Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 4 (R. 3) Leipzig, Sonnabend den 15. Januar 1944 111. Jahrgang FÜR DES REICHES FREIHEIT UND ZUKUNFT GABEN IHR LEBEN Reinhard Bechert Mitarbeiter der Firma Bernh. Limbisch in Leipzig Luise Doose Mitarbeiterin der C. H. Beck’schen Verlagsbuchhandlung in München Gottfried Gerdes Mitarbeiter der Firma Leon Sauniers Buchhandlung in Stettin Dr. Fritz Hammer Inhaber des Kunstsalons Maria Kunde in Hamburg Hans Hüttner Inhaber der gleichnamigen Buchhandlung in Haldensleben Heinrich Klee Gehilfe der Herderschcn Buchhandlung in Karlsruhe (Baden) Karl Kohle Gehilfe der Herderschen Buchhandlung in Karlsruhe (Baden) Albert Lübeck Mitarbeiter der J. G. Schmitr’sehen Buch- u. Kunsthandlung in Köln Werner Paas Mitarbeiter der Firma Friedrich Burchard in WuppertaUSonnborn Alex Paul Sohn des Inhabers und ^Mitarbeiter der Buchhandlung Gustav Paul in Litrmannstadt Wolfgang Prasse Sohn des Inhabers und Mitarbeiter der Musikalienhandlung Albert Stahl in Berlin Günter Thaden Sohn des Inhabers und Teilhaber der Buchhandlung . Fr. W. Thaden in Hamburg Rudolf Weinmann Mitarbeiter der Buchhandlung Karl Eckl in Asch DER DEUTSCHE BUCHHANDEL WIRD IHRER IMMER MIT STOLZ GEDENKEN Bekanntmachung Börsenverein — Vorsteher: Betr: Vertrag zwischen dem Börsenverein und der Arbeits gemeinschaft der Buchhändler und Verleger im General bezirk Lettland Nachstehend gebe ich Kenntnis von dem Vertrag, den der Börsenverein mit der Arbeitsgemeinschaft der Buch händler und Verleger im Generalbezirk Lettland unterm 1. Januar 1944 abgeschlossen hat. Leipzig, den 7. Januar 1944 Wülfing Stellvertreter des Vorstehers * Zwischen dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, und der Arbeitsgemeinschaft der Buchhändler und Verleger im Generalbezirk Lettland, Riga, von der Goltj-Ring 6, wird auf Grund der §§ 10 ff. der Börsenvereinssatzung fol gender Vertrag abgeschlossen: 1. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leip zig und die Arbeitsgemeinschaft der Buchhändler und Ver leger im Generalbezirk Lettland vereinbaren, sich zur Er ledigung gemeinsamer geschäftlicher Aufgaben und hei der Durchführung der von ihnen erlassenen buchhändlerischen Ordnungen und dazugehörenden satzungsgemäßen Beschlüsse gegenseitig zu unterstützen. 2. Für denVertrieb von Gegenständen des lettischen Buch handels bedürfen die Vorschriften der Arbeitsgemeinschaft der Buchhändler und Verleger im Generalbezirk Lettland um vom Börseftverein der Deutschen Buchhändler außer halb- des Generalbezirks Lettland geschützt zu werden, der Genehmigung durch den Börsenverein und der Veröffent lichung im ..Börsenblatt für den Deutschen Buchhander*. Innerhalb des Generalbezirks Lettland sind diese Vorschrif ten auch für Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler verbindlich. Für denVertrieb von Gegenständen des deutschen Buch handels gelten auch für die Mitglieder der Arbeitsgemein schaft der Buchhändler und Verleger im Generalhezirk Lett land die huchhändlerische Verkaufsordnung und die buch- händlerische Verkehrsordnung des Börsenvereins sowie die von der Arbeitsgemeinschaft der Buchhändler und Verleger im Generalhezirk Lettland erlassenen und vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler genehmigten besonderen ergän- zendep Bestimmungen. Die Arbeitsgemeinschaft der Buch händler und Verleger im Generalbezirk Lettland verpflichtet sich, den Börsenverein hei Durchführung des Ladenpreis schutzes für Gegenstände des deutschen Buchhandels im Generalhezirk Lettland zu unterstützen. 3. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler verpflich tet sich, Buchhändler, die im Gebiet der Arbeitsgemeinschaft der Buchhändler und Verleger im Generalhezirk Lettland ihren Geschäftssitz haben und die nicht deutsche Reichs- Inirger sind, nur dann als Mitglied aufzunehmen, wenn sie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Buchhändler und Ver leger im Generalbezirk Lettland sind. B*r«enbl. I. d. Dt. Buchh. Nr. 4, Sonnabend, den 15. Januar 1944 5