Redaktioneller Teil. Vekauntrnathuns. Wiederholt ist von Setten des Buchhandels, insbesondere des Auslandes, dem Vorstand der Wunsch unterbreitet worden, er möchte auf eine Verlängerung und Vereinheitlichung der Abrechnungstermine für Kommissionssendungen hinwirken. Der Vorstand ist sich der Wichtigkeit dieser Frage wohl bewußt Wenn das Sortiment darauf verzichtet, Neuigkeiten in größerem Umfange zu vertreiben, so zwingt es den Verlag, diesen Vertrieb selbst in die Hand zu nehmen, und gibt eine seiner wichtigsten Funktionen auf. Andererseits ist es verständlich, daß das Sortiment nicht in der Lage ist, alle Neuigkeiten namentlich der wissenschaftlichen Literatur fest zu bestellen, und daß cs zögert, Kommissionssendungen anzunehmen, wenn es bei der Ver schiedenheit der Abrechnungstermine die Übersicht über seine Verpflichtungen verliert. Da es vorerst nicht möglich sein wird, zu einer jährlichen Abrechnung überzugehen, wie sie vor dem Kriege bestand, so empfiehlt der Vorstand, eine zweimalige Abrechnung jährlich, und zwar in der Zeit vom 1. Juli bis 1. Oktober über das erste Kalenderhalbjahr und in der Zeit vom 1. Januar bis 1. April über das zweite Kalenderhalbjahr vor zunehmen, wie sie im wissenschaftlichen Verlag üblich ist. Dabei mag in Aussicht genommen werden, daß an Stelle einer Einzeü abrechnung im ersten Halbjahr die Zahlung einer prozentual von der Summe der Kommisstonslieferungen zu vereinbarenden Pauschalsumme treten kann, sodaß eine Einzelabrechnung nur einmal im. Jahre zu machen ist. Leipzig, den 3. Mai 1928. Der Vorstand des BSrsenvereins der Deutschen Buchhändler z« Leipzig Max Röder. Paul Nitschmann. Richard Linnemann. vr. Friedrich Oldenbourg. Albert Dieder! ch. Ernst Reinhardt. Bekanntmachung. Me ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins am Sonntag Kantate, dem 2. Mai 1926, hat beschlossen, daß jedes Mitglied des Börsenvereins einen jährliche» Sonderbeitrag von M. 5.— für Werbezwecke zu entrichten hat. Wir ersuchen hierdurch die Mitglieder des Börssnveretns, den fii« das Jahr 1926 zu zahlenden Sonderbeitrag bis zum 31. Mai d. I. auf unser Postscheckkonto 13463 zu überweisen. In den Fällen, wo die Überweisung des Sonderbeitrages nicht bis zum angegebenen Zeitpunkt erfolgt ist, werden wir diesen durch Kommissionär oder, soweit gewünscht, durch die BAG einziehen. Bei der Überweisung des Sonderbeitrages bitten wir stets anzugeben: Betrifft Werbebeitrag. Leipzig, den 5. Mai 1926. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Heß, Generaldirektor. Bekanntmachung. Auf Grund des Beschlusses der ordentlichen Hauptverscnnm- lung des Börsenveretns am Sonntag Kantate, dem 2. Mat 19S6, geben wir bekannt: Die bisher von den die Aufnahme in das Adreßbuch des Deutschen Buchhandels nachsuchenden Firmen gefordert« Prüfungsgebühr wird nicht mehr erhoben. Von den im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels ver- zeichneten Nichtmitgliedern des Börsenvereins wird alljähr lich für die ersten drei Zeilen des Firmeneintrags eine Gebühr von Mk. 5.— erhoben. Jede weitere Zeile des Firmeneintrags von Nichtmitgliedern wird mft Mk. 1.S0 für jeden neuen Jahr gang berechnet. Die Eintragung der Firmen der Mitglieder des Börsen- vereins erfolgt bis zu drei Zeilen kostenlos. Darüber hinaus gehende Mehrzeilen werden zum Preise von M. 1.— für jede Zelle jährlich berechnet. Der Zeitpunkt der Erhebung der Eintragungsgebühr wird rechtzeitig bekanntgegeben. Leipzig, den 5. Mai 1926. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Heß, Generaldirektor. ö«S