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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-03-26
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1921
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- Deutsch
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X- 71, 26, März 1821. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. delt, mögen sie hingshen. Aber die Wirkungen, die in solchen Angeboten walten, schnellen aus der Masse als Nachfrage zurück, und es kann einmal die von diesen Erzeugnissen aufgelockerte Empfänglichkeit der Kinobesuchcrschaft für Filmtiteratur inder Produktion Keime, Früchte zeitigen, statt Einzelfilmtexte den Typ der filmhasten Bücher hochkommen lassen, über deren geistig-Mnstlerischen Wert hier kein Wort zu verlieren ist. Nur soviel sei gesagt: Der Buchhandel kann jetzt mit diesen »Auch büchern« großen Absatz erzielen, weil sie so billig sein können, billig sein müssen. Aber wenn man sich die Gefahr vergegen wärtigt, daß durch die Massenverbreitung solcher Literatur auch der Geschmack, das Bedürfnis breitester Volksschichten auf diese spezialisiert wird, kann man sich ungefähr ausrechnen, welche Folgen sich daraus für den Absatz von geistig ursprünglichen, dichterisch selbständigen, kulturellen Büchern ergeben werden, der doch mehr als der Absatz von Zugartikeln das wirtschaftliche und kulturelle Rückgrat des deutschen Buchhandels bildet. Er wird seine wirtschaftlichen Belange immer, am besten, durch kul turelle Wirkungen wahrnehmen. Darum wird er den Vertrieb der literarischen Filmprospekte und die ihm daraus reifenden Erträgnisse als ein Danaergeschenk anzusehen haben und wissen, wie weit er sich darauf einzulassen hat. Es sei nur noch auf die weitere Gefahr hingewiesen, daß der Verlag dieser ganz vom Filmwesen abhängigen Bucherzeugnisse leicht und schnell in die Hände monopolartiger Unternehmungen geraten kann, deren Zwecke und Methoden unter Umständen den Interessen des Buch handels wenig günstig werden dürften. — Wenn aber diese film- abhängigen Bücher auch nur Einzelerscheinungen bleiben, dagegen das Filmwesen immer mehr seine Darbietungen, Leistungen aus der wirklichen Literatur ableitet, dann kann es dem Buchhandel so gehen, daß an seinen Auslagen, in denen er die neuesten Bücher unserer beliebtesten Schriftsteller ausgestellt hat, das Publikum lächelnd und erwartungsfroh vorübergeht mit der prophetischen Bemerkung: »Ach, warten wir, bis es verfilmt ist«. Solange mag dann auch der kulturbewußte Sortimenter warten, und wenn dann der große Tag gekommen ist, dann wird er einen Rundschriftzettel an die Schaufensterscheiben kleben: »Textbuch zum neuesten Monumentalfilm hier vorrätig«. — Viel leicht wird er auch einen Stand vor und in den Kinopalästen aufmachen und dieses Textbuch ausrufen, den vierhundert Seiten starken Roman zu 20.—. Als der gleichstarke Band »Hu» vackis« noch 95 Pfennig kostete, ließ sich freilich mit ihm als Filmtextbuch ein Geschäft machen, aber während die künftigen Literatursilme immer noch vor Drei- und Fünf-Mark-Plätzen ge spielt werden können, wird der Absatz an teuren Büchern keine Vermehrung erfahren, sondern im Laufe der Entwicklung eher «ine Beschränkung, Der aus Unterhaltungsbücher eingestellte Verlags- und Sortimentsbuchhandel bereitet seinen eigenen Ersatz durch das Filmwesen vor, indem diesem die Mittel geboten wer den, die Massen des Volkes immer mehr des ursprünglichen les haften Genusses der Literatur zu entwöhnen, Entwicklungsergebnis: Die Absatzmöglichkeiten gerade der ihrer Art nach verkäuflichsten schöngeistigen und unterhaltenden Bücher werden beengt. Verminderte Produktion bedeutet Ver teuerung des einzelnen Produktes, die wieder in kreishaftem Verlauf den Absatz immer mehr zusammenschrumpfen läßt. Für den belletristischen Verlag ergibt sich die Beschränkung der Pro duktion an ernsten, echt geistig-literarischen Werken, deren Um fang sich nicht ohne schwerste künstlerische Nachteile auf Serien- shstemc schablonisteren läßt und die daher auch nicht unter eine gewisse, durch den Material- und Arbeitsaufwand bedingte Prcisgrenze hcrabsinken- können. Verringerte Auflagen verlan gen erhöhte Einzelpreise, Diese Bücher werden gegenüber den masscnbeherrschcnden Literaturfilmen immer mehr wettbewerbs unfähig, Die Schmälerung des Umsatzes und des Nutzens in diesen Literaturzweigen belastet ungünstig auch alle anderen, nicht unmittelbar betroffenen Gebiete des Bizchwesens, Das Sortiment, dem der Absatz an guten preisbringenden Un- terhaltungsbüchern (der mehr bedeutet als der Absatz an ausge sprochenen Pfennigartikeln) eine wesentliche Stütze seiner Le bens- und Wirkungsinteressen ist, kann durch die Ablenkung wei terer Kreise vom besseren Unterhaltungsbuche in seinen ele mentarsten Notwendigkeiten und Aufgaben unheilvoll getroffen werden. Es büßt immer mehr Zusammenhänge mit den breiten Volksschichten ein und gerät mit seinen gediegenen HandelS- gcgenständcn in eine kulturell zwar achtbare, aber wirtschaftlich nur in Ausnahmefällen haltbare Exklusivität, « Das Filmwesen aber wird wachsen und gedeihen. Sein« Apparatur wird zu Massenvorführungen immer mehr vervoll kommnet, aber vielleicht auch selbst zu einem Massenartikel um gewandelt, den man mit dem Motto »Filme zu Hause« den einiger maßen kaufkräftigen Kreisen als allgemeines Kulturgut auf drängt, Die Freude an der Literatur kann ebenso mechanisiert werden, wie es die Freude an der Musik wurde, zunächst durch die monumentalen, gegen Eintrittsgeld ausgestellten elektrischen Orgelkästen und nachher durch die nippsachenartigen Drcimark- Phonographen, Möglichkeiten? Möglichkeiten! Ob es dagegen zum Schutze des Buches kein Mittel, keine Waffe gibt? — Doch! —Das Buch, das wir uns vom Film nicht weiter in die Verteidigungsstellung drängen lassen wollen. Sondern das wir als Waffe mächtigen Angriffs gebrauchen müssen gegen die zunehmende Mechanisie rung edelster Kulturgüter und Kulturkräfte. ^eittaäen rur ?rei8berecknunx von -Vlrridenr- OrueliSAclien. Bearbeitet auk Orunä lies Oeutsebev 8te§Ut2 1921, Selbstverlag des Herausgebers. Flik den Handgebrauch ist dieser Leitfaden recht brauchbar, da er in gedrängter Zusammenstellung die wesentlichen Bestimmungen des Deutschen Buchdrnck-Preistartfs (Abteilung Akzidenzen) wiedcrgibt. Die Neuausgabe enthält die gegenwärtig gültigen Preise, während bei Weiterbcnutzung der 4. Auflage die dort vermerkten Preise um 130°/, zu erhöhen sind. Der neue Lohntarif, der im Buchdruckgewcrbc am 1. Januar d. I. in Kraft getreten ist, bedingte mancherlei Umarbei tungen. Zweckmäßig ist auch die Berücksichtigung der Umsatzsteuer 'wn 5°/y, soweit Drucksachen mit Anzctgencharakter in Frage kommen. Bei der Buchstaben-Berechnung für Akzidenzdruckarbcitcn (S. 15) wäre die Vorführung einer Buchstabcnzcile (als Berechnungsgrundlage) sehr am Platze gewesen; bei einer späteren Auflage wird dieser Anregung wohl Rechnung getragen werden. Beachtenswert sind auch die Hinweise über die Ausnützung des Papiers (S. 14 u. 15); die hohen Papierpreise ge bieten gerade hier eine reifliche Überlegung, um Abfälle entweder ganz zu vermeiden oder doch so weit als möglich zu beschränken. Erwähnt sei noch, das; für Berlin höhere Stundenpreise (Satz und Ablegen) be rechnet werden (S. 9), während, soviel wir wissen, auch flir Berlin die Stuudenbcrcchnung für Orte mit über 17>s°/o Lokalzuschlag maß gebend ist. Die erhöhten preistariflichcn Zuschläge sind für Berlin schon seit längerer Zeit aufgehoben worden. Kleine Mitteilungen. Beitritt Österreichs zur revidierte» Berner Urhcbcrrcchtsndereinkunst (Vgl, Bbl, 1920, Nr. 239.) — Der Deutsche Reichsanzeigcr vom 17, März enthält folgende Bckauntnmchung: »Nach einer Mitteilung der Schweizerischen Regierung ist die Republik Österreich der am 13. No vember 1908 zu Berlin geschlossenen revidierten Berner Übereinkunft zum Schuhe von Werken der Literatur und Kunst (RGBl, 1910 S, 9SS fs.) und zum Zusatzprotokoll zu dieser Übereinkunft vom 20, März 1911 (RGBl, 1929 S, 137 ff,) beigetreten. Der Beitritt ist am 1. Oktober 1920 wirksam geworden, Berlin, den 4, März 1921. Der Reichsminister des Auswärtigen, I, V,: Hanic l.« England beschlagnahmt das deutsche Eigentum nicht, — Die britische Botschaft in Berlin verbreitet nachstehende Nachricht: Die britische Ne gierung kündigte im Oktober 1929 ihre Absicht an, von ihrer Befugnis, welche sic auf Grund des 8 18 Anhang 2 des Versailler Vertrages be- , sitzt, das Eigentum von deutschen Staatsangehörigen in Großbritannien 385
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