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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-05-11
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
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M 188, ll. Mai 1835. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Leihbüchereigewerbe Dem Schutz des Einzelhandels entsprechend ist auch aus dem Gebiete des Leihbüchereigewerbes die Neuerösfnung und Wieder eröffnung bis auf weiteres untersagt (5. Anordnung des Präsiden ten der Reichsschristtumskammer vom 7. Februar 1935). Hierbei wird die Erweiterung einer Leihbücherei durch bisher nicht dazu be nutzte Räume, sofern diese mehr als den vierten Teil des am 7. Fe bruar 1935 vorhandenen Verkaufsraumes ausmachen, sowie die Über nahme einer Leihbücherei durch ein mehrere Leihbüchereien betreiben des Unternehmen der Neucröffnung gleichgestellt. Ausnahmen kön nen durch den Präsidenten der Neichsschrifttumskammer zugelassen werden, bedürfen aber nach Weisung der Neichs- schrifttnmska mmer grundsätzlich der Befürwor tung durch den zuständigen Vertrauensmann der Fachschaft Leihbücherei. Es empfiehlt sich deshalb, etwaigen Anträgen auf Genehmigung der Eröffnung oder Übernahme von Leih büchereien von vornherein die Empfehlung des Vertrauensmannes beizufügen. Ebenso ist zu verfahren, wenn um die zur Verlegung einer Leihbücherei erforderliche Genehmigung des Präsidenten der Neichsschrifttumskammer nachgesucht wird. In diesem Zusammen hang sei nochmals darauf hingewiesen, das; die Überlassung von Leihbüchereien nur au solche Personen erfolgen darf, die durch die Zugehörigkeit zum Bunde Reichsdeutscher Buchhändler Mitglied der Neichsschrifttumskammer sind oder gegen deren Ausnahme in die Neichsschrifttumskammer keine Bedenken bestehen. Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen möchte nicht verfehlen, den unentwegt Getreuen, die sich am Kantate-Sonnabend, abends in den Räumen von Äckerleins Keller in nicht überholter Tradition zu sammenfinden, hiermit den Hinweis zu geben, daß er in /seiner Sondereigenschaft es für seine Pflicht hält, diese gesellige und kameradschaftliche Gepflogenheit in der angemessen schlichten Form, wie bisher, beizubehalten. Fachschaft der Angestellten — Ortsgruppe Berlin Am Dienstag, dem 11. Mai, 20.15 Uhr spricht im Musiksaal der Schule der DAF, Oberwasserstraße 11/12 der Dichter Will Vesper zu deu Berliner Buchhändlern. Was Vesper sowohl als Dichter als auch als Literatur-Kritiker für uns bedeutet, braucht wohl nicht besonders erwähnt zu werden. Wir bitten deshalb, die seltene Gelegenheit, Will Vesper in Berlin zu hören, nicht vorüber- gehen lassen zu wollen. An dem von Musik umrahmten Abend wird außerdem der Fachschaftsleiter Pg. Thulke das Wort ergreifen. — Besondere Eintrittskarten sind nicht ausgegeben worden. H. I. Me. DAF Amt für Verufserziehung Die Leipziger Fachgruppe Buchhandel (Arbeitsgemeinschaft der weiblichen Angestellten) veranstaltet am Mitlwoch, dem 15. Mai, 20 Uhr im Ortsgruppenheim, Floßplatz 6, Zimmer 307, einen Buch- besprechungsabcnd: »Rufe in das Reich« von Berufskameradin Wendt. Geschäftsführer der Neichskulturkammer Ter Neichsminister für Volksaufklärung und Propaganda hat den preußischen Staatskommissar Hans Hinkel zum Geschäfts führer der Neichskulturkammer berufen mit dem besonderen Auftrag der Bearbeitung der Verbandsangelegenheiten in den der Neichskulturkammer eingegliederten Einzeltammern. Schwäbischer Schillerverein Auf der 39. Mitgliederversammlung des Schwäbischen Schiller vereins am 18. Mai, 16 Uhr, im Haus des Deutschtums in Stutt gart, liest vr. Georg Schmückte aus eigenen Dichtungen. Wilhelm Busch-Gesellschaft Die Wilhelm Busch-Gesellschaft hält ihre ordentliche Mitglieder versammlung in diesem Fahr am 18. Mai im Hochzeitssaal des Alten Rathauses in Hannover ab. Dem geschäftlichen Teil, dem eine Be grüßung durch den 1. Vorsitzenden, Oberbürgermeister vr. A. Menge, vorangeht, folgt ein Vortrag von Pfarrer i. N. Otto Nöldeke in Bückeburg »Aus dem Leben Wilhelm Büschs«. Darbietungen aus den Werken Büschs schließen sich an. Verbotene Druckschriften Auf Grund der Verordnung vom 28. Februar 1933 wurde die Verbreitung der nachstehend genannten ausländischen Druckschriften im Inland bis auf weiteres verboten: Karl Billinger: »Schutzhäft ling 880« (Paris): »Österreichische Zeitung am Abend« (Wien); »Politisch-psychologische Schriftenreihe der Sex.Pol.« I(Verlag für Sexualpolitik, Kopenhagen-Prag-Zürich); »Robiznizja« (Halbmonats schrift, Winnipeg, Kanada): »Der Weg« (Wabern, Schweiz). Gemäß 8 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 wurden für Preußen beschlagnahmt und eingezogen: »Aktion, Katholische, und Seelsorge, Referate der vierten Wiener Seelsorgertagung vom 2. bis 4. Januar 1935«, herausgegeben vom Seelsorger-Verlag, Wien. Alsen, Ola: »Charlotte Bell« (Almanach-Kunstverlag, Berlin). Balzac: »Die dreißig tolldreisten Geschichten« (Schreiter, Berlin). Dos Passos, John: »Drei Soldaten« (Malik-Verlag, Berlin). El-Corre'i: »Das Weib und der Centaur« (vr. Eysler L Co., Berlin). Federn, Carl: »Hauptmann Latour« (Adolf Sponholtz, Hannover), vr. Leonhardt: »Liebe glücklich, lebe glücklich!« (Buchdruck. Berolina). Löwenstein, Graf Hubertus: »Tragödie eines Volkes« (Steenuil-Ver- lag, Amsterdam). Lucke, Or. Walter: »Ins Land der fliegenden Köpfe« (Uhlenhorst- Verlag Curt Brenner, Hamburg). Meisuer, H.: »Pfadfinder zum Volk« (Herder L Co., Freiburg). »Nächte, Italienische«, übersetzt von Kauer (Trianon-Verlag, Wien.) Nabcner, Johann: »Denn ich bin ein Mensch gewesen« (Ernst Ro wohlt, Berlin). Nautmann, Carl: »Mit dem Neservejägerbataillon Nr. 10 — 1914 nach Frankreich« (Paul Nosdorff, Bad Harzburg). Nenald, Benno: »Der Untergang der roten Ella« (Leipziger Gra phische Werke, Leipzig). — »Der Untergang des Mädchens aus der Ackerstraße« (öo.) Stalin, I., W. Molotow und M. Litwinow: »Die Sowjetunion im Kampf für den Frieden« (Moskau). Vierath, Willy: »Frauenliebe und Frauenleben im Orient« (P. Oestergaard, Berlin). Zapp, Artur: »Junggesellinnen« (Eden-Verlag, Berlin). (Deutsches Kriminalpolizciblatt Nr. 2145, 2146, 2147 und 2148 vom 6., 7., 8. und 9. Mai 1935.) Die Beschlagnahme und Einziehung nachfolgender Druckschriften wird durch die Bayerische Politische Polizei für den Bereich des Landes Bayern angeordnet: »Beschlüsse der 2. reformierten Synode in Siegen 26.—28. März 1935«, herausgegeben von dem Rhei nisch-Westfälischen Gemeindetag »Unter dem Wort« in Wuppertal; Pastor Hamburg: »Die Entscheidung der deutschen evangelischen Kirche« (Kommissionsverlag Emil Müller, Wuppertal-Barmen); Alfred Polgar: »Hinterland« (Ernst Rowohlt, Berlin); sämtliche Textausgaben des Theaterstückes: »Zum Schutze der Muttersprache«, Untertitel: »Eine Kampfepisode des oberschlesischen Volkes um den Gebrauch der polnischen Sprache bei deutschen Behörden«. Gemäß 8 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 wird durch die Bayerische Landeszentralpolizeistelle zur Bekämpfung unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate für das Bayerische Staats gebiet beschlagnahmt: W. von Neuhof: »Die Lotosblume der Viudhyaberge« (Verlag Moderner Lektüre, Berlin). (Bayerisches Polizeiblatt Nr. 48 und 52 vom 23. April und 2. Mai 1935.) Das Verbot des »Turn- und Sportwart« in der Tschechoslawakei ist, vorerst ohne die Beilagen »Der Musikwart« und »Der Festwart«, aufgehoben worden. Verkehrsnachrichten Warencinfuhr aus Frankreich Die Uberwachungsstclle für Papier, Berlin W 8, teilt mit: »Auf Grund einer Verordnung über die Einfuhr französischer Waren vom 30. April 1935, veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger vom 2. Mai 1935 Nr. 101, ist bei der Einfuhr von Waren aus Frankreich dem Zollamt eine Devisen bescheinigung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Ab fertigung vorzulegen. Die Verordnung ist am 6. Mai in Kraft ge treten. Die Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind also in Zukunft so rechtzeitig einzureichen, daß die Bescheinigungen bei der Zollabfertigung bereits im Besitz des Einftthrcrs sind.« Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Lchristlcitung nnd Expedition: Leipzig E l, Gerichtsweg 26, Postschließfach 274/7S. — Druet: Ernst Hedrich Nachs., Leipzig C 1, Hospitalstraßc lila—18. — DA. 8SW/IV. Davon 7127 d. mit Angeboten? und Gesuchte Bücher. 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