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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1944
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1944-07-08
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1944
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19440708
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194407086
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19440708
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1944
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 53 (R. 39) Leipzig, Sonnabend den 8. Juli 1944 111. Jahrgang Mitteilungen Reichsschrifitumskammer — Gruppe Buchhandel: (Vgl. Börsenblatt Nr. 42 vom 31. Mai und Nr. 48 vom 21. Juni 1944) Sehr wichtig, unbedingt beachten! Betr.: Papierbindfaden 1. Die Aufteilung des von der zuständigen Reichsstelle zu bewilligenden Kontingentes für das dritte Quartal 1944 wird Mitte Juli erfolgen können. 2. Die quartalsweise zu stellenden Anträge müssen Angaben über das gewichtsinäßige Erfordernis enthalten (nicht Knäuel usw.). Anträge, die weder eine mengen- noch ge- wichtsmäßige Angabe enthalten, können nicht bearbeitet werden. Sie sind zu wiederholen. 3. Auf alle vorliegenden Beschwerden über unzureichende Zuteilung wie auch für die Zukunft wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Zuteilung nur im Rahmen des vor handenen — leider in keiner Weise ausreichenden — Kontingentes vorgenommen werden kann. Nachzuwei sungen sind nicht möglich. Bei dieser Gelegenheit wird auf Grund immer wieder kehrender Anfragen noch einmal folgendes klargestellt: Packmaterial (außer Bindfaden), wie Packpappe, Wellpappe, Packpapier, Klebestreifen, ist nach wie vor im freien Handel zu beziehen. Es sind die Lieferanten in Anspruch zu nehmen, bei denen früher bezogen worden ist. Die Kammer verfügt über keine Kontin gente an diesen Materialien und hat keine Möglich keiten, Bezugsscheine auszustellen. Betr.: Holzscheine Der Kammer sollen nach neuester Anordnung der zu ständigen Reichsstelle Kistenscheine und Verpackungsholz scheine zur Verfügung gestellt werden. Genauere Durch führungsbestimmungen sind in Kürze zu erwarten. Für die übrigen Holzerfordernisse (wie Regale usw.) gilt nach wie vor die Regelung, daß die holzverarbeitenden Betriebe (Tischlereien usw.) von ihren Innungen und Organisationen Holzscheine erhalten. Diese Betriebe sind nicht berechtigt, von ihren Kunden Holzscheine zu verlangen. Betr.: Eisen-Bezugsrechte Für die Bearbeitung der Anträge auf Eisenbezugsrechte ist es unbedingt erforderlich, daß eine Auftragsbestätigung der Lieferfirma über die beabsichtigte Anschaffung vor gelegt wird, auf der das Erfordernis von Eisenmarken ge wichtsmäßig bestätigt sein muß. Ab 1. Juli 1944 werden alle Kontingentierungsange legenheiten, Fragen der Materialbeschaffung und Devisen angelegenheiten sowie Kalender- und Zeitschriftengenehmi gungen nach Anordnung Nr. 148 der Reichsschrifttums kammer nicht mehr vom Referat III Z, Berlin-Charlotten- hurg, sondern in der Abteilung III — Gruppe Buchhandel — der Reichsschrifttumskammer, Leipzig C 1, Postfach 661, bearbeitet. Alle Anträge auf Eisen-, Bindfaden-, Ver packungsholz- und Leimzuteilung sowie alle sonstigen Zu schriften auf diesen Gebieten sind in Zukunft an diese An- schrift zu richten. Betr.: Fernunterrichtswerk „Briefe zur Berufsförderung 4 * Die von der Reichsschrifttumskammer herausgegebenen „Briefe zur Berufsförderung* 4 sind zur Zeit nicht lieferbar. Der Neudruck der Briefe 1—1 wird voraussichtlich im Laufe des August fertiggestellt sein. Die übrigen Briefe erscheinen in rascher Folge, so daß das gesamte Fernunterrichtswerk Ende des Jahres wieder vollständig vorliegen wird. Damit erledigen sich zahlreiche an die Reichsschrift tumskammer, Gruppe Buchhandel, gerichtete Anfragen und Reklamationen. * Betr.: Gau Süd-Hannover-Braunschweig — Dritte buch- händlerische Schulungstagung in Hildesheim Am 6. August 1944 findet unsere dritte Schulungs- und Arbeitstagung für die Lehrlinge, buchhändlerischen Hilfs kräfte und Jungbuchhändlerinnen und Jungbuchhändler in Hildesheim statt. Herr Dr. Moritz jahn hat freundlicherweise seine Mitwirkung zugesagt. Anmeldungen erbitte ich umgehend an meine Anschrift: Hannover, Engelbosteler Damm 29/32. Diejenigen Teilnehmer, die in der Nacht vom 5. zum 6. August in Hildesheim übernachten müssen, werden ge beten, dies umgebend dem Ortsobmann, Herrn Buchhändler Adolf Hermann Olms in Hildesheim, Almsstr. 19. bekauntzugeben. Treffen wie immer um 10 Uhr im Ratskeller. gez. Pott Börsen verein — Geschäftsstelle: Betr.: Vorträge über die Neuregelung des Schulbuchvertriebs Unter Bezugnahme auf die Mitteilung im Börsenblatt Nr. 50 vom 28. Juni geben wir von folgenden Änderungen Kenntnis: Die für den 18. Juli angesetjte Veranstaltung in Bayreuth beginnt bereits 14 Uhr. Sie ist bestimmt für die Beauftragten des Schulbuch handels des nördlichen Teiles des Gaues Bayreuth sowie des Gaues Main-Franken. Am 19. Juli findet eine weitere Veranstaltung statt und zwar in Regensburg, vormittags 10 Uhr im Gasthof Bischofshof. An ihr nehmen teil die Beauftragten des Schulbuch bandeis des südlichen Teiles des Gaues Bayreuth sowie des Gaues Franken. • Etwaige Zimmerbestellungen für Regensburg sind zu richten an Herrn Baudenbacher in Regensburg, Maximilian straße 2a. Die für den 21. Juli in Karlsruhe festgesetjte Veranstaltung findet dort erst am 2 2. J u 1 i statt. ♦ Betr.: Preisangabe bei Buchanzeigen in Zeitungen und Zeit schriften Vom Reichskommissar für die Preisbildung wird be anstandet, daß Verleger und Sortimenter in der letzten Zeit Buchanzeigen in Zeitungen und Zeitschriften ohne die erforderliche Preisangabe veröffentlicht haben. Es wird hierdurch nochmals darauf hingewiesen, daß die Verpflichtung zur Angabe des Preises in derartigen An zeigen in jedem Falle besteht. Erlasse des Reichskommissars für die Preisbildung vom 12. August 1941 (RfPr. VIII-330- 8852/41) und 2. Oktober 1941 (RfPr. VIII-330-9988/41). Siehe auch die Bekanntmachung des Vorstehers des Börsen vereins im Börsenblatt Nr. 244 vom 18. Oktober 1941. Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 53, Sonnabend, den 8. Juli 1944 117
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