Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 51 (R. 37) Leipzig, Sonnabend den 1. Juli 1944 111. Jahrgang für des reiches Freiheit und Zukunft GABEN IHR LEBEN Gertrud Böcker in Firma Friedrich Köcher. Buchverkanfsstelle in Hamm i. W. Eugen Conti Inhaber der Leihbücherei gleichen Namens in Köln-Deutz Hans Danzer früher Inhaber der gleichnamigen Buchhandlung in Essen Paul Dettllng Mitarbeiter der Süddeutschen Groß-Buchhandlung G. Umbreit 8c Co. in Stuttgart Richard Dulz Mitarbeiter der Firma Rudolf Seilhorst, Zweitschriften- Großvertrieb in Dortmund Willy Ehrler Inhaber des Musikverlages W. Ehrler <fc Co. in Leipzig Gertrud Gamber Mitarbeiterin des Verlags Karl H. Bischoff in Wien Binl Gehl Mitarbeiterin der Firma Gebrüder Lensing Verlagsanstalt K.G V Abt. Sortiment in Dortmund Edwin Heinickel Inhaber der gleichnamigen Leihbücherei in Arnswalde Arthur Höffgen Leihbuchhändler in Berlin Paul Kulbe Inhaber der Leihbücherei gleichen Namens in Hamburg Luise Piehn Inhaberin der gleichnamigen Leihbücherei in Berlin Adolf Schlüter Sortimentsleiter der Buchhandlung Thiel <fk Hintermeter in Breslau Kurt Zacke Leihbuchhändler in Berlin-Neukölln DER DEUTSCHE BUCHHANDEL WIRD IHRER IMMER MIT STOLZ GEDENKEN Btirsenbl. t. d. Dt. ßuehh. Nr. 51. Sonnabend, dei Mitteilungen Reichsschrifttumskammer Betr.: Inkrafttreten der Anordnung (Nr. 158) über die Griindpflichten der Kulturschaffenden im Protektorat Die Präsidenten der Reichsmusikkammer, der Reichs- kammer der bildenden Künste, der Rcichsschrifttums- kaimner und der Reichsfilinkaniincr haben am 1. April 1944 folgende Anordnung erlassen: „Auf Grund des § 2 Satj 2 der Verordnung über die Einführung der Reichskulturkainmergesetjgohung im Pro tektorat Böhmen und Mähren vom 21. Januar 1941 (RGBL I S. 65) wird mit Zustimmung des Reichsprotcktors in Böh men und Mähren angeordnet: Die Anordnung über die Grundpflichten der Kultur schaffenden vom 10. März 1943 (Völkischer Beobachter Nr. 110 von 20. April 1943) gilt mit Wirkung vom 1. Ja nuar 1944 auch im Protektorat Böhmen und Mähren.“ I. A.: Gen tz * Betr.: Makiilierung nicht mehr verwertbarer Verlagsbestände ln den „Vertraulichen Mitteilungen für die Fachschaft Verlag“ Nr. 468 vom 1. Oktober 1943 hatte die Reichs- schrifttumskammer die Verlage aufgefordert, die nicht mehr verwertbaren Verlagsbeständc umgehend dem Altpapier- handcl zuzuführen und darauf hingewiesen. daß etwaige Schwierigkeiten mit Verfassern, die sich der Makulierung widersetjen, der Reichsschrifttumskammer gemeldet werden müssen. Da die Kammer Meldungen dieser Art fast überhaupt nicht bekommen hat, muß angenommen werden, daß die V erlage keine Bestände mehr besitzen, die zur Makulierung reif sind. Bevor die Rcichsschrifttumskammcr Kontrollen ausfiihrt, gibt sie den Verlagen noch einmal Gelegenheit, etwa Versäumtes nachzuholen: 1. Resthestände, mit deren Makulierung die Verfasser ein verstanden sind, sind sofort dem Altpapierhandel zuzu- führen. 2. Restbestände, mit deren Makulierung Verfasser nicht einverstanden sind, die aller reif zum Makulieren sind, sind der Reichsschrifttumskammer, Berlin-Charlotten- burg, Hardenbergstraße 6, zu melden. 3. Das gleiche gilt für Teilmakulierung. Dieser Frage ist be sondere Aufmerksamkeit zu widmen. Es gibt Werke, von denen noch Hunderte oder Tausende von Exemplaren vor handen sind, von denen aber nur wenige. Stücke alljährlich abgerufen werden. Auch in solchen Fällen ist der größte Teil der Auflage angesichts der heutigen Rohstoffknapp- lieit reif zum Makulieren. Die Reichssclirifttiunskammer behält sich vor, nach dem I. Juli 1944 Stichproben durchzuführen. Betr.: Gau Mark Brandenburg — Einsendung der Lehrlings pässe Zwecks Aufstellung einer Lehrlingskartei bitte ich um umgehende Einsendung der Lehrlingspässe sämtlicher buch- händlerischen Lehrlinge des Gaues Mark Brandenburg an meine Anschrift: (2) Cottbus, Spremberger Straße 4. H a n s E n g e I . Landesobmann 100 . Juli 1944