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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.03.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1885-03-23
- Erscheinungsdatum
- 23.03.1885
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- Deutsch
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M. Niemeyer in Halle ferner: ff 8obiv»rr, 6., Hadels-is u. Uisollurt. Vsr- AlsiebuiiA äsr „OarAllutus." u. äsr „6s- solliodtsülittsruriA", v. „Ullllts-ArusUas kro- xoostiention" u. „älter ?rs.etieü Orosswllt- tsr." Ar. 8". ^Vintvrttiur. * 2. — A. Nathkc in Magdeburg. Hoffmann's, F. W., Geschichte der Stadt Mag deburg. Neu bearb. v. H. Oertel u. F. Hülße. 4. Lsg. gr. 8°. * —. SV Nicger'sche Univ.-Buchh. in München. 1° Blätter k. äas da^sriseds ksülsobulvsssn. Rsä. v. ä. Xurr. S. öä. 188S. (5 Lite.) 1. llkt. 8°. pro üplt. *5. — E. Roth in Gießen. IIutergueluiiiAeu rur dlüturtebrs ä. Usiiseböu u. äsr Tüisrs. UrsA. v. ä. Nolssodott. 13. Lä. 4. u. 5. M. 8°. * 6. — M. Schauenburg in Lahr. Familien-Bilderbibelod. die ganzeHeilige Schrift d. alten u. neuen Testaments nach der deut schen Übersetzg. I)r. M. Luthers. Mit dem im Aufträge der Eisenacher Kirchen-Konferenz rev. Text u. der neuen deutschen Rechtschreibg. 29.-34. Lsg. 4°. L * 50 Schickhardt Le Ebner in Stuttgart. ff köokl, 6., n. IV. ILipperlen, Üsrieüt üb. äas Vstsriuärvsseu in IVürttsmbsrA k. ä. 1. 1881. 8°. * 2. — Evang. Schriftcnverein f. Baden in Karlsruhe. Volksbücher. I. 8°. * —. 20 Inhalt: Charles Kordon, e. Soldat u. Christ, nach engl. Quellen bearb. von A. v. St. Schubert dt Seidel in Königsberg i. Pr. ff liöttstier, 6., bsbrplg.il ä. 6/mus,siums unk äsr LurA LU LötÜAsbsrA, kr., u. äsr in. äsmsslbsn vsrbuuäsusu Vorssbuls. 8°. * 1. — W. Schultze's Verlag in Berlin. Eugelien, A., u. H. Fechner, deutsches Lese buch. AuSg. 4.. 2. Tl. 13. Ausl. 8°. * 1. — F. Schutze s Verlag in Berlin. Pank, O., Predigten, geh. in der St. Nikolai kirche zu Leipzig. 2. Ausl. gr. 8°. * 2. SO; geb. bar " 3. — I. W. Spaarmann in Moers. Auswahl geistlicher Lieder f. Schule u. Katechi- sation. S. Ausl. 8°. « —. 25 L>. Spamer in Leipzig. Bismarck, unser. Leben u. Schaffen d. deutschen Reichskanzlers Fürst Otto v. Bismarck, in kurzgefaßter Entwicklung dem deutschen Bolke vorgeführt. 8". * —. 69 L. Staackmann, Verl.-Cto. in Leipzig. Spielhagen, F., die schönen Amerikanerinnen. Novelle. 9. Ausl. sVolks-Ausg.s 8°. * 1. — L. Staackmann, Vcrl.-Eto. in Leipzig ferner: Spielhagcn, F., drei Erzählungen. Die Dorf kokette. Breite Schultern. Der Vergnügungs- commissar. 2. Ausl. 8°. * 1. — — die v. Hohenstein. Roman. 6. Ausl. 8". * 3. SO; geb. bar * 4. SO — problematische Naturen. Roman. 2 Bde. 8°. s, * 3. SV; geb. bar a, * 4. SO o-S- 1. 11. Aufl. — 2. 10. Ausl. — Novellen. 1. Bd. 7. Aufl. 8°. * 3. SV; geb. bar * 4. SO — was die Schwalbe sang. Roman. 6. Aufl. 8°. * 3. —; geb. bar * 4. — Stahel'sche Buchh., Verl.-Cto. in Würzburg. Sekretär, der bayerische. 8. Aufl. 12. u. 13. Lsg- 8°. L —. 35 Verlags-Magazin in Zürich. Bohne, I., u. H. Conradi, Faschings-Brevier f. d. I. 1885. gr. 8°. * 1. 2S A. Weismann's Verlag in Eßlingen. ff Kübel u. Bunz, 60 Konfirmationsdenksprüche in je 20 Glaubensworten, Mahnworten u. Trostworten. 16°. In Etui ** 3. 25 L>. Wigand in Leipzig. Schcrr, I.» die Nihilisten. 8°. * 4. —; geb. * 5. — Sue, E., die Geheimnisse v. Paris. 11. Aufl. 15 Tle. in 5 Bdn. 12°. * 5. — Nichtamtlicher Teil Entscheidung des Reichsgerichts. Verjährung des Vergehens des Nachdrucks; Anfangs termin der Verjährungsfrist. Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken re. vom 11. Juni 1870, 88 22, 33. Verbreitung von Nachdrucksexemplaren durch den Veranstalter des Nachdrucks. Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken re. vom 11. Juni 1870, 88 18, 25. In der Strafsache wider den Kunsthändler M. und den Ver golder B., beide zu D., wegen Nachbildung, hat das Reichsgericht, Erster Strafsenat, am 22. Dezember 1884 für Recht erkannt, daß auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil der Zweiten Strafkammer des K. pr. Landgerichts zu D. vom 17. Oktober 1884, nebst den demselben zu Grunde liegenden that- sächlichen Feststellungen, aufzuheben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das bezeichnet? Gericht zurückzu verweisen sei. Gründe. Die Staatsanwaltschaft greift die Freisprechung der Ange klagten von der erhobenen Anklage der Veranstaltung verbotener Nachbildung aus dem Grunde an, weil die nach 8 16 des Gesetzes vom 9. Januar 1876, das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste betreffend, zur Anwendung gebrachten Bestimmungen des 8 33 des Gesetzes vom 11. Juni 1870, das Urheberrecht an Schriftwerken u. f. w. betreffend, über Verjährung der Strafver folgung des Nachdrucks verkannt worden seien. Wie das angefochtene Urteil feststellt, hat der Kunsthändler M. zu D. den Vergolder B. etenda anfangs des Jahres 1881 zur An fertigung je einer Kopie zweier Bilder des Malers R. zu D, nor wegische Landschaften darstellend, bestimmt, B. dieselben spätestens den 17. März 1881 die von ihm angefertigten Kopieen an M. abge liefert und, seiner bei der Anfertigung verfolgten Absicht sie zu ver äußern entsprechend, für jedes Bild den Kaufpreis von 36 Mark erhalten; M. aber hat beide Kopieen einschließlich der hierzu gefertig ten Goldrahmen am 24. Juli 1881 an seinen Geschäftsfreund W. um 300 Mark verkauft. Die Strafkammer hat die Verjährung als eingetreten erachtet, weil die Anfertigung und Ablieferung der Kopien am 17. März 1881 erfolgt, die erste richterliche Handlung aber am 26. April 1884 vorgenommen worden sei, so daß zwischen jener Ablieferung und letzterer Handlung eine längere als drei jährige Zeit liege. Abgesehen davon, daß die richterliche, die Verjährung unter brechende Handlung nicht erst am 26. April 1884 an welchem Tage der Amtsrichter K., wie die Akten ergeben, einen Beschluß faßte, er folgte, sondern, wie die Revision geltend macht, am 8. April 1884 durch die vom Amtsgerichte verfügte Anordnung der Vorladung des B. als Beschuldigten und des in der Richtung gegen beide Be schuldigte zu vernehmenden Zeugen R. stattfand, ist die Annahme eine irrige, daß die Verjährung von der Herstellung oder Ab lieferung der Kopie von seiten des zur Fertigung Angestifteten an den Anstifter in Lauf versetzt worden sei. Nach 8 33 Absatz 2 des angezogenen Gesetzes vom 11. Juni 1870 beginnt die Verjährung nicht mit der gemäß 8 22 ebenda durch die Herstellung der Nachbildung bewirkten Vollendung des Vergehens, sondern mit dem Tage, an welchem die Ver breitung der Nachdrucksexemplare, bezw. der Nachbildung, zuerst stattgefunden hat. Als Verbreitung im Sinne dieser Be stimmung kann jedoch nicht die Übergabe der Kopieen von seiten des einen vermöge der getroffenen Verabredung über Veranstaltung der Nachbildung an solcher teilnehmenden an den anderen als Anstifter teilnehmenden in Betracht kommen, sondern lediglich die an den dritten, bei der Veranstaltung der Nachbildung noch nicht beteiligt Gewesenen, den Agenten W. Unbegründet ist die gegen diese von der Staatsanwaltschaft
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