Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1926
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- 1926-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1926
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- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1926
- Monat1926-04
- Tag1926-04-13
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sks- 85. 13. April 1926. Redaktioneller Dell. rium mit besonderem Nachdruck eingesetzt. Vom 1. Oktober 19?ü an können Zeitungen, Zeitschriften und Bücher unter den vor gesehenen Bedingungen zu einem erheblich ermäßigten Satze be fördert werden, und zwar im Verkehr mit allen Ländern, die ihrerseits diese Ermäßigung zugestchcn. Von der Möglichkeit, den Drucksachenversand von und nach Deutschland zu verbilligen, hat bereits eine Anzahl Länder Ge brauch gemacht, worüber ein Verzeichnis Im Börsenblatt vcr- öfscntlicht worden iit. Wir haben auch die buchhändlerischcn Ver tretungen im Auslande aus diese neue Einrichtung besonders auf merksam gemacht und sie gebeten, sich ihrerseits für eine Ver billigung der Drucksachengcbühren bei ihren Regierungen einzu- sctzcn. Geklagt wurde über die Maßnahmen verschiedener auslän discher Postanstaltcn, die Sendungen aus Deutschland, wenn sie die deutsche Bezeichnung des Bestimmungsortes und deutsche Straßenbezeichnungen trugen, nicht beförderten. Auch bei diesen Vorkommnissen hat sich das Reichs- postministcrium der deutschen Interessen in dankenswerter Weise angenommen; soweit wir unterrichtet sind, sind Beanstandungen nicht mehr erfolgt. DaS Rcichspostmlnistcriuin beabsichtigte, die monatliche Be- zugszcit für Zeitungen und Zeitschriften mit einem monatlichen Bezugspreis von l.SÜ Mark und weniger auf zuheben und für diese nur den Viertcljahrsbczug zuzulasscn. Der Bezug von einem Monat sollte nur für Zeitungen und Zeitschriften mit einem höheren Bezugspreis gestattet sein. Auf Vorstellungen des Börscnvereins und der beteiligten Fachverbände hat das Rcichspostministerium die beabsichtigte Neuerung mit Rücksicht auf die jetzt besonders schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse einst weilen zurückgestcllt. Voraussichtlich wird die zunächst in Aus sicht genommene Preisgrcnze weiterhin herabgesetzt und die Ände rung erst zum Herbst dieses Jahres in Kraft treten. Besonderer Dank gebührt auch in diesem Jahre der Obcr- postdircktion Leipzig für die von ihr veranstalteten Besprechungen für Leipzigs Industrie und Handel, die willkommene Gelegenheit boten, die Wünsche zur Förderung des Verkehrs über Leipzig für den Buchhandel mit Nachdruck zu vertreten. Die Zoll- und Handelsvertragsoerhandlungen. In den durch das ganze Jahr sich hinzichcndeu Handels- vcrtragsverhandluugcn mit den verschiedenen Ländern haben wir uns, getreu der von uns ständig verfolgten Politik, für die völlige Beseitigung von Zollschranken beim Austausch druckgcwerblichcr Erzeugnisse eingesetzt. Zu wiederholten Malen haben wir uns mit Eingaben an die zuständigen Regierungsstellen gewandt, um eine willkürliche Erschwerung der Einfuhr durch schikanöse An wendung bestehender Vorschriften zu beseitigen. Wir fanden bei diesen Bestrebungen tatkräftige Unterstützung durch die Geschäfts- lcitung des Außcnhandelsverbandes der papicrvcrarbcilcndcn In dustrien, dem der Börscnvercin sich korporativ angcschlosscn hat. Unsere Mitglieder haben wir durch jeweilige Veröffentlichun gen ln den Vertraulichen Mitteilungen der Geschäftsstelle auf dem lausenden erhalten. Nach Abschluß der Verhandlungen werden wir eine Übersicht der für graphische Erzeugnisse geltenden Be stimmungen veröffentlichen. Bücherbettel. Die als Bücherbettel bezeichnet«! Versuche von Privat personen, Vereinen und anderen Stellen, sich auf Kosten des Ver lags Gegenstände des Buchhandels zu vcrschasfen, haben in stärk ster Weise zugcnommcn. Sogar größere Wirtschaftsverbände und sonstige Unternehmungen scheuen nicht davor zurück, für die von ihnen gegründeten Fach- oder HauSzcitschriftcn zu BesprcchungS- zwcckcn die kostenlose Lieferung von Büchern zu erbitten. Immer wieder muß darauf hlngcwicsen werden, daß alle solche Gesuche unter Verwendung des vom Deutschen Vcrlcgervercin zu beziehen den Formulars grundsätzlich abzulehnen sind, um der in Publi- kumskrciscn herrschenden irrigen Auffassung über den Wert des Buches als Ware wirksam cntgegcnzutrcten. Dem Wunsch nach Bekanntgabe besonders hervortretendcr Fälle von Büchcrbettel 458 wurde durch Veröffentlichung im Börsenblatt nnd in den Ver traulichen Mitteilungen des Deutschen Berlegcrvcrcins Rechnung getragen. Satzungsrcform. Der am 39. April 1925 zwischen dem Börsenvereln, dein Deutschen Vcrlegerverein und der Deutschen Buchhändlcrgiidc abgeschlossene Vertrag sah für die diesjährige Hauptversammlung einen Antrag auf Satzungsänderung des Börscnvereins vor, falls die Beratungen des Wirtschaftsausschusses zu einem -greifbaren- Ergebnis geführt haben sollten. Dieses greifbare Ergebnis würde darin zu erblicken gewesen sein, daß insbesondere über die um strittenen Bestimmungen der HZ IO sf. der buchhändlerischcn Vcr- kaussordnung eine Einigung zwischen Verlag und Sortiment er zielt worden wäre. Das ist nicht gelungen. Trotzdem wäre cs zu weit gegangen, von einem Mißerjolg des WirtschastsausschusseS zu reden. Die Beratungen von Vertretern des Buchhandels aus allen seinen Zweigen haben vielmehr den Weg gezeigt, auf welchem sich Bestrebungen zur Reorganisation des Börscnvereins zu be wegen haben werden, um in ihm alle Zweige des deutschen Buch handels zusammcnzuschließen und ihn im wahrsten Sinne zur Spitzenvcrtrctnng aller Buchhandelszwcige auszugestaltcn. Man darf jedoch nicht erwarten, daß ein so gewaltiges Werk in kurzer Frist durchgesührt werden kann. Es bedarf genauester Prüfung aller Einzelheiten nicht nur für den Börjenvcrcin selbst, sondern auch IN allen anderen buchhändlerischcn Verbänden. Mag in der Theorie der Aufbau schnell Umrissen sein, so stellen sich doch in der Praxis außerordentliche Schwierigkeiten ein, die genau be dacht und überlegt werden müssen, will man nicht nur cinrcißen, sondern ein organisch praktisches und brauchbares Gebilde schaf fen. Wir halten es deshalb für zweckmäßig, zunächst weiterhin den bereits zu Kantate 1924 eingesetzten Rcorganisationsausschuß mit der Aufgabe zu betrauen, geeignete Vorschläge auszuarbeitcn. Sollte seine Tätigkeit zu einem brauchbaren Ergebnis führen, so werden entsprechende Vorschläge der nächstjährigen Hauptvei sammlung unterbreitet werden. sS-hlusi solgt.I Bekanntmachung. Mitgliedsbeitrag betreffend. Die Mitglieder werden hiermit gebeten, den Mitgliedsbsi- rag für das zweite Quartal 1926 (April—Jnni) von 7.5U Mark, soweit noch nicht geschehen, auf unser Postscheckkonto 13 463 oder durch Kommissionär späte st ensbiszum30. April 1926 zu überweisen. Bei den Zahlungen bitten wir stets anzugeben: Betr. M. B. il. Quartal. Den Mitglicdsbcitrag derjenigen Mitglieder, die bisher durch Kommissionär oder über die BAG gezahlt haben, werden wir auch weiter aus diesem Wege cinzichcn. Wir bitten die Mitglieder wiederholt, durch baldige direkte Zahlung oder recht zeitige Anweisung ihres Kommissionärs zur Abkürzung des Inkassoverfahrens mit bei- z u t r a g e n. Mitglieder, die mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand bleiben, haben die Einhaltung des Börsenblattes zu gewärtigen und alle durch das Mahnverfahren entstehenden Kosten zu tragen, auch haben sie die durch die erneute Pvstüberweisung des Börsen blattes entstehenden Postgebühren zu entrichten. "sipzig, den 12. April 1926. Geschäftsstelle des Börsenocrcins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Heß, Generaldirektor.
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