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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1926
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- 1926-05-20
- Erscheinungsdatum
- 20.05.1926
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115, 20, Mai 1928. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buckibandel. Großtat, die den Ladenpreis zu dem gemacht hat, was er war und sein sollte. Wer kann es den, Verleger verübeln, wenn er durch Unterbietungen an das Publikum den Sortimenter schädigt, falls er, wenn er es nicht täte, unter Geschäftsaufsicht käme? So ist die Aufgabe des überwachenden Börsenvereins eine enorm schwierige geworden, und die Männer, welche die Durchführung der Gesetze erzwingen sollen, die wir uns in mühsamster Arbeit und endlosen Kämpfen selbst gegeben haben, sind wenig zu beneiden. Und weiter: alle die Parasiten, die dem Körper des Buchhandels Blut entziehen, sie alle wären nicht über uns gekommen, wenn nicht die Not in Deutschland so groß wäre. Würden alle die privaten Buchoertriebs-Organisationen und Bcsorgungs- ämter entstanden sein, wenn nicht der Groschen zwar an Kaufkraft verloren, trotzdem aber für den einzelnen an Be deutung so ungeheuer gewonnen hätte? Wenn es sich aber nun weiter so verhält, wie gesagt wurde, daß nämlich die Moral stark abhängig ist von der Kraft des Mittels, das sie erzwingen kann, also von der Überwachung, so müßte man schließen, daß jener Zweig des Buchhandels sich am meisten von geschäftlicher An ständigkeit entfernt haben muß, der am wenigsten den Leipziger Bannstrahl zu fürchten hat. Und das wäre das Antiquariat. Der Antiquar — das ist ein ungeheurer und wenig erkannter Vorteil dieses Berufes — ist der freieste Buchhändler. Würden ihm heute alle Verleger die Lieferungen sperren, würden ihm alle Sorti menter ankündigen, »sich für seine Artikel nicht mehr zu verwenden» — er könnte auf alle diese Drohungen pfeifen, sie können ihm kaum schaden. Und wo sind die speziellen Vorschriften aus der Gesetz gebung und aus der Sammlung der Verordnungen des Börsen vereins, die sich gegen ihn richten? Es gibt nur ganz wenige und unbedeutende. Bor vielen Jahren habe ich allerdings in einer kleinen, von mir hcrausgegebcncn Zeitschrift alle Vorschriften ver einigt und verglichen, die damals die Orts- und Kreisvereine in den Paragraphen ihrer Statuten über, oder vielleicht richtiger gesagt, gegen das Antiquariat ausgenommen hatten, und die in ihrer Buntscheckigkeit und in ihren Widersprüchen amüsant genug waren. Heute sind alle diese Vorschriften vergessen, wie ja über haupt durch den Zwang der Verhältnisse und die Gemeinsamkeit der Not der Einfluß der lokalen Buchhändlervcreine auf die Ge setzgebung ihres Kreises wohl ganz geschwunden ist. Und selbst später, in der Zeit der größten Beschränkungen, als wir unter der Gewalt der stellvertretenden General-Kommandos lebten (ich kann durchaus nicht sagen »seufzten»), wurde das Antiquariat am wenig sten von Zwangsmaßregeln betroffen. Der Antiquar also in seiner Freiheit könnte sich heute in geschäftlicher Unmoral am meisten austoben, ohne daß ihm der Börsenverein auf die Hosen klopfen könnte. Es ist immerhin ein gutes Zeichen für den in diesem Berufe steckenden Sinn, daß seine Geschäftsmoral nicht mehr ge litten hat als die anderer Berufe, die von oben strenger regle mentiert werden. Wir hören doch Wohl keine Klagen — und speziell das Ausland würde bei seiner heutigen Orientierung es keineswegs an solchen fehlen lassen, wenn es Grund hätte —, daß der deutsche Antiquar — sagen wir — Defekte verschweigt, daß er Lieferanten nicht bezahlt, daß er überteuert, daß er verschiedene Preise für verschiedene Kunden mache, und ähnliches. Das deutsche Antiquariat, sowohl bibliophiler wie wissenschaftlicher Richtung, gilt immer noch als solid. Allerdings scheint es auch, daß die große wirtschaftliche Not dem Antiquariat trotz des auch bei ihm herrschenden unerfreulichen Geschäftsganges weniger an den Leib gerückt ist. Die alten und großen Firmen scheinen stabil geblieben zu sein, in höherem Grade vielleicht als alte und große Verlage. Und die vielen jungen Antiquariate verstehen es, leise zu ent schlafen, ohne Aufsehen, also ohne den Staub und Mißtrauen auf wirbelnden Umweg über Geschäftsaufsicht und Konkurs. Sie sterben in Schönheit. Dann aber hat das Antiquariat auch noch einen Aufpasser, der besser dafür sorgt, daß die geschäftliche Moral nicht leidet, als Gesetze und die für deren Ausführung bestellten Organe. Das ist die wirksame Konkurrenz des Auslandes. Außer halb Deutschlands und Österreichs geht es — trotz aller jener Zei tungsnachrichten, die dem von Geschäftssorgen bedrückten deutschen Leser die Frühstückszichorie schmackhafter machen sollen — dem Han del eben doch ganz unvergleichlich besser. Die Verhältnisse haben sich dort denjenigen gegenüber, die vor dem Kriege herrschten, doch nur unwesentlich in pojus verivandelt (in Amerika sind sie natürlich sogar günstiger geworden). Die Geschäftsmoral konnte sich also dort besser in unsere Zeit 'hinüberretten und so auch dis des deut schen Konkurrenten, falls es nötig wäre, beeinflussen. Ein Feld bleibt nur, auf dem im deutschen Antiquariat von heute nicht alles so zu sein scheint, ich sage »scheint», wie cs zu wünschen wäre. Das ist das Gebiet des Auktionswcsens, das ja, wenngleich es eigent lich mit dem Buchhandel nichts zu tun hat, nachgerade, soweit cs sich eben um Bücher handelt, Domäne des Antiquariats geworden ist. Die Kontroversen in Fachorganen und in der Tagespresse — hauptsächlich, soweit ich verfolgen kann, in der reichshaupt städtischen — brechen nicht ab, die darauf Hinweisen, daß Miß- stände verschiedener Art vorhanden wären. Das Tragikomische ist nun, daß, während das Antiquariat, wie gesagt, sonst frei wie der Vogel in der Luft ist, es gerade die Auktionen sind, die — wenig stens in Berlin — schärfster polizeilicher Aufsicht unterliegen. Eine Aufsicht, von der sich jeder Eingeweihte sagen muß, daß sie nichts wirklich Schlimmes verhindern kann, und die sich schon lange in Vorschriften ergeht, welche dem Kenner des Buchhandels und seiner Gepflogenheiten unverständlich sind, und die Mißbräuchen nur In einem Umfange begegnen können, der in keinem Verhältnis steht zu den Erschwerungen, die diese dem legitimen Handel bringen. Es müßten, da uns eine große Gesamtvertretung des Antiquariats fehlt, sich die angesehenen Firmen, die sich dem Auktionswesen widmen, zusammentun, um allen Gerüchten und ihren Urhebern unerschrocken nachzugehen und sie entweder »<i absurdum zu führen oder gegen die Schuldigen unbekümmert darum, wer es auch sei, vorzugehcn, damit auch dieser jüngste Zweig des Antiquariats — des bibliophilen — in reiner Grüne sich entfalte. Die Gepflo genheiten der großen englischen buchhändlerischen Auktionsfirmen z. B. Hodgson und Sotheby können uns da nur als Vor bild dienen. Wenigstens kann ich mich nicht erinnern, jemals in Jahrzehnten irgendeinen Vorwurf gegen diese gelesen zu haben. Und, um nur ein Beispiel anzuführen: es ist oft überraschend, zu welchem Bruchteil der angegebenen Limiten man in diesen eng lischen Auktionen kaufen kann, auch wenn man — tveit höher be grenzte — Aufträge der auktionierenden Firma selbst übergeben hatte. In dem Widerstreit der Interessen des Besitzers der zu ver steigernden Bücher und der des auf der Auktion Kaufenden stehen sie — und anders darf es nicht sein — stets auf der Seite des letzteren. Bericht über die 5. Lauensteintagung vom 26. bis 29. April 1926. Es wurden folgende Entschließungen angenommen: I. Nach eingehenden Darlegungen des Leiters der Deutschen Zen tralstelle für volkstümliches Büchereiwesen zu Leipzig, Herrn Walter Hofmann, stellen die auf Burg Lauenstein versammelten Vertreter -es Verlages un- des Sortimentes fest, -aß die Arbeit der volks tümlichen Büchereien aufs engste mit dem Ausgabenkreis des ge samten Buchhandels verknüpft ist un- -aher die Unterstützung mrd F-örderung durch die buchhändlcrischen Organisationen zur Pflicht macht. Der Buchhandel ist an Len Ergebnissen der hier gepflegten eingehenden Beobachtungen -er Wechselwirkungen zwischen Buch un- Leser aufs stärkste interessiert und wird aus diesen Erfahrungen wertvolle Fingerzeige für eine künftige Käufer- und Leserpsychologie gewinnen können. Die zu erstrebende Verbindung zwischen Buchhandel unü Büche rei darf weder zu einer Vormundschaft -er Bücherei gegenüber dem Buchhandel führen, noch dürfen Eigengesetzlichkeit un- Lebcnsnot- wendigkeiten der Bücherei praktischen Interessen des Buchhandels geopfert werden. II. Die auf Burg Lauenstein versammelten Vertreter des Buch handels haben in Gemeinschaft mit den bisherigen Leitern der Sommerakademien -ie Fragen der Ausbildung des buchhän-Ierisch^n 639
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