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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1926
- Strukturtyp
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- 1926-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1926
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- Deutsch
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X; 106. 8. Mai 1626. Redaktioneller Dell. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. zimmer stellen, denn der Verleger oder einer seiner Angestellten ist nur zu leicht geneigt, der Einfachheit halber ein Buch dort herauszunehmen, um es jemand zu zeigen, zu leihen oder zu schenken, und dann kann es vielleicht Vorkommen, daß cs gerade das letzte Exemplar war. Will man in einem solchen Zimmer die Berlagswerke (oder eine Auswahl davon) ausstellen, so steht dem natürlich nichts im Wege, aber es soll jedenfalls nicht das Ver lagsarchiv sein. Äus diesem Grunde soll man auch nicht fremde Personen und auch nicht beliebige Angestellte den Raum, in dem sich das Ber- lagsarchiv befindet, betreten lassen. Aus alle Fälle sollen die Bücherschränke verschlossen sein und die Schlüssel sich nur im Be sitz eines zuverlässigen Angestellten befinden, der dafür verant wortlich ist. Auch bei der Zulassung von Benutzern zu wissen schaftlichen Zwecken soll man die in Bibliotheken für die Aus leihung von Inkunabeln oder Manuskripten übliche Sorgfalt nicht außer acht lassen, wie ein aussehenerregender Fall in dem Archiv eines der ersten deutschen Berlagshäuser erst im vorigen Jahr ge zeigt hat. Bei älteren Verlagen, deren Besitzer im Laufe der Zeit mehrfach gewechselt haben, ist nur selten ein Exemplar aller Berlagswerke von Anfang an erhalten. Manchmal haben die früheren Besitzer keinen Wert darauf gelegt, oder wenn eine Sammlung aller Werke vorhanden war, so hat vielleicht der neue Besitzer sic einfach verramscht oder lediglich die noch gangbaren Werke aufbewahrt. Wer je einmal zu geschichtlichen Forschungen nach solchen alten Beständen gesucht hat, weiß, wieviel betrübende Erfahrungen und Feststellungen man dabei machen kann. 2. G e j ch ä f t s d r u ck s a che n. Herr Schumann ließ die Gefchäftsdrucksachcn (Kataloge, Zir kulare, Prospekte, Vordrucke usw.) unberücksichtigt, weil diese in anderer Art als das Bucharchiv zu ordnen seien *). Der Börscn- verein sammelt mit Recht Kataloge, Geschäftszirku lare usw. schon seit alter Zeit, und mir sind Fälle bekannt, wo Verleger nur mit Hilfe dieser Sammlungen in Leipzig genaue Angaben über das Gründungsdatum, Wechsel der Inhaber usw. erlangen konnten. Das ist der beste Beweis, daß jeder Verlag bemüht sein soll, selbst dieses Material zu sammeln. Es soll ein für allemal angeordnet werden, daß von jedem Katalog, jedem Zirkular, jcdemProspekt ein Exemplar an das Verlagsarchiv abzuliefern ist. Diese Drucksachen können in Schnellheftern oder Briefordnern oder in Schachteln aufbewahrt werden. Ein geeignetes System läßt sich je nach der Menge und der Souderart leicht ausfindig machen. Hat der Verlag, wie es in großen Häusern der Fall ist, eine eigene Verlags- oder Redaktions-Bibliothek, so kann das Verlags- archiv damit vereinigt und dem Bibliothekar oder der Bibliothekarin die Obhut darüber anvertraut werden und zugleich die Befugnis oder die Verpflichtung, alle im Geschäft hergestellten Drucksachen einzufordern. Natürlich braucht nicht jeder Formu lar-Vordruck aufbewahrt zu werden. Der Bibliothekar wird schon bald heraussinden, was aufzubewahren ist oder nicht. Auch das Re k l a m c m a t e r i a l sollte man aufbewahren. Für jedes Berlagswerk soll man eine Mappe anlegen und darin die Ausschnitte aller Rezensionen mit Quellenangabe auf bewahren, ferner auch die darüber veröffentlichten Anzeigen, Zirkulare, Prospekte usw. Als ich voriges Jahr eine Studie über die Reklame für Modcbücher schrieb, hatte ich mich au einen Berliner Verlag gewandt, der seinerzeit in der Tagcs- prcsse die erste »Bombenreklame« für einen Roman inszeniert hatte. Er mußte mir aber Mitteilen, daß er von diesem Reklamematerial nichts aufbewahrt habe. Das war sehr zu bedauern, da dies meines Wissens der erste typische Fall einer solchen Buchreklame gewesen war. Wenn dies schon von allgemeinem Interesse ge wesen wäre, so hätte es außerdem eine besondere Bedeutung für die Geschichte des betreffenden Verlags gehabt. 3. Geschäftspapierc, Korrespondenzen und dergleichen. Als ich vor Jahren das Leben des Großindustriellen Friedrich Grillo schrieb, stellte es sich heraus, daß von seinen Geschäfts büchern und -papieren keine Spur mehr vorhanden war. Sein Testamentsvollstrecker sagte mir, nach seinem Tode sei alles ver nichtet worden. Da Grillo der größte Mann der Gründerzeit im Ruhrgebiet war, wären seine Geschäftspapiere jetzt vom aller größten Wert für die deutsche Wirtschaftsgeschichte. Da aber leider nichts mehr davon übrig ist, konnte ich nur mit vieler Mühe Grillos Tätigkeit in großen Zügen sestlegen, und es ist bisher noch nicht gelungen, eine umfassende Biographie Grillos zu schreiben, obschon bereits mehrere sich darum bemüht haben. Auch im Verlagsbuchhandel geht es oft so. Ich habe mich verschiedentlich für die Geschichte von Verlagshäusern interessiert, aber unter den kümmerlichen Resten alter Papiere einmal Rech nungen von dem Begräbnis des Gründers, sogar Schuster- und Schneiderrechnungen vorgesunden, aber keinen Verlagsver trag aus alter Zeit, keinen Brief vonSchriftstellern, die jetzt zu den größten der deutschen Literatur gehören, obschon sie für seinen Verlag geschrieben hatten. Damals hat vielleicht weder der Verleger noch einer seiner Angestellten geahnt, daß dieser oder jener Schriftsteller einst berühmt würde und daß heute jedes Schriftstück von seiner Hand mit Gold ausgewogen würde. Auch heute vermag niemand zu sagen, welcher Schriftsteller viel leicht in lO oder 20 Jahren berühmt sein wird, und deshalb ist es in einem Geschäft schwer, eine Auslese unter der Korrespondenz zu treffen, die dauernd aufzubewahren ist. Geschäftsbrief« werden in der Regel zehn Jahre auf bewahrt und dann vernichtet. Was in einem Verlag in die Re gistratur gegeben wird, ist in der Regel nach dieser Zeit dem Untergang geweiht. Man sollte deshalb die Korrespondenz mit den Autoren nicht in die allgemeine Registratur geben, sondern sie gesondert ordnen lassen und sie länger aufbewahren. Sollte sie einen zu großen Umfang annehmen, so kann sie ja in größeren Abständen durchgesehen werden, und dabei kann von der älteren Korrespondenz das ausgeschieden werden, was zweifellos keinen Wert mehr hat. Aus alle Fälle sollten alle Verlags Verträge (auch solche, die völlig gegenstandslos geworden sind) ausbewahrt wer den, ebenso Kalkulationen von Verlagswcrken, Absah st ati st iken, Geschäfts-Bilanzen, Urkunden über die Geschäftsgrundstücke, Verträge mit Papierfa briken, Druckereien, Buchbindereien usw. Werden diese Geschäfts- Papiere sorgfältig in Briefordnern oder Mappen ausbewahrt, so kann schon eine große Menge auf verhältnismäßig kleinem Raum untergebracht werden. Später wird der Inhaber des Verlages selbst sich oft freuen, irgendeine Zahl oder eine Tatsache aus früherer Zeit feststcllen zu können, und wenn sein Haus ein Jubi läum feiert, so wird das nötige Material zu einer kürzeren oder längeren geschichtlichen Darstellung im Archiv vorhanden sein. Natürlich braucht der Verlag Geschäftspapiere wie Bilanzen und dergleichen, solange sic geheim zu halten sind, nicht dem Biblio thekar oder Archivar anzuvertrauen. Er kann sie wie seine Ge heimbücher unter Verschluß halten. Die Hauptsache ist, daß sie überhaupt aufbewahrt und später seinem Nachfolger und gegebenen falls der wissenschaftlichen Forschung zugänglich gemacht werden. Wie man sieht, ist der Begriff des Berlagsarchivs viel um fassender, als man sich im.allgemeinen vorzustellen Pflegt. Je nach der Größe des Verlags kann das Verlagsarchiv natürlich entsprechend einfach gehalten sein; es kann sich aber auch zu einem umfangreichen Organismus entwickeln, der fruchtbringend auf den Betrieb einwirkt. *> Sein besonderer Artikel hierüber ist inzwischen im Bbl. Rr. 8g erschienen.
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