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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1933
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- 1933-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1933
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VMMWM-wKlltsckmViMDM Nr. 218 (N. 185). Leipzig, Sonnabend den 18. September 1S83. 108. Jahrgang. Redaktioneller Teil Gesetz über Wirtschaftswerbung vom 12. September 1933. Am Deutsche» Rcichsanzcigcr vom 14. September ist salzende Be gründung des Gesetzes erschienen: Der Zweck des Entwurfs ist, auf dem Gebiete der Wirtschasts- werbung die bestehenden Mißstände abzustellcn und die Wirksamkeit der Werbung durch organisatorische Zusammenfassung und systema tische Gestaltung aus das Höchstmaß zu steigern. Das deutsche Werbe- und Rcklaiucwcscn ist in seinem heutigen Zustande gckcunzeichncl durch Mangel au Einheitlichkeit und starke Zersplitterung. Es werden zwar brauchbare und sogar hervor ragende Leistungen im einzelnen erzielt; es fehlt jedoch die Fähig keit, allgemeine Schäden zu beheben und einheitliche Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen. Ausgaben, an deren sachgemäßer Er stickung ein dringendes össentliches Interesse besteht, werden nicht so durchgeführt, wie es die Lage der deutschen Volksgemeinschaft erfordert. Es ist kein Zweifel, daß durch zweckmäßigere Organisa tion der Werbung eine weit stärkere Wirkung erzielt werden kann, als dies heute bei der völligen Zersplitterung auf diesem Gebiete möglich ist. Hierüber sind sich alle Fachkreise einig. Das Fehlen einer solchen Einheitlichkeit und Planmäßigkeit ist von seiten der Regierung wie der Wirtschaft schon früher erkannt worden. Diese Erkenntnis hat zur Gründung einer Anzahl von Instituten und Einrichtungen geführt, die das Ziel einer Verbesse rung und Vereinheitlichung des Werbewesens verfolgten. Es hat aber diesen Instituten die einheitliche Führung gefehlt. Die be stehende Zersplitterung ist durch eine an vielen Stellen zu beobach tende Doppelarbeit, ja- Gegcneinandcrarbcit nur vermehrt worden. Öffentliche und private Mittel, die in großem Umfange aufgewendet wurden, sind zu einem beträchtlichen Teile nutzlos verausgabt worden. Einen anderen schweren Mangel bilden die Mißstände, die sich auf dem Gebiete des Anzeigenwcscns entwickelt haben. Die Wir kung jeder Propaganda ist abhängig von der Glaubwürdigkeit, die man dem Träger entgegenbringen kann. Alle Anpreisungen niüsscn daher wahr sein und jede Täuschung des in- und ausländischen Publikutns ausschlicßen. Die deutsche Reklame hat in den letzten Jahren diesem Erfordernis leider nicht immer Genüge getan. Drin gend erforderlich ist die Beseitigung des Auflagenschwindels bei Zei tungen, Zeitschriften und Büchern, der unlauteren Konkurrenz bei der Anzeigenvermittlung, die Ausrichtung der Anzeigentarif-Treue, die Regelung der Stellung der Anzeigenexpeditionen zu den Ver legern. Die Anpreisungen deutscher Firmen müssen würdevoll sein. Sie dürfen in Sprache und Ausdruck nicht das sittliche Empfinden verletzen. Marktschreierischen Anpreisungen und gröblichen Ge schmacksverirrungen muß entgcgengetreten werden. Auch für das Ausmaß, in dem eine gesunde und volkswirtschaftlich richtige Pro paganda sich unter den Einfluß der Tagesmcinungcn und der Mode strömungen stellen darf, muß eine klare Grenze gezogen werden. Die gleichen Schwächen und Fehler machen sich auch im Aus- stcllungs- und Messewesen geltend. Auch hier brachten die letzten Jahre ein starkes Nebeneinander- und Gcgeneinanderarbeiten, häu fig bekräftigt und bestärkt durch eine marxistisch beeinflußte Kom munalpolitik. Das einzige Mittel, um der Zersplitterung wie auch den ge schilderten Mißständen beim Anzeigen- und Reklamcwcscn entgegcn- zutreten, ist die Aufrichtung einer Führung durch das Reich. Das Ausland, bei dem sich ähnliche Erscheinungen an vielen Stellen ge zeigt haben, hat diese Notwendigkeit bereits früher erkannt. Eng land, die Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Dänemark und Holland haben Versuche einer weitgehenden und straffen staat lichen Führung bereits unternommen. Die gleiche Notwendigkeit tritt gebieterisch an Deutschland heran. Was bei den politischen Verhältnissen der zurückliegenden Jahre nicht möglich war, ist im nationalsozialistischen Staate durchführbar. Hier liegt eine große nationale Ausgabe für das Reich vor, deren Lösung nicht aus geschoben werden darf. Aus der Wirtschaft heraus, von den deutschen Städten, von einer großen Anzahl Sachkundiger ist der Ruf nach Jnangrissnahme dieser Aufgabe durch die Reichsgcsetzgebung erhoben worden. Der Deutsche Industrie- und Handelstag hat sich eingehend mit der Frage befaßt und Vorschläge gemacht, die sich init dem Inhalt des Gesetzentwurfs weitgehend decken, überall hat sich Bereitwilligkeit gezeigt, Bindungen und Aufwendungen zu übernehmen, wenn mit ihnen ein gesundes und leistungsfähiges Wcrbungswesen geschaffen werden kann. In enger Fühlungnahme mit den beteiligten Kreisen ist der Entwurf entstanden. Er sieht vor, daß das deutsche Wcrbungs-, Anzeigen-, Aus- stellungs-, Messe- und Reklamewesen der Führung des Reiches unterstellt wird, und daß die Stelle, von der die Führung auszu gehen hat, ein Werberat der deutschen Wirtschaft sein soll. Der Werbcrat soll nicht selbst wirtschaften, er soll nur führen. Die Wirtschaftswcrbung muß wohl zentral geleitet, sic darf aber nicht uniformiert werden. Im wesentlichen wird auf dem Gebiete des Werbewcscns die Privatinitiative ausschlaggebend sein. Sic soll nur im Interesse von Staat und Wirtschaft nach den Grundsätzen des Werbcrates ausgeführt werden. Der Werberat soll für Geschlossen heit, Wirkungskraft, Ordnung, Klarheit und Sauberkeit der Propa ganda sorgen. Die Vielgestaltigkeit des deutschen Wirtschaftslebens soll nicht verkümmert werden. Die Mitglieder des Werberates sol len vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda be rufen werden. Sie werden teilweise aus Sachverständigen der Wirt schaft, teilweise aus Vertretern der beteiligten Behörden bestehen müssen. Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda soll im Einvernehmen mit den für die Wirtschaftspolitik zuständigen Reichsministcrn die Aufsicht über den Werberal führen. Dieses sind der Reichswirtschaftsminister, der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, der Reichsarbeitsminister, der Reichsminister der Finanzen, der Rcichspostminister, der Reichsverkehrsminister und das Auswärtige Amt. Der Reichsminister für Volksauftlärung und Propaganda hat im Einvernehmen mit den übrigen beteiligten Reichsministern dem Werberat eine Satzung zu geben und die er forderlichen Durchführungsbestimmungen zum Gesetz zu erlassen. Er hat schließlich den Präsidenten des Werberatcs. zu ernennen und die Geschäftsführer zu bestellen. Die Aufgaben und Befugnisse des Werbcrates werden begrenzt durch den in 8 I des Entwurfs be- zeichneten Zweck seiner Errichtung: nämlich das gesamte öffentliche und private Werbungswesen einheitlich und wirksam zu gestalten. Getrennt von dieser Aufgabe, die als Propagandazweck eine der Zuständigkeiten des Reichsministeriums für Volksauftlärung und Propaganda bildet, bleiben die Aufgaben der Wirtschafts-, also vor allem der Produktionspolitik; hier bleiben, wie in 8 5 besonders hervorgehoben wird, die Zuständigkeiten des Auswärtigen Amts, des Reichswirtschastsminiftcrs, des Reichsministcrs für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichsministcrs der Finanzen un berührt. 6S9
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