzte Erhöhung der Unter stützungssätze die Arbeitswilligkeit systematisch ertötet wird, was vor allem um der psychologischen Dauerwirkung willen verhäng nisvoll ist. Daß es sich bei der Erwcrbslosenfürsorgc nicht mehr lediglich um die Linderung einer akuten Notlage handelt, beweist der Entwurf des Arbeitsloscnversichcrungsgesctzcs, wonach eine Bedürstigkeitsprüsung nicht mehr stattsinden soll. Das bedeutet die gesetzliche Garantie des Rechts aus tarifmäßig bezahlte Arbeit und die einseitige Aufbürduug des gesamten Wirtschastsrisikos auf die Schultern der Arbeitgeber. Deshalb ist der Widerstand gegen das geplante gesetzgeberische Experiment wohl begreiflich, während eine wirkliche Behebung der Not der Erwerbslosen den Be- triebsinhabcrn durchaus am Herzen liegt, die es nur begrüßen, wenn sie insolge der Rentabilität des Betriebes möglichst vielen Menschen Arbeit und Brot geben können. Außer auf dem Gebiete der Erwerbslosenfürsorge, insbeson dere durch Wiedereinführung der Kurzarbeiterunterstützung seit l. März 1926, betätigte sich die sozialpolitische Gesetzgebung im Bereich der S o z i a l v e r s i ch e r u n g. Ab 1. Mai v. I. wurde die Bersichcrungspflichtgrenze in der Angestelltcnversicherung auf 6009 Mark Jahresgchalt herabgesetzt. Ferner wurden die Bei- tragslcistungen in der Unfall- und Invalidenversicherung erhöht und demgemäß auch die Leistungen an die Versicherten. Leider steht das Anwachsen der Soziallast der deutschen Wirtschaft im umgekehrten Verhältnis zu deren Prosperität. Bei vielen Stellen der sozialen Versicherungsträger sehlt es noch an dem nötigen Verständnis für die Bedingtheit sozialpolitischer Betätigung durch die jeweilige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Tätigkeit des Reichsverbandes im Berichts jahre war eingespannt zwischen die Wahrnehmung der allgemeinen Arbeitgeberinteressen unter dem speziellen Gesichtspunkte des Buchhandels und die Ausgabe, als Bindeglied für die örtliche Arbeit der Orts- und Landesgruppen zu wirken. In ständiger Fühlungnahme mit der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in Berlin, deren Arbeit wir nach Kräften zu unterstützen suchten, wurde den jeweils «»stauchenden sozialpolitischen Fragen gebührende Aufmerksamkeit geschenkt. Hierbei kam es uns vor allem darauf an, die Kleinarbeit der Ortsgruppen, namentlich auf tariflichem Gebiete, in lebendigen Zusammenhang mit den leitenden Gesichtspunkten der allgemeinen Arbeitgeberpolitik zu bringen. Denn alle Betriebe sind Glieder einer Wirtschaft, und Fehler, die an einer beliebigen Stelle gemacht werden, rächen sich mit unerbittlicher Folgerichtigkeit an der Gesamtheit. Als Sprachrohr konnte sich der Verband bei seinen Bestrebungen der A D B - M I t t e i l u n g e n bedienen, an deren Ausgestaltung jedoch die Ortsgruppen mehr als bisher Mit arbeiten sollten. In den Leitaufsätzen wurde versucht, die je weiligen wirtschaftlich-n Verhältnisse als Grundbedingung der sozialpolitischen Tätigkeit aufzuzeigen und daraus Folgerungen für die praktische Arbeit, z. B. die Lohnpolitik, die Arbcitszeit- frage und anderes mehr zu ziehen. Unterstützt wurden diese Be mühungen durch die fortlaufende Veröffentlichung der buchhänd- lcrischen Tarife, die bei den Verhandlungen der Tarifkommissioncn als wertvolles Verglcichsmaterilll herangezogen werden konnten. Die Herausgabe besonderer Tarisnachrichten machte sich wie schon im vorigen so auch in diesem Berichtsjahre nicht notwendig, wohl aber wurden einige wichtige Fragen in Mitglieder-Nund- schreiben behandelt. Besondere Aufmerksamkeit wurde ferner den mit der Sozialversicherung zusammenhängenden Fragen ge widmet, namentlich beschäftigten wir uns eingehend mit der Fi nanzpolitik der Ortskrankcnkassen und der Landcsversicherungs- anstaltcn, da uns gerade aus diesem Gebiete vielfache Ersparnis möglichkeiten gegeben erscheinen. Dabei sind wir vor allem auf die Unterstützung der buchhändlerischen Arbeitgeber angewiesen, die in den verschiedenen Körperschaften der Sozialversicherung ehrenamtlich tätig sind, und die wir dringend bitten, mit dem Reichsvcrband ständige Fühlung aufrechtzucrhalten. über haupt ist cserforderlich,daß sich die Buchhänd ler in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber auch
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