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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1933
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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202, 31. August 1933. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b.Dtschn.Buchhandel. sicherten Positionen: Beamten, Lehrern, Behördenangestelltcn und aus Behörden und Schulen zusammen, die durchaus nicht als neue Käufer bezeichnet werden können. Durch das persönliche Angebot und die enorm langen Ziele, die eingeräumt werden, kommt hier der Verkauf eines Objektes zustande, das den Käufer auf lange Zeit hinaus so belastet, daß er praktisch für den Buchhandel aus fällt. Der Verkauf käme nicht zustande, wenn nicht das Ratenzah lungsangebot aus sechs, neun, ja zwölf Monate und länger gemacht würde. Das erfordert überhöhte Rabatte, überhöhte Ziele, die dem Sortimenter nicht zur Verfügung stehen. Zu einem solchen Ge schäft ist er nicht leistungsfähig genug und wenn er es trotzdem ver sucht, wird er dann sehr rasch zugrundegehen. Der Vertreter des Reisebuchhandels arbeitet auf Absatz mit allen Mitteln. Es kommt ihm darauf an, ein Geschäft zustande zu bringen, weil er eben von der daraus sich ergebenden Provision leben muß. Der Sortimenter hat das Ziel, Dauerkunden zu werben, er bietet ihnen nach be stimmten Gesichtspunkten an, ohne nach dem Preis des Angebote- nen zu fragen, nur um dem Kunden einen Dienst zu erweisen und ihn durch diese gezeigte Aufmerksamkeit seinem Geschäft zu erhal ten. Die Lagerhaltung des Sortimentes fällt im Reisebuchhandel vollständig weg. Die Riesenverluste, die der Sortimenter von die ser Seite erleidet, sind bei ihm ausgeschlossen. Er liefert nichts, was nicht seinen Verdienst sicherstellt und dadurch ist und bleibt er der absolut Starke. Der Verlag, auf den Rciscbuchhandel oder nur auf so eingestellte Sortimenter angewiesen, müßte notwendigerweise sehr schnell zum Erliegen kommen. Er könnte keiner kulturellen Aufgabe mehr genügen. Der Verlag braucht das Sortiment als ersten Abnehmer; denn nur die Aufnahmefähigkeit des Sortimentes bzw. dessen Lagerhal tung sichert ihm den Absatz und nimmt ihm das Risiko zum größten Teil ab. Der Sortimenter setzt sich für das gute Buch ein, er be müht sich um dessen Absatz, er weiß, daß der Verkauf von 10000 »Kolbenheyer« zwanzig Jahre erfordert, und daß dagegen 4V MO »Kcun- in ebenso viel Wochen ohne sein Dazutun verkauft werden, und doch haben wir wohl kaum ein Lager eines Sortimenters ge sehen, das diesen Gesichtspunkten Rechnung trägt. Und das ist gut so, und so lange die Verbreitung unserer Literatur in solchen Händen liegt, wird es so bleiben. Hier drückt sich am stärksten der Kamps sür das gute Buch aus — wie lange aber noch? Grob gezeichnet sieht die kaufmännische Seite des Sortiments so aus: Volksausgaben mit ungenügendem Gewinn brachten Lager verluste, — Preisherabsetzungen: Lagerverluste, — Ramschangc- bote: Lagerverluste, — Zeitschviftenvertrieb: bleibt ohne Gewinn, — Einzelbestellungen bringen ungenügenden Gewinn, — Leih bibliotheken: Umsatzschwund, — der Reisebuchhandel: llmsatz- schwund, — wissenschaftliche Literatur: ungenügenden Gewinn. Da das Lager nun aber in den weitaus meisten Fällen das Vermögen bzw. Betriebskapital des Sortimenters dargestellt hat, so ergibt sich eine fast völlige Vermögens- Vernichtung innerhalb kurzer Frist. Die Folgen sind deut lich fühlbar: Das Geschäft kann so nicht weitergeführt werden, wir werden unfähig zur Zahlung, unfähig zum Ncucinkauf, unfähig zu neuen Angeboten an die Kundschaft. Das Ende: Der Sortimen ter von heute, wie er sich schon zu 60°/° zeigt und wie er viel leicht bald zu 90 und 100 °/° sein wird: der kümmerlich vegetierende, selbstlose Idealist, mit einem Einkommen so hoch, daß er einen Arbeitslosen beneiden kann, mit ungeheuren Lasten und Sorgen und seinem, trotz allem, nicht klein zu kriegenden Glauben an seine Kulturmission und an die bessere Zukunft. Und in diesem Glauben wird er auch eines Tages ins bessere Jenseits abfahren und an seinem Grabe werden Reden von zu hohem Durchschnittsgewinn gehalten, genau so wie heute. — Unsere Zeit verlangt dringend, daß wir mit offenen Augen sehen, daß wir uns gegenseitig helfen, daß wir eine andere Ein stellung zueinander gewinnen; denn alle egoistischen Taten der letzten Jahre haben sich sehr schnell gerächt. Dem Sortiment muß geholfen werden und bei gutem Willen ist cs möglich. Der Stär kere muß den Schwächeren stützen, sonst fahren wir gemeinsam in den Abgrund. Wiesbaden. Jacob Klassert. Jur Verständigung von Verlag u. Sortiment. Der Artikel Gonski im Börsenblatt Nr. 180 hat mancherlei gute Gedanken, aber die Ausführungen in der zweiten Spalte Seite 580 müssen von oerlegerischer Seite starken Widerspruch erfahren. Herr Gonski verlangt, das; der Verleger alle unmittelbaren Lieferungen unterlassen soll. Meine Firma überweist in sehr zahl reichen Fällen Bestellungen an das Sortiment, obwohl wir häufig die Wendung hinzufügen müssen: »Sie haben sich um unfern Verlag in den letzten Jahren überhaupt nicht gekümmert, aber wir hoffen auf Besserung«. Firmen wie etwa Langewiesche mit wenigen sehr gangbaren und auf den Sortimentslagern regelmäßig vorrätig ge haltenen Werken können in dieser Beziehung noch ganz anders Rück sicht nehmen als ein wissenschaftlicher Verleger mit sehr zahlreichen verschiedenen Büchern. Nun kommen aber mindestens drei Viertel aller unmittelbaren Bestellungen aus Orten, an welchen keine Buch handlungen sind, und es handelt sich dabei häufig um eilige und kleine Bestellungen. Da soll der Verleger jedesmal erst eine für den Fall passende Buchhandlung suchen und dem Kunden schreiben, daß ihm das Gewünschte von der Buchhandlung X. zugehen soll? Das gibt mehr Verluste und Differenzen, als wenn man unmittelbar unter Nachnahme oder in geeignet erscheinenden Fällen in Rechnung liefert. Und wie soll es der Verleger machen, wenn ihm eilige direkte Be stellungen aus großen Städten wie Hamburg, Berlin usw. zugehen, mit deren Übertragung er in vielen Fällen einer Ortsfirma nur eine Last zumutet? Sollten dem Verlag unmittelbare Lieferungen ganz verboten werden, dann müßten wir z. B. in vielen Fällen durch unsere Deuerlich'sche Buchhandlung liefern. Würde übrigens dem Verlag Lieferung an Private verboten, so würde selbstverständlich auch das Umgekehrte gelten und dem Sortiment der in vielen Fällen nicht unbedeutende Nebenerwerb durch einen eigenen kleinen Verlag verboten werden müssen. Herr Gonski will gern die Werbe-Arbeit den sachkundigen Ver legern überlassen! Dafür soll ihn der Sortimenter entschädigen, in dem er 6 Prozent weniger Rabatt für ihm überwiesene Bestellungen beansprucht. Als ob mit diesen 5 Prozent in der Mehrzahl der Fälle die Werbekosten des Verlages auch nur annähernd gedeckt würden. Daß es aber nicht allein auf die Deckung dieser Werbekosten an kommt, dafür noch ein paar Beispiele aus dem Zeitschriftenverlag: Von zwei theologischen Monatsschriften geht die eine zu etwa gleichen Teilen unmittelbar an die Kunden und durch das Sortiment. Von der andern gehen zwei Drittel der Exemplare direkt an die Kunden, ein Drittel durch das Sortiment. Das Uberwiegen der Abnehmer, die unmittelbar von dem Verlag beziehen, ist nicht etwa durch einseitige Werbung des Verlages erzielt worden. Wie aus einem der bei uns üblichen, der Redaktion vorgelegten Prospekt hervorgeht, ist im Bestellschein ausdrücklich auf Buchhandlungen verwiesen worden. Der unmittelbare Bezug solcher häufig erschei nenden Zeitschriften muß also doch wohl in vielen Fällen ein Be dürfnis sein. Für den Verlag bedeutet die teilweise unmittelbare Lieferung, da das Porto berechnet wird, im ersten Fall etwa 600 NM, im zweiten Fall 1200 NM Mehreinnahme halbjährlich. Wer eine Ahnung hat, wie schwierig heute der Zeitschriften-Verlag ist, weiß, daß mit solchen Summen Zeitschriften stehen und fallen. Und dabei sitzt die Hälfte der Abnehmer nicht an Orten, wo Buchhandlungen sind; die mittelbare Lieferung würde also eine Verzögerung und 4—Omalige Kreuzbandsendung im halben Jahre durch das Sortiment erfordern. Wenn direkte Lieferung dieser Monatsschriften durch eine Neuänderung unmöglich würde, so würden sie entweder fallen oder sie müßten aus dem Buchhandel zurückgezogen werden. Es darf niemals vergessen werden, daß der Sortimentsbuchhandel nicht Rechte beanspruchen kann, die seinem Zweck, die Literatur zu fördern, widersprechen. Gegen diesen Grundsatz verstößt auch die jetzt zu Recht bestehende völlige Streichung der Zeitschriften aus § 11 der Verkaufsordnung, sie kann in dieser Allgemeinheit auf die Dauer nicht aufrechterhalten werden. Als die erste Verkaufsordnung unter meinem Vorsitz geschaffen wurde, war ein Schulbeispiel folgendes: Ein großer, ganz Deutschland umfassender Verein macht eine Zeit schrift lebensfähig dadurch, daß auf seine Vermittlung hin ein großer Teil seiner Mitglieder, von denen bis dahin nur wenige diese wissen schaftliche Zeitschrift gehalten hatten, sie zu einem Vorzugspreis be zieht. Hört dieser Bezug auf oder ist der Verleger genötigt, eine größere Anzahl dieser Mitgliederstücke mit Buchhändlernachlaß zu liefern, so ist das Ergebnis ein schwerer Verlust für den Verleger. Entweder geht die Zeitschrift ein oder der Verein übernimmt sie, oder aber der Verleger verkauft die Mitgliedsexemplare nicht mehr unmittelbar an die Vereinsmitglieder, sondern an den Verein und überläßt diesem die Verrechnung mit seinen Mitgliedern. Ohne jeden Vorteil für das Sortiment werden so zur Zeit alte Zeitschriften ge- 660
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