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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1926
- Strukturtyp
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- 1926-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1926
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- Deutsch
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Bekanntmachung. Oie nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wurden von der 40. ordentlichen Haupt versammlung des Deutschen Verlegervereins am 4. Mai 4926 einstimmig angenommen. Eie gelten fortan im Verkehr der Mitglieder des Deutschen Verlegervereins mit den buchhändlerischen Wiederverkäufern, sofern nicht seitens einzelner Zirmen besondere Bedingungen vereinbart und aus den Fakturen ersichtlich sind. Ein Verzeichnis der Mitgliedsfirmen des Deutschen Verlegervereins mit einem Abzug dieser Lieferungs und Zahlungsbedingungen wird sämtlichen Sortimentsbuchhandlungen noch im Lause dieser Woche unmittelbar zugesiellt. Firmen, die es bis zum 24. s. nicht erhalten haben sollten, werden gebeten, es bei der Geschäfts stelle des Deutschen Verlegervereins, Leipzig, platostraße 3, einzufordern. Oer Gesamtvorstand -es Deutschen Verlegervereins Dl. G. Küpper, Erster Vorsteher Lieferung««- und Zahlungsbedingungen des Deutschen Verlegervereins l. Angebote und Bestellungen. 1. Preisangaben und Angebote, auch nach dem Aus land, verstehen sich in Reichsmark. Liefeiungsmöglichkeit bleibt Vorbehalten. Angebote und Lieferungen erfolgen — auch für feste Bestellungen — nur mit dem Vorbehalt des Eigen tums gemäß H 4bb BGB bis zu vollständiger Zahlung. Die gelieferte War« darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingcgebcnen Wechsel oder Schecks ohne Zustimmung des Verkäufers weder verpfändet noch zur Sicherstellung über eignet werden; ordnungsmäßiger Verkauf ist jedoch auch vorder gestattet, 2. Fehlt Einband Vorschrift, so werden Romane, Ju gendschriften, überhaupt Geschenkwerke gebunden >in der einfachsten Ausstattung, sonstige (insbesondere wissenschaftliche) Bücher geheftet geliefert. Geheftet bestellte Exemplare werden gebunden geliefert, wenn nur so lieferbar; soll vorher Rückfrage erfolgen, so muß die Be zeichnung lauten: »nur geheftet». 3. F ür Rü ck se n d un ge n, die wegen irrtümlicher Bestellung erfolgen, trägt — wenn überhaupt der Verleger die Rücknahme oder den Umtausch bewilligt — der Besteller die Kosten der Hin- und Hersendung. Bei Rücksendungen infolge unrichtiger Lieferung gehen die Kosten der Hin- und Hcrscndung zu Lasten des Verlegers. II. Versand. 1. Di« Gefahr des direkten Versandes trägt gesetzlich der Besteller. Fehlen Bersandvorfchriften, so kommt der Ver leger für den Unterschied zwischen Porto, Fracht oder dem Ver sand über Leipzig nicht aus. 2. Ausnutzung von Po st Paketen erfolgt nur aus beson dere Vorschrift des Bestellers. 3. Porto und Auslagen für Fracht- und Expreßgebühren wer den dem Besteller belastet. 4. Verpackung wird nicht berechnet, ausgenommen Kisten) Bretter, Rollen u. dgl., die zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen werden. Verwertung am Orte ist vor teilhafter. b. Reklamationen werden nur innerhalb 14 Tagen nach Empfang der betreffenden Sendung berücksichtigt. III. Zahlungsbedingungen. 1. Soweit nicht durch die Abrechnungsgenossenschaft (BAG) be zahlt wird oder keine besonderen Abmachungen getroffen sind, wird bar durch Kommissionär oder Postnachnahme geliefert. 2. Bei Lieferung inlaufenderRechnung (Zielkonten usw.) muß der Saldo auch ohne Kontoauszug spätestens am 10. Tage nach Ablauf der Rechnungsperiode beim Verleger bezahlt sein. Einzclliefcrungen mit vorgeschriebenem Zahlungstermin blei ben davon unberührt. 3. Soweit für etwaige Kommissionssendungen kein Abrechnungs termin vereinbart ist, hat im Zweifelsfall die Abrechnung aus den Schluß des Kalendervierteljahres zu erfolgen. 4. Soweit Wechsel angenommen werden, geschieht dies nur zahlungshalber. Der Schuldner trägt die Disiontspesen und sonstigen Unkosten. 5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags. Für Ansprüche des Verlegers gegen den Abnehmer ist außerdem das Amtsgericht Leipzig ohne Rücksicht auf den Streitwert zuständig. 6. Zahlungsmittel mit veränderlichem Kurs werden zum amtlichen Berliner Mittelkurs am Tage des Eingangs beim Verleger gut geschrieben. IV. Mahnwesen. 1. Alle Mahnkosten gehen zu Lasten des Schuldners. 2. Nach Ablauf der Fälligkeit werden offene Rechnungsbeträge und Salden durch Postnachnahme oder BAG eingezogen. 3. Vom Tage der Fälligkeit ab kommen Verzugszinsen in Höhe von 2?? über dem Reichsbankdiskontsatz in Anrechnung. 4. Gcldeingänge werden nicht bestätigt, der Posteinlieferungsschein dient als Quittung. v. Durch Ausgabe einer Bestellung an ein Mitglied des Deutschen Verlcgeroercins werden mangels anderer Vereinbarungen die vor stehenden Lieferungsbedingungen seitens des Bestellers ausdrücklich anerkannt; auch verpflichtet sich der Besteller, den Ladenpreis cin- zuhalten und gesperrte oder schleudernde Firmen weder mittelbar noch unmittelbar zu beliefern.
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