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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1915
- Strukturtyp
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- 1915-01-18
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. .4- 13, 18. Januar 1915. aus Eigenem geschöpft. Der verletzte Verleger ^ hatte zwar gehört werden sollen, empfing die tags zuvor ausgeschriebene Ladung aber erst nach dem Termin. Sachverständige sind nicht vernommen worden. Das Gericht hat sich offenbar ohne Eingehen aus die Verkehrssitte nur an den Wortlaut des K 42 Abs. 1 gehalten. Dieser ist: -Sofern nicht aus den Umständen zu entnehmen ist, daß der Verleger das ausschließliche Recht zur Vervielfäl tigung und Verbreitung erhalten soll, verbleibt dem Verfasser die anderweitige Verfügung über den Beitrag«. — Da die Überlassung des Aufsatzes an die Zeitschrift L ohne ausdrück liche Übertragung des ausschließlichen Verlagsrechts geschehen sei, meinte somit die Strafkammer, so sei solche Übertragung überhaupt nicht erfolgt, was sich auch aus der Geringfügig keit der Vergütung schließen lasse. P. habe lediglich eine Abdruckerlaubnis erteilt; ein Verlagsvertrag liege nicht vor. Hätte die Strafkammer sich nach der Verkehrssttte im Zeitschriftenwefen erkundigt, so würde sie erfahren haben, daß bei Zeitschriften-Beiträgen so gut wie nie förmliche Verlags- Verträge abgeschlossen oder besondere Vorbehalte gemacht werden. Trotzdem aber gilt zwischen Schriftstellern, nament lich Gelehrten, und Zeitschriftenverlegern als richtig und selbstverständlich, daß die Zeitschrift bis zum Ablaufe des nächsten Kalenderjahres ein ausschließliches Verlagsrecht auf die in der allgemein üblichen formlosen Weise übernommene Arbeit hat. Wünscht der Verfasser ausnahmsweise sofort oder vor Ablauf der Frist die Arbeit anderweitig zu verwenden, so ist es feine Sache, das ausdrücklich zu vereinbaren. Nicht aber ist es Sache des Verlegers oder seines Redakteurs, das nach allgemeiner Auffassung Selbstverständliche sich jedesmal noch vorzubehalten. Die Selbstverständlichkeit und innere Notwendigkeit dieser Verkehrssitte ergibt sich aus der Geschäftslage der Zeit schrift, insbesondere der wissenschaftlichen, im Gegensatz zu der Zeitung. Während diese dem Tage dient, also auf ein zeitlich ausgedehntes Recht an den Beiträgen keinen Werl zu legen nötig hat, will die Fachzeitschrift die einem jeden zugängliche Stelle werden oder bleiben, in der anerkannte Angehörige des Faches sich vernehmen lassen. Der Zeitschrift muß es daher darauf ankommen, daß man die aufgenommenen Beiträge mindestens für die erste Zeit nach der Veröffent lichung bis zur Erschöpfung des Neuigkeitsinteresses bei ihr allein finde. Darum ist es die Regel, daß alle irgendwie ernsthaften Zeitschriften das ausschließliche Recht des H 42 in Anspruch nehmen, selbst wenn sie für den Beitrag keine oder nur geringe Vergütung zahlen; denn die Aufnahme allein in einer angesehenen Zeitschrift wird oft wegen der mittelbaren Vorteile oder ehrenhalber als ausreichende Gegen leistung für die Leistung des Verfassers angesehen. Darin, daß der Verfasser seine Arbeit einer solchen Zeitschrift gibt, würde also in der Regel allein ein Umstand zu erblicken sein, der dem Verleger das ausschließliche Recht des H 42 zuwendet. Bei der unendlichen Mannigfaltigkeit der Verhältnisse freilich ist es sehr Wohl möglich, daß umgekehrt die Erlaubnis zum Abdruck eine Gefälligkeit des Verfassers ist. Aber das sind Ausnahmen, in denen es dem Verfasser bei der in allen Geschäften nötigen Sorgfalt ein Leichtes ist, sich seine Rechte vorzubchalten. Diese letzten Ausführungen entnehme ich meinem Kom mentar (2. Ausl. 1914, zus. mit Di. Theodor Fuchs), da sie auf diesen Fall genau passen. Es ist sehr bedauerlich, daß jenes Urteil der Berliner Strafkammer gefällt werden konnte. Es widerspricht alther gebrachtem und sicherem Gewohnheitsrecht, das sich ganz klar und glatt vollzieht und seit l9Ü1 in den ZK 41—46 des Ge setzes über Verlagsrecht die gesetzliche Stütze gefunden hat. Macht man aber, wie das die Strafkammer für Recht ge halten hat, die Anwendbarkeit der KZ 41—46 von ausdrück licher Vereinbarung abhängig, so entsteht eine Verwirrung der Verkehrsgewohnheiten, zu der gar kein sachlicher Anlaß ersichtlich ist. Robert Voigtländer. 66 Etwas vom feldgrauen Buchhändler. Neue Folge 1. <Bgl. Bbl. 1S14, Nr. L54, L70, L8V u. 30V.) Mein Freund Hans. — John Burns samt Genossen. Nun sind's bald fünf Monate her, seit wir unser erstes Zu sammentreffen mit Englands »glorreichen« Scharen hatten. Im August war's, so zwischen dem 21. und 26., heiße Tage, noch hei ßere Gefechte, deren Endzweck der war, daß Tommy Atkins sein Heil in der Flucht suchte und unter Hinterlassung guter Orange- Marmeladen und schmackhafter Fleischkonserven so schnell Reißaus nahm, als ihn die sorgsam umwickelten Beine nur tragen konnten. Wir aber folgten, machten Gefangene auf Gefangene, die das Rennen ausgegeben hatten und alsbald erschöpft, aber heilfroh im Graben seitwärts einer Chaussee hockten und sich teils Shag- Pfeifen stopften, teils äußerst gewandt Zigaretten drehten. Nun, sowohl für die Pfeifen als auch für die sauberen Zigaretten fan den sich Liebhaber, die das eroberte englische Kraut mit hör baren Ausrufen des Entzückens schmauchten. Wohl oder übel sahen die glattrasierten Söhne Albions gleichmütig zu und mach ten dabei eine Miene, als ob ihnen die ganze Sache ein Sport wäre. »Siegesbewußt, Stolz in der Brust« bezogen wir Quartiere, und ich belegte mit meinen Leuten eine belgische Kneipe, deren Besitzer uns gar nicht genug Freundlichkeiten erweisen konnte. Den Hauptschmuck der Gaststube bildete ein riesiges Regal, in des sen Brettern eine Likörflasche neben der andem thronte. Sie leuchteten mit ihren bunten Etiketten in der Dämmerung so ein ladend, daß wir wirklich hartherzig hätten sein müssen, um ihren Sirenenblicken zu widerstehen. Bezahlt wurde selbstverständlich, und unser Wirt freute sich der blanken Geldstücke. Er setzte über haupt alle Hebel in Bewegung, uns ein Gutes anzutun. Am lieb sten hätte ich ein »ost ost« auf seine Türe gekreidet, so aber schrieb ein anderer daran »Gute Leute, bitte schonen«. Trotz allem merkte ich der belgischen Familie eine ziemliche Angst an, nach deren Ursache ich fragte. Nun, sie glaubten, daß sie er- schossen würden, und es dauerte ziemlich lange, bis ich sie eines Besseren belehrt hatte. Allerdings waren wir an jenem Tage von Franktireuren belästigt worden, die alle ihre harte, aber wohl verdiente Strafe erlitten hatten. Das erklärte ich ihnen, worauf sie endlich etwas ruhiger wurden. Inzwischen hatten sich meine Leute schlafen gelegt, die einen auf dem Heuboden des Hauses, die andern in der Gaststube, und bald verkündete lautes Schnar chen, wie Wohl und sicher sich die Feldgrauen fühlten. Draußen ging hallenden Schrittes der Posten auf und ab, sein Bajonett glänzte und flackerte im Schein einer Gaslaterne; sonst lag eine große Stille über dem Dorfe. Gerade wollte ich wieder hinein in mein Quartier, als ein Kamerad auf mich zu kam, mein bester Freund, der noch kein Obdach hatte und nun froh war, eine Stätte gefunden zu haben. Aus seinem Munde ragte eine Shag-Pfeife hervor, deren Kopf die Buchstaben I. 8. zeigte. Er stieß große blaue Rauchwolken aus und murmelte dazu: John Bums, John Burns. Wir saßen nun zusammen am Schanktisch der »Lstummot«, uns gegenüber Vater, Mutter, Toch ter und Sohn, die sich durchaus nicht zur Ruhe begeben und die Nacht auf Schemeln und Stühlen zubringen wollten. »John Burns, was ist's damit, mein Sohn Brutus?« fragte ich meinen Freund, der dem schönen starken Kaffee, der auf dem Tische stand, in langen, andächtigen Zügen zusprach. Er aber schwieg, und so will ich ihn nicht stören im Rauchen und Kaffeetrinken, sondern ihn ein bißchen näher schildern. Jurist und Dickensschwärmer. Obwohl man beides kaum mit einander vereinigen kann, hatte in ihm diese äußerst seltsame Mi schung einen Ausdruck gefunden. Seinen Dickens hatte er im Kopfe, der tröstete ihn über alle Misslichkeiten hinweg und brachte in sein mhiges Wesen eine Art trockenen, barocken Humors hin ein, der auf seiten der Zuhörer homerisches Gelächter erregte und selbst in noch so ernsten Stunden, die der Krieg mit sich bringt, zwerchfellerschütternd wirkte. Wie schon oben gesagt, er war Jurist, und das BGB. kam nicht von seiner Seite, selbst jetzt nicht, und neulich erst bat der Kamerad um eine kleine juristische
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