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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1926
- Strukturtyp
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- 1926-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1926
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^ 85, 13, April 1928. Redaktioneller Teil, vertreibenden Buchhandel bringen beide Ideen kaum eine Er leichterung, da sie das Sortimentcrlagcr nicht notwendigerweise berühren. So ging das Sortiment denn auch seine eigenen Wege und suchte in der Form des Verkaufs als modernes Antiquariat und durch Veranstaltung von Ausverkäufen Bewegung in das ein gefrorene Lager zu bringen. Soweit es sich bei diesen Verkäufen nachweisbar um veraltete und in der Beschaffenheit minder wertige Bestände handelte, war dagegen nichts einzuwcndcn, wenn auch nicht zu übersehen war, daß Ausverkäufe im üblichen Sinn in mehr als einer Beziehung dem Buchhandel wesensfremd sind. Wo aber durch Maßnahmen der örtlichen Verbände für ordnungsgemäße Durchführung Sorge getragen wurde, konnte man sich als mit einer außerordentlichen Maßnahme für außer ordentliche Zeiten damit absurden. Nur in den Fällen, in denen Einzclsirmcn in unzulässiger Weise aus eigene Faust Ausverkäufe in Schleudereiabsicht veranstalteten, mußte eingegriffen werden. Im übrigen geht unsere Auffassung, wie wir sie auch in der Be kanntmachung vom 9. März 1928 zum Ausdruck gebracht haben, dahin, daß im allgemeinen der H 14, Ziffer 1 ck der buchhändle- rischcn Verkaufsordnung durchaus genügt, um veraltete Werke unter Ladenpreis abzufctzcn. Jedenfalls hielten sich die erwähnten Maßnahmen durchaus im Rahmen der buchhändlerischcn Ordnungen, wobei wir aller dings zur Behebung der Absatznol zu einer liberalen Handhabung geneigt waren. Aus diesem Grunde aber von Bestrebungen des Börsenvcrcins zu reden, das Ladcnprcisprinzip z» lockern oder gar auszuhcben, wie das in letzter Zeit mehrfach vorgekominen ist, muß als durchaus unzutreffend bezeichnet werden. Wir haben im Gegenteil immer wieder darauf hingewiefen, daß uns nichts not wendiger erscheint, als den Ladenpreis, das Fundament des deutschen Buchhandels, zu erhalten. Es wurde deshalb auch in den Fällen, in denen uns notorische Schleudere! zur Anzeige ge bracht wurde, mit aller Schärfe ciugcgrisscn; wir brauchen nur auf die verschiedenen Fälle von Ausschließungen hinzuweisen. Auch fernerhin werden wir ohne Ansehen der Firma oder Person Vorgehen, wo das Verhalten als vorsätzliches Zuwiderhandeln gegen den Geist der buchhändlerischen Ordnungen angesehen werden muß. Die Anwendung unserer Machtmittel ist durch die Kartellver ordnung erschwert. Wir konnten aber als grundlegenden Erfolg buchen, daß das Kartellgericht in seiner Entscheidung vom 6. Mai 1925, die im Börsenblatt veröffentlicht worden ist, die Berechtigung des Ladcnpreisprinzips im Buchhandel ausdrück lich anerkannt hat, sodaß auch für die Zukunft die Gewißheit be steht, in Fällen notorischer Schleudere! die Sperrgcnehmigung durch das Kartcllgcricht zu erlangen. Es verdient besonders hcrvorgchobcn zu werden, daß vielfach aus dem Ausland, besonders aber aus dem Gebiete der aus ländischen Organvcreine des Börfcnvcreins der Wunsch um Schutz des Ladenpreises geäußert wurde. Wenn auch das SatzungSrecht aus Auslandsgebict nicht ausgedehnt werden kann, so ließen wir es uns doch angelegen sein, von Fall zu Fall Entscheidungen zu treffen und in besonders schwerwiegenden Fällen Abhilfe zu schas sen. Um immer wieder auftrctcndcn Mißverständnissen zu be gegnen, sei auch hier nochmals hervorgehoben, daß das Gebiet der ausländischen Organvercinc des Börscnvercins Bcreinsgcbiet ist und die Ordnungen des Vereins auf Verkäufe in und nach diesem Gebiet in vollem Umfange Anwendung finden. Der Auch- und Vcrcmsbuchhandel. Je mehr sich die Abfatzvcrhälinissc verschlechtern, desto stärker empfindet das Sortiment auf verschmälerter Absatzbasis die zu nehmende Konkurrenz der vielen kleinen Absatzkanäle außerhalb des regulären Buchhandels und der Konsumcntcnzusammcnschlüsfc zum Zwecke verbilligter gemeinschaftlicher Büchcrbczügc. Für den Verlag wiederum ist es nicht leicht, auf solche Absatzmöglich keiten zu verzichten. Man kann cs ihm schlechterdings nicht ver übeln, wenn er den Absatz von Spezialwerkcn durch Verkauf in Spezialgeschäften zu steigern sucht. Eine Überspannung muß jedoch vermieden werden; cs sollte» durch den Verlag nicht Büchcr- vcrtriebsstcllen großgczüchtet werden, die mit dein Buchhandel lo gut wie nichts gemeinsam haben. Ob Bestrebungen, wie sie im Verband der Musikalienhändler bestehen, die darauf gerichtet sind, alle nicht regulären, dem Verband nicht angcschlosscnen Mu sikalienhändler nur mit vermindertem Rabatt zu beliefern, für den Buchhandel durchführbar sind, muß nach den bisher vor liegende» Erfahrungen bezweifelt werden, wenngleich es in, Inter esse der Gesunderhaltung eines leistungsfähigen Sortiments dringend erwünscht wäre, daß nur die im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels aufgcnoiumcnen Firmen als vollberechtigt anerkannt werden. Wenn sich der Vorstand auf Grund der Beratungen des Wirt- schaftsausschusscs in seiner Stellungnahme gegenüber den Vcr- einsbuchhaudlungcn zu einer liberalen Handhabung der Aufnahiue- bestimmungcn entschlossen hat, muß daran die Erwartung und Bedingung geknüpft werden, daß der Verlag dieser Stellungnahme Rechnung trägt, feinerseits die nicht anerkannten Vcrciusbuch- handlungcn als Publikum behandelt und ihnen nur zum vollen Ladenpreis liefert; andernfalls würde die vom Vorstand verfolgte Politik, die ihre Grundlage ja in der buchhändlerischcn Vcrkaufs- ordnung findet, illusorisch gemacht, und ihre Nichbbcfolgung würde sich früher oder später gegen den Verlag selbst wenden, da er fahrungsgemäß die Entwicklung der Vercinsbuchhandlungeu vom reinen Vertriebs- zum Verlagsgeschäft naheliegt. Wettbewerb össcntlicher Unternehmungen. Ist schon das Uberhandnehmen Privater Unternehmungen eine Gefahrenquelle für den Bestand der alten berufsmäßigen Firmen, so muß mit aller Entschiedenheit gegen die vom Staate selbst durch Errichtung eigener Produltions- und Vcrtriebsstellen entfesselte Konkurrenz Stellung genommen werden. Es ist nicht der Buchhandel allein, der durch solche Maßnahmen, sür die mau das Schlagwort von der »kalten Sozialisierung- geprägt hat, be troffen wird; allerdings scheint er in dieser Beziehung eine be sondere Anziehungskraft zu besitzen. Die staatlichen Bestrebungen werden durch die Ubcrschuß- wirlschast, die den öffentlichen Verwaltungen im letzten Jahre möglich war, erleichtert. Man kann so aus bequeme Weise die ausgcsaininclicn Kapitalien investiere» und nutzbringend arbeiten lassen. Die Voraussetzungen für den Wettbewerb mit der Privat- wirtschast sind höchst ungleich, da insbesondere die steuerliche Er fassung der öffentlichen wie der gemeinnützigen Betriebe völlig unzulänglich ist. Es muß aber vor allen Dingen gegen jede privaiwirtschafilichc Betätigung der öffentlichen Hand grundsätz lich Einspruch erhoben werden, wenn sic nicht auf Aufgaben be schränkt bleibt, welche von der Privatwirtschaft überhaupt nicht oder zum mindesten nicht allein gelöst werden können. Deshalb werden die den unsrigcn gleich gerichteten Bestrebungen der Ber liner Spitzcnvcrbände, die sich gegen den übertriebenen Wett bewerb öffentlicher Einrichtungen richten, von uns nachdrücklichsi unterstützt. Hierher gehören die Verhandlungen des Börseu- vercins mit der Rcichsdruckerei und mit der Rcichskartenstellc. Besonders nahmen wir Stellung gegen das dem Rcichsministerinn, des Innern ungegliederte Gcsctzsammlungsamt, das die Herstel lung und den Vertrieb der amtlichen Gesetz- und Verordnungs blätter an sich zieht. Ebenso mußten wir uns gegen die zu nehmende Vcrlagstätigkeit der Vcrkchrswisscnschastlichcn Lehr- mitiel-G. m. b. H. bei der Deutschen Reichsbahn und gegen die Rcichspostreklame wenden. Als sehr schädlich für das Sortiment erwies sich die Zunahme von Sammelbestellungen durch Behörden, gegen die wir uns nach Kräften wandten. Buchvertrieb von Beamten und Berufsorganisationen. Die Erschütterung des Bcamtenrcchts in der Nachkriegszeit hat dazu geführt, daß die gewerbliche Betätigung von Beamten im Nebenberuf ein nie gekanntes Ausmaß erreicht hat. Hinzu kommt die Schar derer, die infolge des Bcanilcnabbaucs eine neue Existenz suchen mußten und sic vornehmlich im Reise- und Ver snndbuchhandcl zu finden glaubten. Der Schulbuchhandcl hat unter diesen Verhältnissen besonders zu leiden. Schulleiter und Lehrer verkehren unmittelbar mit den Schulbuchvcrlegcrn und
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