Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.11.1868
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- 1868-11-09
- Erscheinungsdatum
- 09.11.1868
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Worte: „keine Unterstützung, sondern Pension" zur blo ßen Phrase herabsinken zu lassen. Daß aber dieser Beweis nicht geliefert werden kann, geht aus Folgendem hervor: Wir wünschen, daß jedes Mitglied genau wisse, welche Jahres pension seine Wittwe dermaleinst bis zu ihrem Tode sicher genießen werde, und danach sind unsere Prämiensätze bemessen. Hr. Burdach aber will, daß die Wittwen bis zum Maximum von 30 Thlrn. pro Einheit alljährlich nur soviel erhalten sollen, als gerade die Cassenverhältnisse erlauben, d. h. auf gut Deutsch: Wenn nichts da ist, so werden keine Pensionen gezahlt. Und daß der letztere Fall, wenn nicht gleich von Haus aus statt 30 Thlr. nur ca. 18 Thlr. Pension gezahlt werden, bei einem Jahresbeiträge von nur 5 Thlrn über lang oder kurz einmal eintreten muß, das haben wir Hrn. Burdach an einem Beispiele gezeigt, das wir hierzu wieder holen genöthigt sind: Wenn ein Mann 20 Jahre hindurch jedes Jahr 5 Thlr. steuerte, so würde dies (mit Zinsen und Zinseszinsen die Summe von 154 Thlr 25 Ngr. 5 Pf. betragend) nur hinreichen, um seiner Wrttwe sodann 5 Jahre hindurch eine Pension von jährlich 30 Thlrn. zu zahlen. Nun erreichen aber laut der Brune'schenSterblichkeitstabellen, welche im Wesentlichen mit anderen übereinstimmen, von 7440 45jährjgen Männern in der Regel nur 4258 das Alter von 65 Jahren, wäh rend von 7440 40jährigen Frauen 5343 das Alter von 60 und 4490 dasjenige von 65 Jahren erreichen, so daß von 7440 Ehen 45jähri- ger Männer mit 40 jährigen Frauen nach 20 Jahren gänzlich ausgestorben sind. . . 898 Ehen noch fortbestehcn 3054 Ehen und von den übrigen am Leben sind 1204 Wittwer und 2284 Wittwen. Und von diesen 2284 60jährigen Wittwen werden 1919 alt 65 Jahre. 1451 70 Jahre und 501 80 Jahre u. s. w. Woher soll nun das nette Sümmchen von mehr als 640 000 Thlrn. kommen, das nolhwendig ist zu lebenslänglichen Pensionen für diejenigen Wittwen, welche älter als 65 Jahre werden? Wer soll die Pensionen für die Wittwen solcher Mitglieder decken, die vor dem 60. Jahre sterben? Und wieviel Ehen sind es denn, in denen der Mann nur 5 Jahre älter ist als die Frau? Im Durchschnitt beträgt der Unter schied nahezu 9 Jahre und mit dem Altersunterschied wächst natürlich auch das Conlingent der Wittwen. Da wird denn freilich nichts anderes übrig bleiben, als sich mit den eingehenden Beiträgen der noch lebenden Mitglieder zu helfen, und diese unter die vorhandenen Wittwen zu vertheilen. So lange es noch Mitglieder genug gibt, um den Wittwen einigermaßen ge recht zu werden, mag die Sache hingehen. Wie aber, wenn dann die Zahl der Percipienten steigt und damit Hand in Hand gehend die ein zelnen Pensionsraten kleiner werden? Da wird sich gar manches Mit glied sagen: warum soll ich noch länger den Beitrag zahlen, da die Gegenleistung so gering und zweifelhaft ist, und die Folge wird der Abgang und das Ende des Vereins sein. Es könnte hier vielleicht entgegengehalten werden, daß sich das Contingent derPensions'Empfängerinnen bedeutend vermindern lasse durch die vorgeschlagene Bestimmung: wer früher als 3 Jahre nach Eintritt in den Verein stirbt, dessen Wittwe hat keinen Anspruch auf Pension. Abgesehen davon, daß eine solche Bestimmung einer Strafe für unerlaubtes Frühersterben so ähnlich sähe, wie ein Ei dem andern, muß doch auch daran erinnert werden, daß sie nach obigem Beispiele nur einen außerordentlich geringen Bruchtheil des durch zu geringe Beiträge entstehenden Ausfalls decken würde. Was ferner den beliebten Einwand, baß andere Anstalten unter den von Hrn. Burdach neuerdings vorgeschlagenen Einrichtungen seit 20 Jahren segensreich wirkten, anlangt, so ist damit nur soviel dar- gethan, daß unter gewissen Umständen auch solche Anstalten kürzere oder längere Zeit bestehen können, keineswegs aber, daß sie über haupt die Bedingungen des Bestehens in sich tragen. Wir sind zu der Annahme berechtigt, daß Hr. Burdach hierbei den Pensions- vereln sächsischer und altenburgischer Advocaten im Sinne habe, und so wird es gestattet sein, einen Blick auf diesen zu werfen. Allerdings besteht dieser Verein seit nunmehr 21 Jahren und besitzt jetzt ein Vermögen von ca. 89,000 Thlrn., obgleich seine Mit glieder außer einem verhältnißmäßig geringen Einkaufsgelde je nach dem Alter jährlich nur 3 bis 6 Thlr. für jede Wmwcn-Pensions- Einheit zahlen. Allein es ist hier doch an mancherlei zu erinnern 1. erhielt der Verein gleich in den ersten Jahren seines Be stehens ca. 33,000 Thlr. geschenkt, von deren Zinsen er, da die Aus gaben schon der Natur der Sache nach noch nicht groß sein konnten, den größten Theil nebst den sämmllichen Beiträgen sofort zum Kapi tale schlug. Dürfen und wollen wir etwa auf einen gleichen Glücks fall speculiren? 2. Soviel uns bekannt, haben viele der Advocaten Wittwen die Pensionen nicht erhoben und dies wird auch durch den soeben veröffentlichte» Bericht insofern bestätigt, als danach bisjetzt über haupt nur 64655 Thlr. an Pensionen verausgabt worden sind, wäh rend im andern Falle ca. dreimal soviel auszuzahlen gewesen wären. Dürfen wir unfern Zuschnitt gleich auf solche Erlasse machen, wenn wir das Recht auf Pension so sehr betonen, wie cs Hr. Burdach gelhan? Bei der verzeihlichen Schwache, nicht für mittellos gelten zu wollen, möchte dann das Recht leicht zu einem Scheinrechte werden! 3) Laut desselben Berichtes ist die Mitgliederzahl des Vereins in den letzten beiden Jahren von 318 auf 306 gefallen. Sollte hier an nicht zu einem großen Theile die eben berührte falsche Scham oder mit andern Worten der Gedanke schuld sein, daß man das Geld für die Beiträge umsonst ausgebe, da die einstigen Hinterlassenen sich scheuen würden, die Pension in Anspruch zu nehmen? Wer kann es verhindern, daß die Zahl in der Zukunft sich noch bedeutend mehr reducirt? Und wenn dieser Fall eintrikt, wird dann bas Vermögen nicht rapid schwinden, da mit den Mitgliedern nicht auch gleichmäßig diePenstons-Percipienten ab-, sondern imGegentheile eher zun-hmen? Freilich hat sich der Verein für solche Fälle einigermaßen durch die Bestimmung geschützt, daß die Pensionen bis auf 12 Thlr. vermin dert werden können, doch wer garantin diese? Und wenn sie selbst auf irgend welche Weise garanlirt würden, wären 12 Thlr. Pension etwas anderes als eine Unterstützung?, 4) Ganz abgesehen von alledem berechtigt aber auch ein 21 jäh riges Bestehen des Vereins noch lange nicht zu der Meinung, daß er glücklich forlbestehen werde. Erst dann, w'nn man auf Grund einer genauen Untersuchung gefunden haben wirb, daß Geld genug da ist, um sowohl den vorhandenen Wittwen bis zu ihrem muthmaßlichen Tode Pie ihnen zustehenden Pensionen unverkürzt zahlen, als auch die von den Mitgliedern bereits ge steuerten Beiträge nebst Zinsen und Zinseszinsen decken zu können, erst dann darf einem solchen Vereine ein günstiges Prognostikon ge stellt werden. Wir fürchten aber sehr, daß kein derartiger Verein ein solches Resultat aufzeigen könnte; denn unsere eingehenden Berechnungen lieferten das überraschende Resultat, daß, wenn eine Gesellichaft von anfänglich 7823 Ehepaaren — 45jäbrige Männer mit 35jährigen Frauen — die Jahresbeiträge für 50 Tblr. jährliche Pension nur um 15 Pfennige zu niedrig stellte, die letzten Mitglieder an einem Deficit von ca. 57886 Thlr. laboriren würden. Welches Deficit
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