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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1926
- Strukturtyp
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- 1926-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1926
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- Deutsch
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85. 13. April 1928. Redaktioneller Teil. vielleicht aus gleicher Höhe mit dem Borjahre gehalten haben, so ist doch infolge der Spesensteigcrung eine erhebliche Reduzierung des Gewinnes zu verzeichnen. Die außerordentlich hohen Steuern absorbieren den Gewinn, sodaß vor allen Dingen der Handel in allen seinen Ztveigen illiquid geworden ist und keine Bestellungen aufgeben kann. Dadurch wird wiederum der einheimische Verlag schwer betroffen, der sich in manchen seiner Zweige, z. B. bei Schulbüchern, sowieso seit der Zerschlagung des alten Reiches durch Beschränkung auf ein kleines Absatzgebiet stark eingeschränkt fühlt. Auch In Deutsch-Österreich hält man wie in der Schweiz starken organisatorischen Zusammenschluß für dringend erforderlich, wo bei noch der besondere Wunsch eines engsten Zusammengehens mit dem Börsenverein rege geworden ist. Die Lage des deutschen Buchhandels in der Tschecho slowakei ist innig verwachsen mit der politischen Geltung der Deutschen. Dafür, daß diese immer mehr eingeschränkt wird, haben die vielen Schulauflösungen und die den Geltungsbereich der deutschen Sprache außerordentlich einengendcn Sprachverord- nungen im vergangenen Jahre gesorgt. Für den deutschen Buchhandel in der Tschechoslowakei liegen aber die Verhältnisse auch noch aus anderen Gründen recht miß lich. Er hat die schwierig« Lage des reichsdeutschen Marktes mit zu tragen, da seine Bezüge zu 99A von dort stammen. Anderer seits treffen ihn aber auch die in der tschechoslowakischen Wirtschaft begründeten Schwierigkeiten. So zwischen zwei augenblicklich von Krankheiten hcimgesuchle Wirtschastskörper gestellt, wird seine Lage in doppelter Beziehung nachteilig beeinflußt. Diejenigen Sortimenter, denen es gelungen ist, die Höhe ihres Absatzes aus früheren Jahren zu erhalten, können sehr zufrieden sein; in vielen Fällen ist ein erheblicher Absatzrückgang zu verzeichnen. Auch in Polen liegen die Verhältnisse für den deutschen Buchhandel nicht sehr günstig. Im Lause des Jahres war eine hoffnungerweckende Absatzsteigerung eingetreten, die aber mit dem Sturz des Zloty jäh unterbrochen wurde und seitdem auch keine wesentliche Besserung erfahren hat. Abgesehen von den Schwan kungen der Währung, die für den Buchhändler die Gefahr von Verlusten birgt, wird der Absatz deutscher Litcraturcrzeugnifse durch die polnische Zollgesetzgebung erschwert. Gebundene Bücher unterliegen der Zollpflicht zivar nicht mehr, dagegen sind Noten, Landkarten, Atlanten, Modezeitschristen und vor allen Dingen auch Prospektmaterial größeren Umfanges zollpflichtig. Bewegte Klage wird geführt über die Zunahme direkter An gebote und Lieferungen aus Deutschland. Wan gibt der Meinung Ausdruck, der deutsche Verleger sollte sich durch den geringen Mchrvcrdicnst nicht dazu verleiten lassen, den deutschen Sorti menter in Polen auszuschalten, denn mit dessen Wegfall würde auch die deutsche Kultur erhebliche Einbuße erleiden und damit der deutsche Verleger selbst geschädigt. Vielmehr sollte alles ge schehen, um durch besonderes Entgegenkommen in den Lieferungs bedingungen das deutsche Sortiment in Polen zu stützen. Die deutschen Buchhändler Lettlands klagen, wie auch schon in den früheren Jahren, über die Höhe der deutschen Bücher- preisc, die zusolge der schwachen einheimischen Valuta den Wsatz außerordentlich erschweren. Zu Weihnachten wurde in der Haupt sache einheimischer Verlag umgesctzt, vom reichsdeutschen Verlag nur Baltika und billige deutsche Jugendschristcn und Bilderbücher. In Südtirol wird die Lage des deutschen Buchhandels durch zwei Dinge charakterisiert: durch die infolge des Tief standes des Lire -verursachte Teuerung und die politische Be kämpfung des Deutschtums. Beide müssen sich naturnotwendig für den Buchhandel höchst nachteilig auswirkcn und bedrohen ihn in seiner Existenz. Gegen Ende des Berichtsjahres ist der Umsatz in den meisten Geschäften um die Hälfte gegenüber -dein Vorjahr zurückgeblieben. Dazu erwächst gerade auf Gebieten, auf denen am ehesten noch etwas zu verdienen ist: Reise- und Roman literatur, illustrierte Zeitschriften, Monatshefte und Tageszei tungen, dem Sortiment eine unliebsame Konkurrenz in zahlreichen kleinen Papierhandlungen, Tabakvcrschleißcn und dergleichen, die von -den Verlegern oder deren Generalvertretungen beliefert wer den. Rechnet man dazu noch die Einengung durch politische Maß nahmen, die aus eine allmähliche Verdrängung der deutschen Sprache gerichtet sind und schon jetzt zu einem fast völligen Ver lust des Schulbüchergeschäfts geführt haben, so lassen sich die Zu kunftsaussichten für den deutschen Buchhandel in Südtirol nur als recht trübe bezeichnen. Der Wunsch dürfte am Platze sein, daß seitens des reichs deutschen Buchhandels, insbesondere des Verlages alles getan wird, um den Südtiroler Buchhandel in seinem Existenzkampf zu unterstützen. II. Tätigkeitsbericht. Der Schutz des Ladenpreises. Schon im vorjährigen Bericht mußten wir darauf Hinweisen, daß infolge der allgemeinen Absatznot und der mangelnden An passung der Preise an -die gesunkene Kaufkraft der Ladenpreis heftigen Erschütterungen ausgesetzt war. Hierin ist keine Besse rung, vielmehr eine Verschärfung eingetrcten. Die mangelnde Aufnahmesähigkeit des Sortiments hat im Verlag in erhöhtem Maße dazu geführt, durch unmittelbare Angebote Absatz zu suchen. Dabei spielen naturgemäß Vorzugspreise, die als besonderer An reiz wirken sollen, eine wesentliche Rolle. Soweit sich diese im Rahmen der Paragraphen 11 und 12 der buchhändlerischen Ber- kaufsordnung hielten, war dagegen nichts cinzuwendcn. Vielfach wurde aber der Versuch unternommen, den Nahmen zu sprengen. Es ist selbstverständlich, daß bei einer Generalisierung von Vor schriften, die nur als Ausnahme gedacht sind, der ursprünglich beabsichtigte Zweck illusorisch und Wohltat zur Plage wird. In einzelnen Verlagszweigcn, beispielsweise dem juristischen, wurde daher von selbst der Wunsch rege, dem übcrhandnehmenden übel zu steuern; es fanden Verhandlungen statt mit dem Ziele, unter den beteiligten Verlegern zu einer Vereinbarung zu gelangen, durch welche die gegenseitige Unterbietung ausgeschlossen wurde. Leider ist über einige Firmen Klage zu führen, die ohne Rücksicht auf das Allgemcininteresse ihre eigenen Wege gehen, dadurch aber auf die übrigen den Zwang ausüben, ihnen zu folgen, um konkurrenz fähig zu bleiben. Gerade dieser Mißstand bildete den Haupt gegenstand der Verhandlungen im Wirtschaftsausschuß. Dort wurden Erörterungen gepflogen, ob man nicht in einer Änderung der §Z 11 und 12 der buchhändlerischen Verkaufsordnung den Zeitverhältnissen Rechnung tragen sollte. Jedoch ergaben sich wesentlich voneinander abweichende Auffassungen im Verlag und Sortiment; während im Verlag die Auffassung Anhänger fand, daß der Grundsatz eines niedrigeren Preises bei Mengenbezug mehr als bisher Anerkennung finden und man demgemäß den Ausnahmefall des H 12 der buchhändlerischen Vcrkaussordnung zum Regelfall umgestalten sollte, dessen Anwendung auch dem Sortiment freistünde, wünschte man seitens des Sortiments im Interesse der Erhaltung des Ladenpreisprinzips eine Verschärfung der jetzt geltenden Vorschriften, die zum Teil als außerordentlich dehnbar empfunden werden und zu einem Eingreifen nur geringe Handhabe bieten. Für diese entgegengesetzten Auffassungen ließ sich eine einigende Basis nicht finden. Man entschloß sich daher, es bei der jetzigen Fassung zu belassen, ein Beschluß, dem nur zugestimmt werden kann, da cs gefährlich erscheinen muß, Ord nungen auf Erfahrungen einer Zeit aufzubauen, die, wie die jetzige, nur als anormal bezeichnet werden kann. Um eine Belebung des darniederliegenden Geschäfts, nament lich auf dem Gebiet des schöngeistigen und populärwissenschaft lichen Verlags, herbeizuführen, sind im Laufe des Jahres ver schiedene Pläne verfolgt worden. Es kam zum Zusammenschluß einer Reihe von Verlegern in der Bucheinkaufsgemeinschaft, die den Zweck versolgt, ältere Literatur zu herabgesetzten Preisen durch das Sortiment an die Mitglieder -der Gemeinschaft zu vertreiben, gleichzeitig aber auch im Subskriptionswege wertvolle Neuerschei nungen zu einem möglichst niedrigen Preis hcrauszubringcn. Ebenso tauchte der Plan auf, wertvolle Literatur älterer Herkunft, die in einem Sammeliatalog vereinigt werden sollte, im Preise herabzusetzen und damit die Anschaffung zu erleichtern. Gegen beide Maßnahmen war aus Grund der Ordnungen des Börsen vereins nichts einzuwenden, da es sich -unter Wahrung der Rechte des vertreibenden Buchhandels um eine durchaus zulässige Auf hebung des ursprünglichen Ladenpreises handelte. Ob allerdings ein Ersolg zu erwarten ist, muß dahingestellt bleiben. Für den 4ö3
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