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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1944
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1944-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1944
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- Deutsch
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einer erhabenen Mission. Was wäre die Welt ohne die deutschen kulturellen Leistungen, und was wäre die Literaturgeschichte ohne Deutschland und ohne Leipzig! Wir Deutsche sind voll berechtigt, unseren Besitj im Namen Europas zu verteidigen. Hier ist eine Kulturnation am Werk, sie kennt die Verantwortung, die auf ihr liegt, und wird ihr gerecht werden. Der Führer zeigt uns den Weg, wir wollen ihm folgen!“ Das Stadt- und Gewandhausorchester unter der Leitung von Gewandhauskapellmeister Professor H. Abendroth gab mit den Klängen der Ouvertüre zur romantischen Oper „Euryanthe“ von Carl Maria von Weber, und der meister haft dargebotenen Leonoren-Ouvertüre Nr. 3 von Ludwig van Beethoven der Veranstaltung das festliche Gepräge. Mit der Führerehrung und den Liedern der Nation klang die Feierstunde aus. CurtStreubel Ergänzende Erläuterungen zur Anordnung über den Vertrieb des akademischen Lehrbuches im Kriege Von Hans Ferdinand Schulz Die Anordnung vom 20. September 1943 hat sich in ihrer prägnanten Kürze, mit ihren weitherzigen und doch ein deutigen Formulierungen allen Anforderungen gewachsen gezeigt, so daß sie nicht geändert zu werden braucht. Das Verfahren mit dem Studienbuch wird nunmehr auch auf die bisher ausgenommenen kulturwissenschaftlichen Lehrbücher ausgedehnt. Die Studenten und die Hochschulsortimenter haben sich an das Verfahren gewöhnt. Monat für Monat bringen die wissenschaftlichen Verleger, unerschüttert vom Bombenterror, aus der sogenannten ersten Lehrbuchaktion neue Lehrbücher auf den Markt; eine zweite Lehrbuchaktion ist im Anlaufen. Daß trotjdem der Lehrbücherverkauf sich in anderen Formen und vor allem in einem anderen Rhythmus abspielt als in Friedenszeiten, habe ich in einem für die Stu dierenden bestimmten Aufsat; dargelegt, der auch im Bör senblatt abgedruckt werden wird. Dieser 4ufsa§ möchte vor allem dem Hochschulsortiment die Auseinanderse^ung mit einzelnen Studenten erleichtern. Nachdem am 11. Mai 1944 in einem kleinen Ausschuß, bestehend aus den Herren Albert Diederich, Dr. Albert Heß, Kurt Kretjschmar, Tönjes Lange und mir das gesamte Problem nochmals durchberaten wurde, sei es gestattet, zur weiteren Verdeutlichung des Ver fahrens im Einvernehmen mit jenem Ausschuß ergänzende Erläuterungen zu Einzelfragen zu geben, ohne daß von meinen früheren Erläuterungen etwas zurückgenommen werden müßte. 1. Die Verantwortung für den Vertrieb des akade mischen Lehrbuches an Studierende liegt ausschließlich beim sogenannten anerkannten Hochschulsortiment. Darin liegt keinMißtrauen gegen das allgemeineSortiment, das ebenfalls die Eintragungen ins Studienbuch vornehmen könnte. Aber mit den Eintragungen allein ist es nicht getan. Der Sortimen ter muß auch die nötige Sachkunde besitjen, unberechtigte Wünsche derStudenten abzulehnen, und diese Sachkunde läßt sich nur im ständigen Umgang mit Dozenten und Studenten erwerben. Auch aus dem Grunde muß das allgemeine Sorti ment ausgeschlossen bleiben, weil sonst die nach den Stu dentenzahlen der Hochschulen errechnete möglichst gerechte Verteilung aufgehoben würde. Wenn das allgemeine Sorti ment noch immer Lehrbücher für Studenten zu bestellen ver sucht. dann bedeutet das eine überflüssige und gedanken lose Beanspruchung der Verleger. Die Verleger sind nicht verpflichtet, solche Bestellungen zu beantworten. 2. Das allgemeine Sortiment darf nach wie vor Lehr bücher für nichtstudentischen Bedarf anfordern, muß jedoch diesen Bedarf glaubhaft' nachweisen. Ebensowenig wie der Verleger Publikumsbestellungen auf Lehrbücher ausführt, darf er Bestellungen des allgemeinen Sortiments berück sichtigen, die zu einer Umgehung der für Studenten gelten den Bestimmungen führen können. 3. Der für Studenten bereitgehaltene Anteil an der Auf lage wird je nach dem Charakter des einzelnen Lehrbuches verschieden sein. Die in der Anordnung genannten Zahlen von etwa 75% bei medizinischen und etwa 60% bei natur wissenschaftlichen und technischen Lehrbüchern sind nur Anhaltspunkte. Bei theoretischen medizinischen Lehr büchern z. B. und bei Examensgrundrissen wird der Stu dentenanteil höher sein als 75%. Zu beachten ist ferner, daß der Hochschulsortimenter von seinem Lager auch eien Bedarf seiner niehtstudentisehen Kundschaft befriedigt. Er wird aus seiner Kenntnis der Verhältnisse heraus manche Lehr bücher (z. B. über Differentialdiagnose) nur an Studierende des lebten Semesters, sonst aber an Praktiker abgehen. 4. Der Verleger braucht Lehrbücher nur dann im Bör senblatt anzuzeigen, wenn es sich um veränderte Auflagen handelt. Darunter sind solche Auflagen zu verstehen, die ein Veralten der bisherigen bedingen. Unveränderte Auflagen sind nur dem anerkannten Hochschulsortiment und den wissenschaftlichen Buchhandlungen außerhalb der Hoch- schulstädte durch Rundschreiben bekanntzugehen. 5. Entsprechend den ihm vom Börsenverein mitgeteilten Studentenzahlen errechnet der Verleger, wieviele Exemplare seines Lehrbuches auf die einzelnen Hochschulstädte ent fallen. Die Hochschule, an der sein Autor lehrt, darf er be vorzugen. Nur im Rahmen dieser Zahlen kann er die hei ihm eingehenden Bestellungen der von ihm anerkannten Hochschulsortimenter berücksichtigen, wobei er sie entspre chend der ihm aus seinem Geschäftsverkehr bekannten Be deutung der einzelnen Firmen gegeneinander abwägt. Die jenigen Sortimente verdienen am meisten beliefert zu werden, die den strengsten Maßstab bei Abgabe ihrer Lehr bücher anlegen. 6. Der Verleger soll schon aus Luftschu^gründen — möglichst sofort die ganze Auflage ausliefern und nur für Sonderfälle außerhalb der Hochschulstädte sowie für bombengeschädigte Hochschulen und für das Ausland eine Reserve behalten. Wo eine einmalige Auslieferung nicht möglich ist, weil der Buchbinder nur Teilmengen liefert, sollen die anerkannten Hochschulsortimente unaufgefordert Nachlieferungen im Rahmen der errechneten Zahlen er halten. Nachbestellungen übereifriger 'Hochschulsortimente gehören genau wie die unberechtigten Bestellungen des all gemeinen Sortiments in den Papierkorh. 7. Der Hochschulsortimenter muß sich darüber klar sein, daß er mit seinen Vorräten bis zum Erscheinen einer neuen Auflage auszukonnnen hat und daß eine neue Auflage im günstigsten Falle ein bis zwei Jahre auf sich warten lassen wird. Er darf sich Nachbestellungen nicht erlauben und muß von seinem einmaligen Kontingent, wie schon unter 3. er wähnt. auch den berechtigten Bedarf der Bibliotheken, In stitute, Rüstungsbetriehe usw. unter seiner Kundschaf» decken sowie für etwaige Sonderfälle (Fernbetreuung u. dgl.) aufkommen. 8. Der anerkannte Hochschulsortimenter ist verpflichtet, ein Ausweichlager zu halten, wo er auch Reserven von Lehr büchern aufbewahrt. Bewährt hat sich der Versand von numerierten 7-kg-Paketen, die nach Bedarf in der gleichen Verpackung vom Verwalter des Ausweichlagers zuriie-k- geschickt werden können. Das Ausweichlager darf nicht zur Hortung von Vorräten benutzt werden, sondern muß einen ständigen «Zugang und Abgang aufweisen. 9. Es wird das Bestellverfahren beibehalten, freilich in einer stark eingeschränkten Form, die dem Zuteilungsver fahren nahekommt. Von der Einführung des Zuteilungsver- Börsenbl. f. d. Dt. Bucbh. Nr. 51,' Sonnabend, den l. Juli 1941
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