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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1936-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1936
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- Deutsch
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vvrsenblau für dr» Trmfchrn Buchhandel Pieren ist das Kapital verlustsicher angelegt, aber im Geschäft? Wenn es so geht, wie vor einigen Jahren, als das Lager ausbrannte.... Für solche Fälle muß doch eine Rücklage da sein! Setzen wir mal 1 Prozent ein für das Risiko, das mit jeder Buchhandlung verbunden ist. Von 40 008.— RM wären das 400.— RM. Genau genommen, müßte man diesen Betrag jedes Jahr zurücklegen, um dann den eventuellen Schaden, der ent stehen kann, zu decken. In der Zwischenzeit läßt man das Geld natürlich im Geschäft arbeiten. Die Hauptsache ist, es wird nicht für private Zwecke ausgegeben. So, — das waren also die Beträge, die das Kapital aus dem Geschäft herausholen muß. Nun komme i ch aber dran, denkt Herr Koch. Ich arbeite das ganze Jahr im Geschäft und muß doch mindestens soviel verdienen, als wenn ich als Angestellter irgend wo tätig wäre. Halt, — nein, ich muß sogar mehr verdienen! Denn als Inhaber einer Buchhandlung habe ich mich um viel mehr zu bekümmern, als wenn ich nur Angestellter bin. Diese Mehrarbeit und die Verantwortung muß höher bezahlt werden. Setzen wir also mal 3S0.— bis 400.— RM im Monat ein. Das macht bei 400.— RM im Jahre 4800.— RM. Und mein Sohn, der Hans? Wenn er noch bei seiner Firma geblieben wäre, bekäme er sicherlich ein Gehalt von 150.— RM, also 1800.— RM im Jahre. Die muß ich natürlich mit einsetzen; denn wenn der Hans wegginge, müßte eine Hilfskraft eingestellt werden, die wahrscheinlich nicht weniger kostet, wenn sie die gleiche , Vor bildung hat wie Hans, also auch die Buchhändler-Fachschule be sucht hat. Wieviel macht das nun im ganzen aus! Herr Koch zählt zu sammen: 4,75 Prozent von 40 000.— RM 1900.— RM 1 Prozent von 40 000.—RM 400 —RM Gehalt für mich 4800.— RM Gehalt sür Hans 1800.— RM 8900.— RM Wie?? 8900.— RM müßte ich verdienen, wenn jich das Kapital richtig verzinsen und unsere Arbeit so bezahlt werden müßte, was sie normalerweise wert ist? — Das ist ja doch riesig!! Dann hätte ich ja all die Jahre über zu wenig verdient! Wie ist es denn 1934 gewesen, — Augenblick mal — da Hab' ich's: 7350.20 RM. Das wären ja 1550.— RM zu wenig!? Ja, — nun darf ich mich nicht Wundern, daß ich auf keinen grünen Zweig komme. Da denke ich, mit 7300.— hätte ich ganz gut abgeschnitten und wenn ich jetzt genauer rechne, was ich haben muß, — das ist ja toll! Und Reingewinn hätte ich gar nicht gehabt? Das muß im nächsten Jahre anders werden. Sollte Hans doch wo anders eine Stelle annehmen? Aber ich kann ihn ja gar nicht mehr ent behren! Es bleibt gar nichts anderes übrig, als nächstes Jahr einen größeren Umsatz zu schaffen, damit sich das Kapital besser rentiert!» Was sagen Sie zu den Berechnungen des Herrn Koch? Hat er nicht im Grunde genommen recht? Leider allzu sehr, nicht wahr? Er hat tatsächlich keinen Reingewinn gehabt. Erst wenn bei dem vorhandenen Betriebsvermögen sein Gewinn höher war als 8900.— RM hätte er den diese Summe übersteigenden Betrag als Reingewinn bezeichnen können. Glauben Sie mir, lieber Leser, — an jahrelangen Selbsttäuschungen über vermeintlichen Reingewinn ist schon manches Geschäft zugrunde gegangen! Ver schaffen Sie sich gleich mal Klarheit in Ihrem eigenen Geschäft. Rechnen Sie mal nach! Bleibt aber ein Reingewinn im oben bczeichneten Sinne übrig, dann gehört er nach nationalsozialistischen Wirtschafts grundsätzen allen, die daran mitgearbeitet haben. In welcher Form und nach welchem Schlüssel eine solche Beteiligung vorzu nehmen wäre, soll hier nicht erörtert werden. Heinz Leder. Nationalsozialistische Rechtserneuerung Ein Rückblick auf das Jahr 1935 von Dr. Werner Spohr, Kiel. (Nachdruck verboten.) »Unser Rechtswesen muß in erster Linie der Erhaltung der Volksgemeinschaft dienen. Nicht das Individuum kann Mittelpunkt der gesetzlichen Sorge sein, sondern das Volk.« Adolf Hitler (am 23. März 1933). Überblicken wir das Jahr 1935 daraufhin, was in ihm in bezug auf die Neuordnung des Deutschen Rechts geschehen ist, so treffen wir aus eine Fülle von Gesetzen von grundlegender Be deutung. In ihrer einschneidenden Wirkung, die sie sür jeden Deutschen haben, tragen sie sämtlich die Zeichen des Geistes sicht bar an sich, aus dem sie geboren sind: der nationalsozialistischen Weltanschauung. Vereinheitlichung des Gefüges des Reiches nach innen, Sicherung seiner politischen Unabhängigkeit und Garantie seiner Unantastbarkeit nach außen, Durchführung des national sozialistischen Volksstaates durch Schaffung eines neuen Staats- bürgerrechts, durch rassische Scheidung des Deutschtums vom Judentum, durch Ausrichtung des Strafrechts auf den unbeding ten Schutz der Volksgemeinschaft — das sind die Großtaten der nationalsozialistischen Gesetzgebung im Jahre 1935, die sich ein jeder an der Wende des Jahres besonders eindringlich ins Ge dächtnis zurückrusen sollte, um sie als lebendigen Besitz zu er halten. I. Die Vereinheitlichung des Reiches. Die innere staatsrechtliche Struktur des Deutschen Reiches ist im Jahre 1935 durch eine Reihe von Gesetzen und Verord nungen weiter ausgebaut und gefestigt worden. Zunächst ist auf vier grundlegende Gesetze vom Januar 1935 hinzuweisen: I. Das Reichs st atthaltergesetz vom 30. Januar 1935 hat eine Umgestaltung der Aufgaben der Rcichsstatthalter gebracht, die bereits die Aufgabengebiete der bei den kommenden Reichsgauen an der Spitze Stehenden erkennen lassen. Allerdings ist die Ncueinteilung des Reiches in Reichsgaue noch nicht erfolgt, 4 weil diese endgültige Gliederung des Reiches noch umfangreiche Vorbereitungen für die Angleichung in Recht, Verwaltung und Organisation erfordert, die nicht übereilt werden dürfen. Durch das Reichsstatthaltergesetz sind die Rcichsstatthalter zur Zwischen instanz zwischen der obersten Reichsführung und der gesamten unteren Verwaltung und Organisation bestellt worden. Das Ge setz macht die Bahn frei für die kommende Gaueinteilung. 2. Für die Glieoerung des Unterbaues des staatsrechtlichen Gefüges des Deutschen Reiches ist die Deutsche Gemeindc ord nun g vom 30. Januar 1935 von großer Bedeutung. Die Leitung der Gemeinde ist auf dem Fühcergrundsatz aufgebaut. Dem Bürgermeister als dem Leiter der Gemeinde sind verdiente und erfahrene Männer als Gemeinderäte zur Seite gestellt, deren Rat er hört, bevor er eine Entscheidung trifft, für die er dann aber selbst allein die volle Verantwortung trägt. 3. Das Gesetz über die vorläufige Verwaltung des Saar landes vom 30. Januar 1935 bereitete die Übernahme der Regie- rungsgcwalt im Saargebiet durch die Deutsche Reichsregicrung vor, die am 1. März 1935 erfolgt ist. Der weiteren Durchführung der Wiedereingliederung des-Saarlandes in das Deutsche Reich dient eine große Zahl von Gesetzen und Verord nungen, die im Laufe des Jahres 1935 erlassen wurden. 4. Durch das Dritte Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 24. Januar 1935 hat das Reich als Träger der Justizhoheit die gesamte Justiz mit allen Zuständigkeiten, Rechten und Pflichten und mit allen Justizbehörden, Beamten, Angestellten usw. übernommen. Der 1. April 1935, der Tag dieser Übernahme, ist ein Markstein in der Geschichte des Deutschen Rechtswesens. Weiterhin sind zwei Erlasse des Führers und Reichskanzlers vom 2. Fehruar 1935 von hervorragender Bedeutung, die eine straffe Neuregelung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Beamten des Reichs und der Länder sowie eine neue und völlig einheitliche Regelung für die Ausübung des Gnadenrechts
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