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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-05-11
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1935
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 108, 11. Mai 1935. Redaktioneller Teil. Handel zur Abdeckung seiner besonderen Unkosten einen erhöhten Rabatt einzuräumen, für dessen Fortgewährung über den Rück- gliöderungstermin hinaus während des ganzen Jahres 1935 der Vorsteher in einer weiteren Bekanntmachung eingetreten ist. Die Kulturetats. Die Frage der Wiederausfüllung der Kulturetats in Reich, Ländern und Gemeinden hat den Bövsenverein auch im laufenden Jahr immer wieder beschäftigt. Unter Bezugnahme auf die Eingabe, die am 30. September 1933 an das Reichsministerium für Volks aufklärung und Propaganda gerichtet worden war, wurde am 20. März 1934 eine neue Denkschrift beim Reichsministerium des Innern eingereicht. Es wurde darin insbesondere auf die Notlage der Volks-, Schul- und Behördendienstbüchereien hingewiesen und in Erinnerung gebracht, daß die von der Aufbesserung dieser Etats posten zu erwartende günstige Rückwirkung auf den Buchhandel sofort auch dem Druckgewerbe zugute kommen und dort eine Bes serung der Beschästigungslage herbeisühren würde; die Maßnahme sei also im Rahmen des allgemeinen Arbcitsbcschasfungsprogramms erwünscht und berechtigt. Die Eingabe wurde auch anderen Stellen zur Kenntnis ge bracht. Das Echo war aber zunächst wenig ermutigend. Die ange spannte Finanzlage schien nirgends Aussicht ach Erfüllung der dringenden Wünsche des Buchhandels eröffnen zu können. Da gab die Stadt Leipzig im November 1934 gelegentlich der außerordent lichen Hauptversammlung des Börsenvercins ein dankenswertes Vorbild mit der Bewilligung eines außerordentlichen Betrages von RM 50 000.— für Bücheranschaffungen der Volks- und Schul büchereien sowie der Stadtbibliothek. Daran anknüpfend richtete der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer Or. Blunck einen offenen Brief an alle deutschen Stadtverwaltungen mit der Auf forderung, sich dem Beispiel Leipzigs anzuschließen und durch ähn liche Maßnahmen dem deutschen Buchhandel und den deutschen Schriftstellern die in dieser Ausbauzeit doppelt notwendige Unter stützung zuteil werden zu lassen. Ihm wie dem Oberbürgermeister Leipzigs, Herrn vr. Goerdeler, ist der deutsche Buchhandel dafür zu großem Dank verbunden. Verlegung des Schuljahrbcginns. Der Schulbuchverlag und -Handel waren im Sommer 1934 zeitweise durch Erörterungen über Verlegung des Beginns des Schuljahres von Ostern auf den Herbst stark beunruhigt. Der Bör senverein hat dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung in Berlin Ende Oktober eine Eingabe zugeleitet, in der ausführlich die Bedenken des Buchhandels gegen eine solche Maßnahme dargestellt und begründet waren. Das Ministerium hat dem Börsenverein seinen Dank für die in der Denkschrift gegebenen Anregungen ausgesprochen. Lcihbüchcrcisragen. Die von der Reichsschrifttumskammer verhängte Sperre für Neugründungen und Wiedereröffnungen von Leihbüchereien war zunächst bis zum 3l. März 1935 befristet, wurde jedoch rechtzeitig »bis auf weiteres« verlängert (f. Börsenblatt Nr. 44 vom 21. Fe bruar 1935). Ausnahmen von dem Eröffnungsverbot können durch den Präsidenten der Reichsschrifttumskammer zugclassen werden. Voraussetzung dafür ist in erster Linie, daß der Antragsteller arischer Abstammung ist und die erforderliche Sachkunde und Eignung zur Führung einer Leihbücherei besitzt. Damit ist erfreu licherweise der Zuwanderung aus berufsfremden Kreisen ein Riegel vorgeschoben. Schwierigkeiten gab es hin und wieder bei der Durchführung der Mindestleihgebühren. In allen Fallen berechtigter Beschwer den haben wir rasch durchgegriffen. Öffentliche Büchereien unter fallen dieser Regelung nicht. Das ist auch die Stellungnahme der Reichsschrifttumskammer. Vielfach sind Klagen darüber laut geworden, daß Leihbüche reien auch Bücher verkaufen. Sie sind dazu nur dann berechtigt, wenn sie die Genehmigung zum Bücherhandel besitzen. Sie erwer ben sie durch Aufnahme in die Fachgruppe Sortiment oder in die Stammrolle der buchhändlerischen Neben- und Kleinbetriebe. Nicht gemeldeten oder nicht aufgenommenen Firmen ist jeder Handel mit Büchern untersagt. Hingewiesen sei noch auf die jüngste Anordnung der Rsichs- jchrifttuinskammer, durch die Warenhäusern, Kaufhäusern und Ein heitspreisgeschäften der Betrieb von Leihbüchereien uniersagt wird. Bestehende Leihbüchereien in solchen Geschäften find bis zum 1. August 1935 aufzulösen. Ausschaltung des Buchhandels. 1934 war für die Organisation auf diesem Gebiet ein kampf reiches Jahr: Immer und immer wieder mußte sie in Fällen vor stellig werden, in denen der Buchhandel von der ihm durch seinen Beruf und durch die Reichskulturkammergesetzgebung zur Auf gabe gestellten Herstellung und Verbreitung von Kulturgut prak tisch ausgeschaltet wurde. Es handelt sich dabei immer wieder um die gleichen Vorgänge. Es sei nur an den Buch-, Kalender-, Zeit schriften- und Zeitungsvertrieb durch Organisationen, an den Vertrieb von Kursbüchern und Reiseführern durch die Reichsbahn, den Vertrieb von Kochbüchern durch Por- zellansabriken, den Verkauf von Wehrsportliteratur durch Konfektionsgeschäfte, den Vertrieb von Landkarten durch Kraftfahrverbände und Fahrlehrer erinnert. Gegen die Verwendung von Autotouren-, Stadt- und Stra ßenkarten als Zugabe durch Tankstellen haben wir die Entschei dung des Werberates der deutschen Wirtschaft angerufen. Er hat sie untersagt, so weit es sich nicht um Werbematerial in ausge prägtem Sinne handelt. Ebenso hat der Werberat auf unseren Einspruch hin auf dem Gebiete der Druckschriften, die den Verlobten oder standes amtlich Aufgebotenen vom Standesamt kostenlos zugeteilt werden, starke Einschränkungen vorgenommen. Nur noch solche Druckwerke sind zugelassen, die inhaltlich und ihrer Ausstattung nach als wertvoll angesehen werden können und somit auch werbe wirksam sind. Ein grundsätzliches Verbot dieser Ratgeber konnte vom Werberat bisher nicht erlangt werden. Dem Buchvertrieb von Zigarettenfabriken, der sich in Verbindung mit der Bilderbcigabenwerbung aus dem Vertrieb von Sammelmappen entwickelte, sind wir entgegcngetrcten. Mit dem Deutschen Industrie- und Handelstag haben wir Verhandlungen wegen der verlegerischen Tätigkeit mehrerer In dustrie- und Handelskammern geführt. Ihr Ziel war, den der Reichskulturkammergesetzgebung entsprechenden Zustand herzustellen und den Eigenverlag der Kammern auf dienstliche Denkschriften, Bestimmungen und Programme zu beschränken. Da bei wurde uns vom Deutschen Industrie- und Handelstag aus drücklich bestätigt, daß auch er der Ausfassung sei, --daß es nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört, von sich aus wirtschaftswissenschaftliche, allgemein rechtliche und spezialsachliche Bücher selbst zu verlegen und zu vertreiben«. Werbung. In der Werbung wurden die der wirtschaftlichen Lage des Buchhandels und seinen Betriebsformen entsprechenden gemein samen Aufgaben fortgcführt. Die Anregungen dazu ergingen bis her von verschiedenen um Buchwcrbung bemühten Stellen und wurden von uns teils allein, teils in der Reichsfchrifttums- kammer oder auch gemeinsam durchgeführt. Nunmehr wird durch die neugegründcte Reichsarbeitsgcmeinschaft für Buchwerbung die Zusammenarbeit aller interessierten behördlichen und privaten Stellen gewährleistet und hoffentlich ein voller Erfolg erzielt. In enger Verbindung standen wir mit dem von der Reichsschrist- tumskammcr gebildeten Arbeitsausschuß Woche des deutschen Bu ches, mit der Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrift tums und der Reichsschrifttumsstelle beim Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Neu an allen oft sehr rasch anberaumten Maßnahmen war die Zusammenarbeit mit Gruppen, deren enge Verbindung zum Schrifttum bei dieser Gelegenheit vielleicht zum ersten Male öffentlich sichtbar wurde, aber weitere gemeinsame Werbung für 373
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