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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1928
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- 1928-06-09
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1928
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- Deutsch
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X- 132. 9. Juni 1928. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f.d.Dtschn. Buchhandel gute Wille der deutschen Regierung ausdrücklich anerkannt worden, sodasz sie mit ihrer Haltung auch außenpolitisch gut abschncidet. Daß Österreich und die Schweiz sich in der brennen den Frage mit Deutschland solidarisch verbunden haben, verdient in diesem Zusammenhang besonders hervorgehoben zu werden. Es war auch, wenn wir die Dinge heute rückwärts ansehen, ein Glück, daß die amtliche deutsche Delegation zwei Autorcn- vertreter zu Mitgliedern hatte, aber keinen einzigen erklärten Vertreter der 30jährigen. Damit ist die künftige Atmosphäre entgiftet worden. Die Autorenverbände sind von der Regierung bei der Zusammenstellung der Delegation erheblich bevorzugt worden. Konnten sie nichts erreichen, so können sie heute nicht anderen die Schuld in die Schuhe schieben. Es zeugt von einer völligen Verkennung des tieferen Wesens der Berner Konvention, wenn einige Presseberichte jetzt mit Fingern auf die Staaten zeigen, die bei der Abstimmung die Einigkeit gestört haben sollen und den faktischen Ausgang angeblich verschuldeten. Es ist nicht richtig, daß diese Staaten als Störenfriede gewirkt haben; es ist nicht richtig, daß die Einmütigkeit, die zur Änderung wichtiger Paragraphen der Berner Konvention erfordert wird, ein Fehler ist, der beseitigt werden müßte. Im Gegenteil: beseitigt werden muß das über triebene Bestreben, den 34 Staaten eine gleichmäßige Urheber- gcsetzgebung aufzwingcn zu wollen; also die Uniform in einer Rcchtsmatcrie, die der individuelle Ausdruck nationaler Kultur eigentümlichleiten ist. Der Grundgedanke der Berner Union ist doch weiter nichts als: jeder Unionsstaat schützt die Urheber rechte des Angehörigen jedes anderen Unionsstaates, als wäre es sein eigener Volksgenosse; mit der Einschränkung, daß der Rechtsschutz niemals weitergehen kann als im Ursprungsland. Das ist ein gesunder, völkerverbindender, praktisch brauchbarer Gedanke, ein Wcltfortschritt. Wenn also einige Staaten sich gegenteiligen Bestrebungen in Rom widersetzt haben, so haben sie damit nur folgerichtig gehandelt. Das gilt in besonderem Maße für die von der deut schen Regierung in der Konferenz aufgeworfene Frage der zu sätzlichen Lizenz. Dieses Lizenzproblem ist, je tiefer man sich damit beschäftigt, sowohl in seiner juristischen Konstruktion wie in seiner praktischen Ausführbarkeit und Auswirkung eine An gelegenheit von solcher möglichen Tragweite, und das Problem ist bisher so wenig in allen seinen Konsequenzen durchdacht, daß es ganz richtig und vernünftig ist, wenn Staaten, denen auf einer Konferenz ein solcher Gedanke präsentiert wird, sagen: hierzu kann man nicht kurzerhand ja oder nein sagen. Die von fran zösischer Seite gleich nach der deutschen Erklärung ausgespro chene Bemerkung, daß die Einführung dieses Systems weit tragende internationale Rückwirkungen haben kann, ist voll kommen richtig. Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß viel leicht das Problem der gesetzlichen Lizenz eine zukunftsträchtige Idee ist. Sicher steht, daß sie heute noch nicht brauchbar ist. Im Kampfgetümmcl können aber keine neuen Rechtsbegriffe reifen. Und so muß jeder Unvoreingenommene froh sein über den Ausgang der römischen Konferenz, so breit auch das Miß verhältnis zwischen dem Tam-Tam, mit dem man sie seit zwei Jahren angekündigt hat, und dem Produkt klafft. Uber das Protokoll hinweg sollten sich die Gegner nun die Gustav Kirstein. Sine Hotelbibliothek. Die englische Werbestelle (National Boot Council) hat im vergangenen Jahr die Aufmerksamkeit der englischen Sortiments buchhandlungen auf die Hotels und größeren Gasthäuser ihrer Bezirke gelenkt und eine Propaganda zur Errichtung von Hotel büchereien bzw. deren Verbesserung durchgeführt. Wie wir hören, hatte diese Maßnahme, für das Buch auch in diesen Stät ten zu werden, durchaus Erfolg. Dem weitsichtigen Sortimenter wird es 'sernliegen, den Vorwurf zu erheben: man rufe damit eine neue Konkurrenz hervor oder verringere die Zahl der mög lichen Büchertäufer. Wenn wir ähnliche Anregungen für Deutschland jetzt hinausgeben, tun wir es unter Erwägung aller Begleitumstände mit dem Ziel, aus der Masse der Indifferenten Bücherleser und damit Büchertäufer zu gewinnen. Heute bringen wir den Lesern des Bbl. einen Bericht des Excclsior- Hotels, Berlin, das sich auch der Bücher bedient, um seinen Gästen den Aufenthalt angenehm zu machen. Wst. Seinen Einrichtungen, wie eigene Pvstzweigstelle, amtliches Neiscdureau mit Fahrkartenverkauf, eigene täglich erscheinende Haus zeitung und Isst not lesst Berbindungstunnel vom Vestibül zum Anhalter Bahnhof hat das Hotel Excelsior, Berlin — mit 550 Zimmern und 750 Betten >das größte Haus des Kontinents — vor nunmehr 1)4 Jahren eine neue Annehmlichkeit angegliedert: eine Hoteldibliothvk. Es ist wohl das erstemal in Deutschland und auch in den anderen europäischen Ländern dürfte es nur vereinzelt dastehen, daß ein Hotel seinen Gästen eine Hausbücherei im Um fange von über 5000 Bänden zur freien, kostenlosen Benutzung zur Verfügung stellt. Die sachgemäße Auswahl der Bücher wurde vom Eigentümer des Hotels Excelsior, Herrn Geh. Kommerzienrat vr. pkil. k. e. Curt Elschner, einem bewährten Fachmann, dem leider noch vor Beendigung dieser Aufgabe verstorbenen vr. pdil. Nugen- stein, früher Bibliothekar an der Universitätsbibliothek in Leipzig, übertragen. Ter Verwalter der Bibliothek führte die Drucklegung des Katalogs in der eigenen Druckerei des Hotels durch. Der Katalog der Excelsior-Bibliothok liegt in den Repräsen- tationsräumen des Hotels und auf jedem Zimmer zur Einsicht aus, sodaß der Gast die Möglichkeit hat, telefonisch Bücher von der Hausbücherei anzufovdern, die dann durch Pagen schnell auf die Zimmer gebracht werden. Die Bände werden gegen Quittung aus- gcliehen, andere Formalitäten sind nicht zu erfüllen, auch ein Pfand wird nicht erhoben. Naturgemäß setzt sich der Inhalt der sämtlich in Leder ge bundenen Bücher hauptsächlich aus schöner Literatur zusammen; deutsche, englische, französische, italienische, spanische, russische und nordische Schriftsteller wurden berücksichtigt. Beschränkter mußte natürlich die Auswahl bei einzelnen Wissensgebieten wie Geschichte, Geographie, Kunst, Dkusik, Theater usw. aussallen, doch bietet die Zusammenstellung jeder Geschmacksrichtung etwas, wie die Urteile von literaturkundigen Hotelgästen bestätigen. Bei der verschiedenartigen Zusammensetzung des Hotelpuiblikums ist naturgemäß eine einheitliche Linie in der Art des Gelesenen nicht festzustellen. Bevorzugt wird leichte Lektüre; bei den Herren überwiegt die Nachfrage nach Werken moderner Schriftsteller, ins besondere Novellen, während die Damen im allgemeinen lieber zu den Büchern ihnen bekannter älterer Autoren, zu Romanen und Memoiren greifen. Ausfallend ist auch beim weiblichen Geschlecht die Abneigung gegen Unterhaltungslektüre mit humoristischem Ein schlag, wohingegen bei den Herren diese Bücher, ebenso Detektiv romane, als »Schlafmittel« sehr beliebt sind. Nicht seinen Geist noch beschweren, sondern ausspannen möchte der Hotelgast, wenn er abends nach Erledigung der Geschäfte, die ihn in der Regel nach Berlin führen, überhaupt noch ein Buch zur Hand nimmt. Von ausländischen Autoren sind hauptsächlich englische und franzö sische, beide Gruppen in stattlicher Anzahl, vertreten. Vor allem erstere werden, meist von englischen und amerikanischen Gästen, viel im Original gelesen, während der Inländer meist die Übersetzungen vorzicht, wenn er zu Werken ausländischer Schriftsteller greift. Trotz der nicht immer exakt durchführbaren Kontrolle kommt es selten vor, daß aus der Hotelbibliothek entliehene Bücher von Gästen mitgenommen werden, und auch dann geschieht es nicht aus böswilliger Absicht, sondern die Bücher werden mitunter in der Eile versehentlich mit eingepackt und dann vom Gast zurückge- sandt, wenn er das Versehen bemerkt. Die Verluste an Bücheru über steigen jedenfalls durchaus nicht den Prozentsatz dessen, was mau auf Verlustkonto von vornherein berechnen muß. Beschädigungen von Büchern durch Hineinschrciben von Randglossen — das Klagelied der Staats- usw. Bibliotheken — sind bisher erst in zwei Fällen vor gekommen. Großer Beliebtheit erfreuen sich bei den Hotelgästen die ju ristische Bücherauslese sowie die Lexika, Orts- und Handclsadreß- bücher. Die Bibliothek hält regelmäßig die neuesten Jahrgänge der Einwohncrverzeichnisse der größeren deutschen Städte und die Han- dclsa'drcßbücher der für den Handel mit Deutschland in Betracht kommenden ausländischen Staaten vorrätig. Leider macht sich bei der Benutzung dieser Nachschlagewerke der Unfug des Herausreihens oder -schneidens vou Blättern — besonders aus den Branchenver zeichnissen der Ortsadreßbücher — immer wieder unliebsam be merkbar. 627
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