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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.09.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-09-13
- Erscheinungsdatum
- 13.09.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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X: 214, 13. September 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschti.Buchhandel. und genießt somit eine Monopolstellung, auf die andere Länder ver zichten mtissen. Aber trotz dieser günstigen Stellung ist die Lage des japani schen Buchhandels heute keineswegs zufriedenstellend, wenngleich er auch der Gewerbezweig ist, auf den die geringste Anzahl der Kon kurse entfällt und er somit am wenigsten von der herrschenden Krise ergriffen worden ist. Diese verhältnismäßige Begünstigung ist sicher ein Resultat der straffen Organisation, der er sich unterworfen hat. Jeder Japaner, der sich mit der Herstellung oder dem Vertrieb von Zeitschriften und Büchern beschäftigen will, muß dem Verleger und Buchhändlerverband angehören, der den Buchhandel in Japan praktisch leitet. Kein Buch und keine Zeitschrift darf unter dem vorgeschriebenen Verkausspreis an bas Publikum abgegeben werden. Weist man einem Buchhändler ein Vergehen gegen diese Vorschrift nach, wird er unverzüglich aus dem Verband ausgeschlossen, was gleichbedeutend ist mit seinem Ruin, denn die Ausübung seines Be rufes wirb ihm in Zukunft, da ihn kein Verleger mehr beliefern wird, unmöglich sein. Ebenso wird mit den Buchhändlern versahren, die die von der Lieferfirma festgesetzten Zahlungstermine nicht ein haften. Man schließt sie ohne weiteres aus dem Geschäftsleben aus. Der japanische Buchhändlerverband ist ob der Macht, di« ihm zur Verfügung steht, und aus Grund der Disziplin, mit der er di« Durch führung der von ihm gefaßten Beschlüsse zu sichern weiß, einer der stärksten Verbände in Japan und vielleicht auf der ganzen Welt. Es ist praktisch unmöglich, sich gegen ihn aufzulehnen oder Anweisun gen, die von ihm ausgehen, zu übersehen. Wie auch bei uns, zerfallen in Japan die Vertreter des Buch handels in drei Kategorien: in Verleger, Kommissionäre und Sorti menter. Die Tätigkeit derVerleger beschränkt sich im allgemein:n auf die Herstellung und Propagierung ihrer Werke. Die riesige Reklame, die sie in den Tageszeitungen für ihre Erzeugnisse ent falten, ist in der Welt ohne Beispiel. Ihre Anzeigen bedecken die ersten Seite» fast aller mehr oder weniger wichtigen Blätter und greifen zuweilen auch noch auf die folgenden Seiten über. Zu dieser kostspieligen Reklame sind sie wohl oder Übel verpflichtet, denn sie stellt fast das einzige Mittel dar, bas große Publikum mit den Neu erscheinungen vertraut zu machen. Die ferner noch bestehenden Werbe möglichkeiten sind — von der Arbeit der Literaturkritiker in den größeren Zeitungen und Zeitschriften abgesehen — unbedeutend. Wenn es auch zuweilen geschieht, daß Bibliotheken, große Sortimenter oder auch Warenhäuser eine Buchwoche ober eine Buchausstellung veran stalten, so bleibt bas doch mehr eine private Angelegenheit, für die sich das Publikum nur in beschränktem Maße interessiert. Somit ist also eine rege Propaganda in der Tagespresse, die meistens durch Vermittlung der beiden Werbeagenturen Ilako-Iwcko und Mxxou- vempo Dsuskill 8ka, in deren Händen sich der größte Teil der lite rarischen Zeitungsreklame befindet, betrieben wird, eine Vorbedingung für den Erfolg eines Buches. Ter Kommissionär erhält von den Verlegern in der Regel einen Rabatt von 35 bis 40«/», behält davon 1i> bis 15°/« für sich und gibt die Werke mit einem Nachlaß von 25 bis 30°/° an den Sorti menter weiter. Seine Haupteinnahm« bezieht der Kommissionär aber aus dem Vertrieb der Zeitschriften, Magazine, Wochenschriften usw., der sich jedoch neuerdings in ganz großzügiger Weise in den Händen der vier folgenden Häuser zentralisiert hat: lokiocko, Doüaicka, Lorukan und vailokan. Das größte dieser Unternehmen ist der lolrivckv mit einem Kapital von über einer Million Ben und einem monatlichen Umsatz von durchschnittlich 900 OM B. Er vertreibt alle Publikationen des Xockunska-Verlages, der u. a. neun monatlich erscheinende Zeitschriften herausgibt, von denen die beiden wichtigsten, der Xillg und der bujin Lnrsdu in mehr als 50V OM, alle übrigen in mindestens 200 000 Exemplaren erscheinen^. Er vertreibt ferner die Zeitschriften des Noma-Berlages, der über fünfzehn Millionen fest« Abonnenten hat. Der Noma-Verlag hat allein im Jahre 183V achtzehn Millionen Ries Papier und 450 000 kg Druckerschwärze ver braucht und 5V ÜVV Arbeiter beschäftigt: die von ihm expedierten Zeit schriften füllen monatlich zweihundert Eisenbahnwaggons: 14VV Zei tungsseiten werden monatlich mit seinen Werbeanzeigen bedeckt. Um Vertrieb der Nomazeitschristen soll der Toktodo 3"/» verdienen, worum ihn gewiß manches andere Unternehmen beneiden wird- Der Sortimentsbuchhandel gehört zu den stabilsten Hanbelssormen, die es in Japan gibt. Während andere Gewerbe zweig« dauernd gegen widerrechtliche Preissenkungen und Nachlässe ankämpfen müssen, hat der Sortimenter von dieser Seite her nichts zu befürchten. Die Neuerscheinungen werben ihm in der Regel für drei Monate in Kommission geliefert, die Abrechnung der verkauften Exemplare erfolgt am zwanzigsten jedes Monats. Er hat das Recht, die ganze Sendung nach drei Monaten wieder an die Lieferfirma zurückzuschicken, muß aber jedes Buch, das er einen Tag über den festgesetzten Termin hinaus behält, unverzüglich bezahlen. Wir erwähnten bereits, daß selbstverständlich auch der japanische Buchhandel nicht von der Krise verschont geblieben ist, daß ihn aber seine straffe Organisation und die in ihm herrschende strenge Disziplin bisher vor größeren Verlusten und einem schlimmeren Schicksal bewahrt hat. Der durchschnittliche monatliche Umsatz eines Sorti ments von einiger Bedeutung beträgt immer noch 1V VVV Aen. Die schönen Zeiten, in denen Sanshodo, einer der größten Buchhändler in Tokio, ein« Tageseinnahme von 3000 Den erzielte, sind aller dings — einstweilen wenigstens — vorbei. Heinz Szalamacha. Die künftige Regelung der deutschen Außenwirtschaft Zur künftigen Regelung der deutschen Außenwirtschaft machte Ministerialdirektor Sarnow vor Vertretern der deutschen Presse folgende Ausführungen: In seiner Leipziger Rede vom 26. August d. I. hat der mit der Führung der Geschäfte des Reichswirtschaftsministeriums beauftragte Neichsbankpräsident vr. Schacht die Notwendigkeit einer Neuregelung der deutschen Außenwirtschaft darget-an und die Grundzüge einer solchen Neuregelung entwickelt. Er hat gleichzeitig angekündigt, daß die zuständigen Stellen damit beschäftigt seien, die Methoden aus zuarbeiten, um unsere Einfuhr in Übereinstimmung mit unseren Zahlungsmöglichkeitcn zu bringen. Diese Arbeiten sind nunmehr ab geschlossen. Die Neuregelung, die ein einheitliches Ganzes darstellt, ist in folgenden fünf Verordnungen und Erlassen niedergelegt: 1. in der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. I S. 816); 2. in der Verordnung über die Errichtung von überwachungs stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger vom 7. Sep tember 1934); 3. in einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung, die alsbald veröffentlicht wird; 4. in einem Nunderlaß der Neichsstelle für Devisenbewirtschaf tung an die überwachungsstellen, der demnächst veröffentlicht werden wird; 5. in einem Erlaß des Reichsministers der Finanzen, der dem nächst im Neichszollblatt veröffentlicht werden wird. Außerdem sind in dem bereits veröffentlichten Runderlaß Nr. 104/34 der Neichsstelle für Devisenbewirtschaftung vom 1. Sep tember 1984 die maßgebenden Gesichtspunkte über Warenaustausch- und Verrechnungsgeschäfte niedergelegt. Die Neuregelung sieht folgendes vor: Zu den bereits bestehenden elf überwachungsstellen treten zehn neue überwachungs stellen hinzu. Der seit März d. I. beschrittene Weg, einen immer größeren Kreis von Einfuhrwaren in die Überwachung einzubeziehen, hat mit dieser Regelung seinen Abschluß gefunden, indem nunmehr alle Einfuhrwaren zu »überwachten« Waren werden. Auf Grund der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung werden die Überwachungsstellen mit Wir kung vom 24. September d. I. ab, soweit die Bezahlung der Einfuhr von Waren aus dem Ausland in Frage steht, an Stelle der Devisen stellen Organe der Devisenbewirtschaftung. Sie unterstehen in dieser Hinsicht der Neichsstelle für Devisenbewirtschaftung. Die Über wachungsstellen erteilen vom 24. September d. I. ab für Einfuhr geschäfte Devisenbescheinigungen, die den Zollstellen bei der Abfertigung der Einfuhrwaren vorzulegen sind und in Verbin dung mit einer von der Zollstelle auszustellenden Bescheinigung zur Leistung von Zahlungen für die Einfuhr berechtigen. Nur wer im Besitz einer solchen Devisenbescheinigung ist, kann damit rechnen, daß er die Möglichkeit zur Bezahlung der Einfuhr erhält. Die bisher von den Devisenstellen für die Bezahlung der Ein fuhr erteilten Devisengenehmigungen und das nur als Ubergangs regelung gedacht gewesene bisherige Repartierungsverfahren fallen weg. Die Einfuhr von Waren, für die eine Devisenbescheinigung nicht erteilt ist, ist nicht verboten; jedoch kann der Einführer unter den gegenwärtigen Verhältnissen keinesfalls damit rechnen, daß er die *) Näheres über diesen Zeitschriften-Berlag s. Börsenblatt 1931 Nr. 206. 801
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