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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1926
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- 1926-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1926
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- Deutsch
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lv«, 8. Mai 1928. Redaktioneller Teil. Schweizerischer Buchhändlerverein. Bekanntmachung. Durch Bekanntmachung im Börsenblatt Nr. 91 vom 20. April protestiert der Verein österreichischer Buch-, Kunst- und Musika lienhändler gegen die Maßnahme der Verleger, ihren Berlags- werkcn, insbesondere t>en Zeitschriften, Prospekte, Ansragekarien und Bestellzettel mit der Anschrist des Verlegers beizulegen und somit zum direkten Bezug vom Verlag auszufordern. Der Schweizerische Buchhän dl erverein schließt sich diesem Protest in allen Teilen an, indem auch das schweizerische Sortiment durch solche Vertriebs- und Propagandamaßnahmen des deutschen Verlags schwer geschädigt wird. Auch das schweizerische Sortiment befindet sich noch in einer schweren Krisenzeit. Mit Rücksicht auf seine von jeher stets für den deutschen Verlag gemachten Anstrengungen glaubt es heute aus die Einsicht der Verleger rechnen zu dürfen und mit seinem Ansuchen, Werbemaßnahmen durch Beilegen adressierter Anfrage- und Bestellkarten unterlassen zu wollen, keine Fehlbitte zu tun. überdies scheint ihm dies eine Voraussetzung für eine gegen seitige gedeihliche Zusammenarbeit zu sein. Bern, den 27. April 1926. Nomens des Vorstandes des Schweizerische» Buchhändlervereins. Der Präsident: Der Sekretär: Carl Emil Lang. vr. N. v. S! ürler. Nochmals das Verlagsarchiv. Von Tony Kellen. Der Artikel des Herrn Karl Schumann in Nr. 67 des Börsen blatts enthält sehr dankenswerte Anregungen und Ratschläge, dje von manchen Verlegern beachtet zu werden verdienen, bei denen das Verlagsarchiv vielleicht erst im Entstehen ist oder noch im argen liegt. Der Verfasser behandelt aber nur die Samm lung der Verlags werke, und wenn auch diese im Archiv eines Verlages unentbehrlich sind, so ist doch auch noch manches andere Material zu sammeln, das für die Geschichte eines Verlages cbensalls notwendig ist. Ehe ich aber näher hierauf ein- gehc, möchte ich noch zu den Ausführungen des Verfassers einige aus der Praxis geschöpfte Bemerkungen machen. 1. Die Verlags werke. Daß von allen Verlagswerken ein Exemplar im Archiv auf bewahrt werden soll, ist eine Forderung, über die natürlich keine Meinungsverschiedenheit besteht. Wenn Herr Schumann aber sagt, das Verlagsarchiv müsse »jederzeit ein Stück jedes Werkes für die verschiedensten Zwecke bereit halten, für neue Auflagen, für Nachdruck jcdwclcher Art, sür Bindearbcit«, so bin ich in diesem Punkte anderer Ansicht. Das für derartige Zwecke nötige Exem plar (unter Umständen auch mehrere Exemplare) soll in der Her- stcllungsabteilung ausbewahrt werden. Für eine neue Auflage wird ein Buch nur in seltenen Fällen unverändert wieder abge druckt. Zudem muß es ja in der Druckerei zum mindesten in einzelne Bogen zerlegt werden, und in welchem Zustand diese aus der Druckerei zurückkehren, weiß jeder, der mit Setzerei und Druckerschwärze zu tun hat. In der Regel wird ja der vorsichtige Verfasser sich für eine etwaige neue Auslage ein oder mehrere Exemplare, unter Umständen ein mit Schreibpapier durchschossenes Stück zurücklegen, aber manchmal gehen ihm seine Freiexemplare aus (und wieviel Liebhaber und Liebhaberinnen sich dafür einsin- den, davon weiß jeder einigermaßen bekannte Schriftsteller ein Lied zu singen), und deshalb tut der Verleger auf alle Fälle gut, nicht gerade die allerletzten Stücke zu verkaufen. Handelt es sich um ein illustriertes Werk, so ist zudem in der Herstellungs-Ab teilung ein Nummern-Exemplar auszubewahren, denn Verleger, die viele Klischees besitzen, können nur dann darin Ordnung hal ten, wenn alle Klischees fortlaufend numeriert werden. In der äußersten Not kann dieses Exemplar der Herstellungsabteilung für den Neudruck benutzt werden, auch wenn es in Bogen zerlegt und mit allerlei Zusätzen und Korrekturen versehen tverden muß. Von der neuen Auflage muß dann natürlich wieder mindestens ein Exemplar in die Herstellungsabteilung gelangen. Dagegen soll das Exemplar aus dem Verlagsarchiv unter keinen Umständen zu derartigen Zwecken benutzt werden, auch nicht um es als Muster den Druckereien oder Buchbindereien zu zeigen; es käme selten in unversehrtem Zustand zurück. Nur wenn es sich um ein älteres, längst vergriffenes Werk handelt, das z. B. Seltenheitswert hat und auch antiquarisch schwer zu beschossen ist, kann es unter den nötigen Vorsichtsmaßregeln aus dem Archiv entnommen werden, doch muß es in unverändertem Zustand ihm wieder einverleibt werden. Ob man sür das Verlagsarchiv einen besonderen Ein band Herstellen lassen soll? Ich bin nicht der Ansicht. Das sieht vielleicht schöner, salonmäßiger aus, wenn alle Verlagstverkc in einem schönen Einband dastehen, aber damit ist der Sache nicht gedient. Ein Archiv soll die Bücher so ausbewahren, wie sie in den Handel gelangt sind, also broschierte Werke broschiert und gebundene im Originaleinband des Verlages, und zwar mit den etwaigen Schutzumschlägen, »Bauchbinden» und dergleichen. Wenn, wie es neuerdings manche Verleger tun, der illustrierte bunt farbig« Umschlag mit eingebunden wird, so genügt natürlich ein gebundenes Exemplar. In andern Fällen empfiehlt es sich, ein broschiertes und ein gebundenes Exemplar in das Archiv zu stellen. Ich weiß wohl, daß broschierte Bücher nicht solange haltbar sind wie gebundene, aber im Archiv sollen sie möglichst wenig benutzt werden, und wenn sie ruhig auf dem Bücherbrett stehen, so halten auch broschierte Bücher sich sehr lange, zumal wenn sie sest in der Reihe stehen, sodaß Lust und Licht sie möglichst wenig angreisen können. Allerdings ist es dringend zu wünschen, daß sie (aus diesem Grunde und um sie vor dem Staub zu schützen) inGlasschrän- ken (mit inneren Vorhängen) aufbewahrt werden. Das mag weniger schön ausschen, ist aber den Büchern viel zuträglicher. Wie die Bücher zu ordnen find, ist wie bei allen Biblio theken eine schwer zu entscheidende Frage. Für ein Verlagsarchiv kommt wohl am ehesten eine systematische Anordnung in Frage. Ein einzelnes Buch läßt sich dann leichter wieder finden. Allerdings muß dann bei den Fächern, in denen der Ver lag noch weiter Bücher herausgibt, Raum sür neue Erscheinungen sreigelasfen werden, und auch dann wird von Zeit zu Zeit eine Umstellung nötig sein. Das schadet den Büchern aber nicht, wenn sie sorgfältig behandelt werden. Ein Zettelkatalog (nach den Au toren geordnet) wird auf alle Fälle nötig sein. Alle Bücher ohne Rücksicht auf ihren Inhalt in rein zeitlicher Reihen folge aufzustellen, empfiehlt sich nicht, auch wenn ein Zettel katalog vorhanden ist. Die den Werken einzelner Verleger aus- gedruckte Nummer des Verlagsarchivs kommt sür die Anordnung in der Bibliothek wohl kaum in Betracht: sie dient meines Wissens vorwiegend für Kalkulationen, Absatzstatistiken und dergleichen, in manchen Fällen, falls sie auch in den Kata logen, Prospekten usw. geführt wird, auch als Bestellnummer für die Sortimenter oder das Publikum. In der Regel soll natürlich von jeder Auslage eines Werkes ein Exemplar ausbewahrt werden, wenigstens soweit es sich um wirkliche neue Auslagen, also Neudrucke, handelt. Nun werden aber bei manchen Büchern, die einen ungewöhnlich schnel len und starken Absatz finden, oft viele Auslagen gleichzeitig her- gestellt, d. h. es wird jedes Tausend mit einer neuen Auslagen- zisser versehen. Soll man nun von jeder derartigen »Auslage» ein Exemplar ausbewahren? Notwendig ist es natürlich nicht. Es würde einen Ballast sür das Archiv bedeuten, wenn z. B. von einem Roman je ein Exemplar von hundert Auslagen aufbewahrt würde. Das wären also hundert StüF, die keine andere Ver schiedenheit aufzuweisen hätten als nur die Auflagenzahl auf dem Titelblatt. Aber für den Verleger würde es vielleicht eine an genehme Erinnerung sein, die lange Reihe der Bände zu betrach ten, die ihm einen so schönen Gewinn eingebracht hat. Außerdem ist es ratsam, von Werken, die in fremde Sprachen übersetzt worden sind, sich ein Exemplar zu ver schaffen und dieses neben die deutsche Originalausgabe zu stellen. Die Bücher des Berlagsarchivs soll man nicht als PrunI- j stücke in das Bureau des Verlegers, ein Empfangs- oder Konferenz-
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