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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.08.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-08-25
- Erscheinungsdatum
- 25.08.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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X- ISS, SS. August 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Kleine KlitleüunAen Buchverkauf in den Betrieben. — Die im Börsenblatt vom 7. Aupust 1934 wiedergegebene Verfügung des Leiters des Organi- sativnsamtes der Deutschen Arbeitsfront, wonach der Verkauf von Büchern allen Buchhandelsfirmen, die der Neichsschrifttumskammer angehören, in Betrieben weiter gestattet ist, war bis vor kurzem noch nicht überall bekannt. Durch die zuständigen Ämter ist erneute Weitergabe dieser Verfügung erreicht worden. Wo dem Buchhandel bei der Werbung durch nicht genau unter richtete Betriebszellenobleute noch Schwierigkeiten entstehen, sollte erneut auf den im »Informationsdienst«, Amtliche Korrespondenz der NSBO und der Deutschen Arbeitsfront, Nr. 174 vom 31. Juli 1934, veröffentlichten Wortlaut der Aufhebung des Verbotes für den ordentlichen Buchhandel hingewiesen werden. Verband der Werbungtreibenden. — Auf Veranlassung des Werberats der deutschen Wirtschaft ist der Verband der Werbungtrei benden E. V., Verlin-Lichterfelde, Fontanestraße 4, gegründet worden. Der Verband soll einerseits die Belange aller deutschen Werbung treibenden dem Werberat und den Behörden gegenüber vertreten. An dererseits soll er dem Werberat die Möglichkeit bieten, mit der Ge samtheit der Werbungtreibenden in engster Fühlung zu bleiben, ihnen Wünsche und Anregungen des Werberates zu übermitteln und die Anwendung der Bestimmungen des Werberates in dessen Sinne be einflussend sicherzustellen. Der Verband berät in Zusammenarbeit mit dem Werberate seine Mitglieder über alle Fragen, die auf seinem Arbeitsgebiete liegen, namentlich insoweit die Auslegung und An wendung der erlassenen Bekanntmachungen in Betracht stehen. Die Ge schäftsstelle des Verbandes (Berlin-Lichterfelde, Fontanestraße 4), gibt über alle weiteren Fragen Auskunft. Bestimmungen des Werberates für alle Verleger und Anzeigen mittler bindend. — Die Werbungtreibenden machen den Anzeigenmitt lern häufig Schwierigkeiten, wenn diese auf eine Jnnehaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Anzcigenwesen dringen. Ost sind jahrelange Geschäftsbeziehungen der Verleger und Anzeigen mittler gescheitert, wenn sie pflichtgemäß auf Erhalt der Verzugs zinsen bestanden. Um diesem Mißstand abzuhelfen, weist der Werberat der deutschen Wirtschaft ausdrücklich alle Werbungtreibenden darauf hin, daß es keinen Zweck hat, einem Anzeigenmittler oder einem Ver lag Aufträge zu entziehen, weil er sich streng an die Vorschriften des Werberates hält. Denn auch alle anderen Anzeigenmittler nnd Ver leger müssen die Vorschriften gleichfalls einhalten. Wenn also bei Zahlungsverzug oder Stundung nach Ziffer 13 der Allgemeinen Ge schäftsbedingungen für das Anzeigenwesen Zinsen sowie Einziehungs kosten in Anrechnung gebracht werden, ist das nicht nur das gute Recht der Anzeigenmittler und Verleger, sondern ihre unabänderliche Pflicht. Die Grenzen des Unterhaltungsrundsunks. — Der Neichspost- minister hat die Bedingungen für die Errichtung und den Betrieb von N-undfunkempfangsanlagen mit sofortiger Wirkung geändert. Danach berechtigt die Genehmigung nur zur Aufnahme der Dar bietungen des Rundfunks, der »Nachrichten an alle« und der Wellen der Versuchssender. Sollte unbeabsichtigt sonstiger Verkehr empfangen werden, so darf er weder ausgezeichnet, noch anderen mitgeteilt, noch für irgendwelche Zwecke verwertet werden; es darf nicht einmal das Vorhandensein solchen Verkehrs irgendwie zur Kenntnis anderer gebracht werden. Sonstiger Verkehr im Sinne dieser Bestimmung sind auch die Nachrichten der besonderen Funknachrichtendienste des In- und Auslandes, z. B. des Hochsee-, des Presse-, des Sport- und des Wirtschaftsfunks, zu deren Aufnahme nur die Teilnehmer an diesen Diensten berechtigt sind. — Die gewerbsmäßige Verbreitung der Darbietungen des Rundfunks ist nur mit Zustimmung der Neichsrundfunk-Gesellschaft m. b. H., Berlin, zulässig. Urheberrecht liche Bestimmungen werden hierdurch nicht berührt. Uber den deutsch-englischen Zahlungsverkehr liegt jetzt ein Rund erlaß Nr. 93/34 der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vor. Der genaue Wortlaut der Verordnung kann bei den Devisenbewirtschaf- tungsstellen eingesehen und der Tagespresse (»Völkischer Beobachter« vom 23. August 1934) entnommen werden. Tie Devisenstellen sind danach ermächtigt, inländischen Importeuren auf allgemeine Genehmi gung nach lll, 3 Ui die Erlaubnis zur Einzahlung von Reichsmark betrügen zugunsten englischer Lieferanten auf das bei der Reichs hauptbank Berlin SW 11 eingerichtete Sonderkonto der Bank von England zu erteilen. Die Regelung gilt aber nur für Warenschulden, die frühestens am Tage des Inkrafttretens der Verfügung (20. August 1934) fällig geworden sind. Für Warenschulden deutscher Firmen, die bereits vor dem 20. August 1934 fällig geworden sind, dürfen also Einzahlungen auf das Konto der Bank von England nicht geleistet werden. Private Verrechnungsgeschäfte zwischen deutschen und englischen Firmen können nach den bisherigen Vorschriften genehmigt werden. Die Genehmigung zur Errichtung von Ausländersonderkonten für Jnlandszahlungen zugunsten von englischen Firmen bleibt nach den bisherigen Vorschriften ebenfalls weiter zulässig. Für die englischen Firmen besteht ein Clearingsgebot nicht. Sie können also auch weiter unmittelbar die deutschen Lieferanten be zahlen. Tag des deutschen Handwerks. — Am 14. Oktober wird im ganzen Reich ein Tag des Deutschen Handwerks gefeiert werden; Um züge in allen Städten werden die ehrwürdige Geschichte des Hand werks und seinen heutigen Anteil an der deutschen Wirtschaft zeigen. Es ist vorgesehen, für alle Zukunft einen Sonntag im Oktober als Tag auszuwählen, an dem die lebendige Verbundenheit des deut schen Handwerks mit der Volksgesamtheit zum Ausdruck kommen soll. Jubiläum der Lutherbibel. — Im Sächsischen kirchlichen Gesetz- und Verordnungsblatt wird bekanntgegeben: »Der Herr Neichs- bischof hat ans Vorschlag der Landeskirchen angeordnet, daß das Gedächtnis der ersten Bibelausgabe Luthers vom Jahre 1534 im evangelischen Deutschland einheitlich am Refor mationsfest begangen wird. Da im Bereich der evangelisch- lutherischen Landeskirche Sachsens das Reformationsfest durch be sonderen Feiertag am 31. Oktober gefeiert wird, soll dieser Tag in besonderer Weise als B i b e l f e st t a g begangen werden und dem Gedächtnis der lutherischen Bibelübersetzung gewidmet sein«. Ein Preis der deutschen Volkskunde. — Der Inhaber des Ver lags Herbert Stubenrauch in Berlin, Walter Krieg, hat, um der volkskundlichen Forschung neue Anregung zu geben, einen Preis ge stiftet und nach dem Begründer der »sozialen Volkskunde«, Wilhelm Heinrich Niehl, benannt. Der Preis, der jährlich verteilt werden soll, besteht aus einer goldenen Medaille und einer Studienhilfe von 500 Mark; die gekrönte Arbeit wird gegen ein weiteres Honorar ver öffentlicht. Der Verwaltungsausschuß der Stiftung steht unter der Führung Prof. Adolf Spamers. Zum ersten Male soll der Preis in diesem Herbst mit einem bestimmten Rahmenthema ausgeschrieben werden. Verkekrsnackrickten. Sendungen nach der Schweiz. — Bon einer hiesigen Speditions firma wird uns mitgeteilt, daß infolge der neuen Bestimmungen über den Zahlungsverkehr es unbedingt erforderlich ist. auf den Versand-Anzeigen (Frachtbriefen) die genauen Werte für jede Waren- gaitung (Zollposition), d. h. getrennt für Bücher, Zeitschriften, Ein banddecken, Kalender, Bilder usw. gleichlautend mit der Rechnung an den Empfänger sowie die Gesamtsumme der Rechnung einschließlich Verpackung anzugeben. Es wird oorgeschlagen, der Speditionsfirma einen Durchschlag der Rechnung an den Schweizer Besteller zu über geben. ?ersonalnaclrrickten. so. Geburtstag. — Am 29. August vollendet der Leiter und Mit inhaber des Karl-May-Verlags Herr vr. Euchar Albrecht Schmid in Radebenl sein fünfzigstes Lebenssahr. — Rach dem Ab schluß seiner juristischen Studien widmete er sich der Journalistik. Sein Eintreten für den damals vielumstrittenen Karl Mag brachte ihn in persönliche Beziehungen zu dem Radebeuler Erzähler. Daraus entwickelte sich bald eine immer engere Freundschaft, und schließlich äußerte Karl May kurz vor seinem Tod (30. März 1912) den Wunsch, Schmid solle die Verwaltung seines literarischen Nachlasses überneh men. Der Aufstieg des am 1. Juli 1913 erstandenen Karl-May-Ver- lages ist allgemein bekannt. — Am 1. Juli 1918 erwarb vr. Schmid den Verlag Haupt 3r Hainmon, der die Orbis-Malbücher sowie phan tastische Schriften, vor allem die Werke Robert Krafts, herausgibt. Im September 1929 wurde er ferner der Geschäftsführer des 1928 gegründeten Retclisse-Berlags. Deutschen B u ch b ä n d l e r^ z u Leipzi g.^— Änschrtst der Schriftleitung und Expedition: Leipzig C U Bericht s^io eg 26, Postschließsach 271/7V. — Druck: Ernst Hcbrtch Nach)., Leipzig L i, Hospitalstrabe 11»—13. — TA: 71S3/VII. 752
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