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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1935
- Strukturtyp
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- 1935-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1935
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- Deutsch
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98, 30. April 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. Namen. Schon im Februar 1934 haben die deutschen Zeitungs- verlegcr aus eigenem Antrieb diesen Grundsatz in Gestalt der Satzung des Reichsoerbands der deutschen Zeitungsverlegcr be schlossen und durchgeführt und weitere gesetzliche Maßnahmen er beten. Die Durchsetzung aller dieser Grundsätze soll selbstverständlich unter weitgehender Vermeidung wirtschaftlicher Schäden erfolgen und besonderen Verhältnissen im Einzelfalle Rechnung tragen. Diesem Zweck dient die in der Anordnung enthaltene Ausnahme klausel. Daß das in dem letzten Aufsatz des Präsidenten der Reichs pressekammer dargelegte Ziel auch für alle Ausnahmeentschei dungen allein maßgeblich ist, versteht sich angesichts des grund legenden Charakters der hier verwirklichten nationalsozialistischen Forderungen von selbst. Die Übergangsbestimmungen der Anord nung dienen dem gleichen Zweck wie die Ausnahmeklausel; durch die Gewährung einer längeren übergangssrist sollen die notwen digen Veränderungen in Ruhe vorgenommen werden können. Die Zustände in der deutschen Presse vor der nationalsoziali stischen Revolution und die heute noch bestehenden Verhältnisse in der Presse vieler Länder der Welt zeigen eindringlich, mit welchen dem Wähle der Völker und Staaten abträglichen llbelständen die nationalsozialistischen Grundsätze ausräumen. Erst kürzlich hat der englische Premierminister MacDonald über die verderbliche Aus wirkung der inneren Verfassung einer Presse geklagt, die Sondcr- und eigenen Geschäftsinteressen aus Kosten des Wohles der Ge samtheit dient. In Holland wurde in einer der letzten außen politischen Debatten in der Ersten Kammer eindringlich auf den Mißstand hingcwiesen, daß in vielen Ländern die Presse in der Hand besonderer Interessenten, z. B. der Rüstungsindustrie, sei, und die Forderung erhoben, daß die Finanzgebarung der Presse zumindest ebenso öffentlich sein müsse wie die der gemeinnützigen Unternehmen, da die Presse ja auch öffentliche Aufgaben zu er füllen habe. Die Finanzgebarung der Presse müsse infolgedessen einer dauernden staatlichen Kontrolle unterliegen. Die Auswir kungen der in dieser Debatte hervorgctretencn Tatsache, daß maß gebliche Zeitungen verschiedener Länder in der Hand einer an Kriegen interessierten Rüstungsindustrie sind, sind Elend und furchtbarste Not der Völker. Die durch diese Anordnung verwirklichten Grundsätze ge währleisten im höchsten Maße die freie Gestaltung der Presse. Ein Zeitungsverlagswesen, das der Volksgemeinschaft abträglichen Interessen verschlossen ist und sich der Volksgesamtheit verschrie ben hat, wird sich von einem Staate, der nichts anderes als der Repräsentant eben dieser Bolksgesamtheit ist, in seiner freien Betätigungsmöglichleit nicht gehindert fühlen. Der geschichtliche Verlauf zeigt, daß der Kampf um die so genannte Pressefreiheit, d. h. die Befreiung der Presse von Ein flüssen des Staates, nicht um des Wohles von Volk und Staat willen geführt wurde, sondern immer nur um des Vorteiles von Interessenten willen. Auf jeden Rückzug des Staates von der Presse folgte unbeobachtet und unkontrollierbar ein Voranschreitcn politischer Parteien oder finanzieller Jnteressentengruppen. Sie aber gaben sich nicht mit einer Beeinflussung der Presse im Dienste des Gemeinwohles zufrieden, sondern setzten die jetzt von ihnen beherrschten Zeitungen rücksichtlos für ihre parteipolitischen und selbstsüchtigen Zwecke ein, ohne dabei an die Gesamtheit des Volkes zu denken. Die Freistellung der Presse von allen Einflüssen solcher Art und ihr Wirken in einem Staate, der nur dem Ge meinwohls des Volkes dient, gewährleisten ihr also ein Höchst maß der freien Betätigung. Diese Tatsache stellt die Behauptung einer gewissen ausländischen Presse, die selbst in der größten Ab hängigkeit von Interessenten und damit Unfreiheit arbeitet, die Sprache der deutschen Presse sei nicht die des deutschen Volkes, in das richtige Licht. Es herrscht dort Trauer über den Verlust ihrer früheren Bundesgenossen in der deutschen Presse, die um des Ge winns und niedriger Instinkte willen das Volk verrieten. Die Anordnung zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zei tungsverlagswesens ist ein wichtiger Baustein für eine starke, viel gestaltige Presse, die durch die Ausschaltung der Ursachen innerer Gegensätze mit ganzer Kraft und Schaffensfreude ihrer Ausgabe dienen kann. Der Aufsatz des Präsidenten der Reichspresseiammer über »Die Presse im zweiten Jahr des Nationalsozialistischen Staates» vom 8. Februar 1935 befaßte sich u. a. auch mit der zahlenmäßi gen Übersetzung im Zeitungswesen. Er forderte eine Beseitigung dieses Zustandes. Von der Feststellung ausgehend, daß schon vor dem 30. Januar 1933 selbst unter dem damaligen Bielparteien- fhstem ein Zuviel an Zeitungen vorhanden war, legte er dar, daß diese Tatsache angesichts der Überwindung der Parteien und son stiger Sonderinteressen heute noch stärker hervortrete. Er betonte weiter, daß, soweit die Übersetzung durch den starken Aufschwung der parteiamtlichen Presse verschärft werde, die hiervon betroffe nen Konkurrenzverlage hinter der parteiamtlichen Presse zurück- zutretcn hätten. Dieser Gesichtspunkt wird bei der Durchführung der Anordnung über die Schließung von Zeitungsverlagen zwecks Beseitigung ungesunder Wettbcwcrbsverhältnissc seine Verwirk lichung finden. Besonders werden auch die ungesunden Wettbe- wcrbsverhältnisse zu beseitigen sein, in denen Zeitungen mit hohen Auflagen im Zuge der Entwicklung sich als Wettbewerber gcgen- übergetrcten sind. Wenn bedacht Ivird, daß in wohl allen diesen Fällen vor dem 30. Januar 1933 weniger Zeitungen mit hohen Auflagen vorhanden waren als heute, so ergibt sich hieraus ohne weiteres, daß die beteiligten Verlage auf Grund der Größe ihres Betriebes heute zu ihrer Rentabilität Auslagen benötigen, die bei den zur Zeit bestehenden Wettbewerbsverhältnissen mit gesunden Werbe- und Wettbewerbsmaßnahmen nicht zu erzielen oder zu halten sind. Die Anordnung dient also der Beseitigung unwirt schaftlicher Zustände, die, auf die Dauer gesehen, weit über den kleinen Kreis der unmittelbar beteiligten Verlage hinaus der deutschen Presse und ihrer kulturellen Aufgabe zum Schaden ge reichen müssen, und fördert die Befriedung und den organischen Ausbau der Gesamtheit der deutschen Presse. Sie sichert ihr da mit die Möglichkeit der Erfüllung ihrer für Staat und Volk zu leistenden hohen Aufgabe. Selbstverständlich wird die Durchfüh rung auch dieser Anordnung, wie ja schon ihr Zweck dartut, von dem Bestreben geleitet sein, die vorhandenen wirtschaftlichen Werte für die Zukunft in möglichst weitgehendem Maße nutzbar zu machen. Der Präsident der Reichspreisekammer wird daher in jedem einzelnen Falle zunächst bestrebt sein, Vereinbarungen herbenuführen, die ihn der Notwendigkeit entheben, Schließungen von Betrieben auf dem Anordnungswcge auszusprechen. Zwei Jahre nationalsozialistisches Arbeitsrecht Rückblick und Ausblick zum 1. Mai «Nachdruck verboten!/ »Ich werbe keinen größeren Stolz in meinem Leben besitzen als den, einst am Ende meiner Tage sagen zu können: ich habe dem Deutschen Reiche ben deut schen Arbeiter erkämpft.« Der Führer ans dem ersten Kongreß der Deutschen Arbeitsfront. Ein Gebiet unserer Rechtsordnung, das von Anbeginn des Dritten Reiches an in ganz besonderem Maße der Durchdringung mit nationalsozialistischem Geiste bedurfte, war das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht des Staates der Weimarer Verfassung war das Spiegel bild des Klassenkampfgedankens seiner Machthaber. An seine Stelle ein Arbeitsrccht der Gemeinschaft zu setzen, mar eine vordringliche Aufgabe. I. Einsetzung von Treuhändern der Arbeit. Die Möglichkeiten zu großen durchgreifenden Reformen auf arbeitsrechtlichem Gebiete würben der Neichsregierung durch das Ermächtigungsgesetz (Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich) vom 24. März 1933 gegeben. Die ersten arbeitsrechtlichen Maß nahmen begannen im April 1633: Aussetzung der Betriebsrats wahlen, Abberufung staats- und wirtschaftsfeindlicher Elemente aus 341
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