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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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pV 217, 17. September 1808. Mchtmntlichcr Teil. BörlenblLil d. Dtschn, Buchhandel. 9905 die Schüler in den Lehrstunden zum Gebrauch eines größeren Wörterbuches angeleitet werden. Diese Übung, entsprechend der im Lateinischen und Griechischen an den Gymnasien, gibt dem Lehrer gute Gelegenheit, die Arbeit der Knaben zu beobachten und zu beeinflussen, teils durch praktische Winke teils durch An regung zu eindringcndem Nachdenken. Alle, die in ihrem Berufsleben von der Bekanntschaft mit einer neueren Sprache Gebrauch machen wollen, müssen einen Text, ohne daß er schulmäßig zurechtgemacht ist, lesen können, und dazu gehört die Fähigkeit, das Lexikon zu gebrauchen. Darin die Schüler selbständig zu machen, ist deshalb eine wichtige Auf gabe gerade auch der sechsklasstgen Schulen. Wir überlassen den einzelnen Direktoren, mit den Fachlehrern die vorstehenden Anregungen zu besprechen und sich darüber zu verständigen, was an jeder Schule zu geschehen hat, um das be- zeichnete Ziel zu erreichen. Königliches Provinzialschulkollegium. (gez.) Bescher. An die Herren Direktoren der höheren Lehranstalten der Provinz. * Deutscher Juristeutag. (Bgl. Nr. 215 d. Bl.) — Der 29. deutsche Juristentag in Karlsruhe hat folgende Erklärungen angenommen: Erfinderschutz: 1. Die Erfindung gehört dem Angestellten, der sie gemacht hat, und nicht dem Geschästsherrn, sofern nicht durch Vertrag das Gegenteil bestimmt ist. 2. Im übrigen empfiehlt cs sich nicht, die Vertragsfreiheit über die Erfindungen oder sonstigen Getstesschöpfungen von Personen, die in einem Angestelltenverhältnis stehen, zu be schränken. 3. Im Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz ist zu be stimmen, daß dem Erfinder, falls seine Erfindung durch einen anderen angemeldet wird, ein im Wege der gerichtlichen Klage verfolgbarer Anspruch zusteht, als Erfinder in allen auf die Er findung bezüglichen Urkunden und Publikationen des Patent amtes benannt zu werden. Unerlaubte Verrufscrklärungen: Die zivilrechtlichen Voraussetzungen und Folgen unerlaubter Verrufserklärungen bestimmen sich im allgemeinen nach tz 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Juristentag hat das Ver trauen zur Rechtsprechung, daß sie, wie bisher, so auch ferner es verstehen wird, auf der Grundlage dieser Bestimmungen die Interessen der Erwerbs- und Arbeitsbetätigung mit denen der gesellschaftlichen Selbsthilfe zu einer freien und sittlichen Ord nung zu vereinigen. In diesem Sinne hält der Jurtstentag eine Änderung des Gesetzes zurzeit nicht für geboten. Unlauterer Wettbewerb im Ausverkaufswesen: Im Vertrauen auf die energische Durchführung und Be folgung der namentlich in den neueren Entscheidungen des Reichsgerichts geschaffenen Judikatur, nach welcher eS ins besondere klarsteht, daß der Nachschub von Waren bei Aus verkäufen nur in geringstem Maße und lediglich in dem zum Zwecke der Abwicklung der Geschäfte erforderlichen Umfange zu lässig ist, hält der Deutsche Juristentag die Ergänzung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb in Ansehung des Ausverkaufswesens nicht für erforderlich, insbesondere nicht eine Ergänzung im Sinne des veröffentlichten Regierungsentwurfes für wünschenswert. Sollte es zu einer gesetzlichen Regelung dieser Materie kommen, so ist die erwähnte Judikatur des Reichsgerichts über die Nachschübe zum Gesetz zu erheben. Rechtsmittel der Revision im Zivilprozeß: Die Entscheidung über eine wesentliche Einschränkung des Rechtsmittels der Revision ist der durchgreifenden Reform deS ganzen Prozeßverfahrens vorzubehalten. Jedenfalls ist das mündliche Verfahren auch für die dritte Instanz beizubehalten. Zur Beseitigung der gegenwärtigen Überlastung des Reichsgerichts in Zivilsachen ist eine Vermehrung der Zivilsenate des Reichs gerichts nicht zu umgehen. Daneben empfehlen sich folgende Mittel zur Entlastung: Auszuschließen ist die Zuständigkeit des Reichsgerichts zur Entscheidung a über die Beschwerden gegen die Beschlüsse der Oberlandesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten überhaupt, mindestens aber in denjenigen Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. Sachen, in denen nach dem Werte des Streitgegenstandes die Revision ausgeschlossen ist; b) die Berufungen und Beschwerden in Konsulargerichtssachen; o) für die Bestimmung des zu ständigen Gerichtes, soweit dabet nur Gerichte in Frage kommen, die einem und demselben Bundesstaat angehören, in welchem mehrere Oberlandesgerichte errichtet sind, deren einem, in Ermangelung eines obersten Landesgerichts, die Bestimmung des zuständigen Gerichts übertragen werden kann (Preußen, Bayern.). Gesetzliche Regelung des Arbcitsvertrags: Der Deutsche Juristentag empfiehlt 1. wiederholt eine Reform des gewerblichen Koalitions rechts im Sinne seines früheren Beschlusses; 2. die Beseitigung der Hindernisse, die nach dem bürger lichen Rechte im Erwerbe der Rechtsfähigkeit durch gewerbliche Berufsveretne entgegenstehen; 3. eine gesetzliche Regelung des Rechtes der Arbeitstarif verträge, in der a) jeder öffentlich rechtliche Zwang vermieden, l>) volle Freiheit der Abschlicßung und Durchführung der Verträge gewahrt, o) die Möglichkeit eröffnet wird, Arbeitstarifoerträge bei den Gewerbcgerichten öffentlich zu registrieren, ä) festgesetzt wird, daß Arbeitstarisoerträge unmittelbare Rechtswirkung auf die in ihrem Geltungsbereiche abge schlossenen Arbeitsverträge haben. Der 29. Deutsche Juristentag wurde am 12. September ge schlossen. 'vrel-gau-. Bereit» jüngerer Buchhändler in Krei» bnrg i. B. — Der Verein jüngerer Buchhändler .Breisgau-, Freiburg i. B., trat in den Tagen des 6. und 7. September in besonders festliche Stimmung. Elf Jahre waren verflossen, seitdem ein kleines Häuflein fröhlicher und tatkräftiger Jünger des Buch handels, von denen der Verein heute noch zwei zu seinen Mit gliedern zählt, eine Buchhändler-Vereinigung bildete und somit dem jetzigen Verein seine Entstehung gab. Lange Zeit mußten sie ihn auf seinen schwachen Füßen führen; aber der kollegiale Zusammenhalt und der gesunde Humor, der sich bis zur Gegen wart noch vererbt hat, führten stets neue Mitglieder zu, so daß heute der Verein auf eine befriedigende Laufbahn zurückblicken kann. Die Festlichkeit wurde durch einen Kommers eingcleitet, bei dem man die vollen Gläser als »Freiexemplare- beziehen durfte. Nach dem Festesten am folgenden Tage, zu dem sich noch einige Kollegen aus Basel und Lahr eingefunden hatten, zog man teils zu Fuß, teils mit Bahn, von schönem Damenflor umgeben, nach dem nahegelegenen St. Georgen. Dort durchtönte bald eine vortreffliche Kapelle den festlich geschmückten Saal, und in Paaren erschienen die fröhlichen Tänzer, den Weisen der Musik zu folgen. Auch eine Oawsra obseura tat ihre Dienste, um den Teilnehmern ein dauerndes Andenken zu geben. Nur zu schnell waren diese Stunden verlaufen, und ungern rüstete man sich zum allgemeinen Aufbruch. Hoffen wir, daß sich der .Breisgau- durch ein tatkräftiges Mitwirken der einzelnen Mitglieder weiterhin günstig entwickeln möge zur Hebung der Kollegialität und zum Wähle des Ganzen! I. Bauer. Auskünfte der Konsttate. — Wie die Erfahrung lehrt, gehen bei den Kaiserlichen Konsulaten im Ausland aus den Kreisen von Handel und Industrie zahlreiche Anfragen so allgemeiner Natur ein, daß die entsprechenden Antworten gedruckt vorrätig gehalten werden können. Um den mit der Einholung derartiger Auskünfte verbundenen Zeitverlust sowie unnötige Kosten zu vermeiden, sind die bei den einzelnen Konsulaten gebräuchlichen gedruckten Ant worten zusammengefaßt und als Beilage zu Nummer 107 der im Reichsamte des Innern zusammengestellren »Nachrichten für Handel und Industrie- vom 12. September 1908 unter dem Titel »Winke für den Verkehr deutscher Interessenten des Handels und der Industrie mit den Kaiserlichen Konsulaten im Aus lande- veröffentlicht worden. Die Bearbeitung ist in der Weise 1L94
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