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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1922
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- 1922-05-06
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1922
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- Deutsch
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stellt sich heraus, daß den, »zuverlässigen» Angaben des Verlegers oder Druckers kleine, sllr die Qualiiät des Einbandes verhängnis volle Jrrtümer unierlauscn sind, (Und wie oft müssen die Deckel zu groß und die Rücken zu breit gemacht werden, damit nament lich bei mehrbändigen Werken die vom Verleger gelieferten Plat ten verwendet werden können!) Dermin aller Eile fertiggestellte Einband wird verschickt, bevor er austrocknen konnte. Schon auf der ersten Reise verliert er seine Form; der Rücken wird flach, die Deckel werfen sich; die ersten und letzten Bogen werden von der Feuchtigkeit des Vorsatzes wellig. Wenn der Verleger den Preis beanstandet, so mutz der Buch binder von vornherein auf hundert gute Dinge, welche die Quali tät des exakten Verlegereinbandes ausmachen, verzichten und wird schlietzlich bei allzu arger Preisdrückerei schlechte Ersatz stoffe, geringen Faden, minderwertige Gaze usw, verarbeiten. Alle Opfer an Zeit und Geld sind vergebens, wenn der Ver leger nicht schon bei der Drucklegung an den Einband gedacht hat. Ist das Papier zu starr oder zu lappig, so kann auch die geschick teste Hand keinen guten Einband machen. Wenn es nicht so bedruckt ist, datz man nach dem Strich salzen kann, wenn also der Strich (die Richtung der Papierbahn) nicht mit dem Rücken gleichläuft, sondern mit der Zeilenrichtung, wird das Buch wellig. Der Einband kann nicht solid werden, wenn das Buch mit einem Viertelbogen und einzelnen aneinandergchängten Blättern be ginnt oder aufhört. Der erste Bogen und der letzte haben ja die ganze Hcbclkraft des Deckels anszuhalten. Doch genug davon: es wird jeder Grohbuchbindcr seiner Kundschaft noch manche andere in langer schmerzlicher Betriebserfahrung angesammeltc Wünsche mitzuteilen haben. Der seiner Verantwortung bewußte Verleger steht vor der zwiefachen Aufgabe: in vertrauensvoller Zusammenarbeit die im maschinellen Betrieb gegebenen Möglichkeiten ganz anders ans- zunützen als bisher und zugleich durch Erteilung von Aufträgen dem Handwerk zu helfen*). (Hier fehl! es an einer Auftragsvcr« mittlung durch Zünfte und Verlegervereinigungcn.) Der Grotz- betrieb könnte schon heute Einbände liefern, die an Qualität dem exakten Handeinband näher ständen als der durchschnittlichen Leistung von heute. Möge dann auch der Sortimcntsbuchhändler das kaufende Publikum dazu erziehen, daß es diese Qualitäts unterschiede beachte und für die bessere Arbeit den höheren Preis anlcge! Klare Verhältnisse! Die verschiedenen zur Kantate-Hauptversammlung gestellten An träge lassen erkennen, daß der allerseits augestrebte Wirtschaftsfriedcu zwischen Verlag und Sortiment immer noch auf einem Wege gesucht wird, der keinen wahren Frieden bringen kann. Trotz der vielen ver geblichen Bemühungen der letzten Jahre, für das nicht wissen schaftliche Buch (um das es sich in den folgenden Zeilen in erster Linie handeln soll) wieder einen allgemein gültigen, vom Verleger festzusetzenden Ladenpreis herzustellcn, trotz der Beobachtungen, die tag täglich gemacht werden können und zeigen, daß kaum mehr e i n Buch in drei verschiedenen Buchhandlungen zum gleichen Preise zu erhalten ist, wird von neuem versucht, eine Wirtschaftsordnung auf dem unsicheren Grunde des sogenannten Ladenpreises aufzubamvi. Dabei lehrt ^ine einfache Überlegung, daß wir uns all die vielen Auseinander setzungen und Kämpfe ersparen könnten, wenn wir uns entschließen wollten, die Dinge zu nehmen, wie sie sind, wie sie sich unter dem Drucke der wirtschaftlichen Verhältnisse entwickelt haben und wie sie wahrscheinlich noch längere Zeit bleiben werden. Nicht in tatenloser Ergebenheit natürlich, sondern in der Erkenntnis, daß neue Verhältnisse auch neue Formen verlangen. Der Verlag hat in seiner überwiegenden Mehrheit erkannt, daß er dem Sortiment gestatten muß, auf die vom Verleger festgesetzten Ladenpreise T e u e r u n g s z u s ch l ä g e zu erheben, die Das Mißver hältnis zwischen der Erhöhung der Bücherpreise und der Steigerung der Geschäftsunkosten einigermaßen ausglcichen. Ter Verlag hat also tatsächlich auf das Recht, von sich aus deu Preis zu bestimmen, zu dem eiu Buch im Laden verkauft werden soll, Verzicht geleistet, sodaß es kein weiteres Opfer für ihn bedeutet, wenn er auf die Bestimmung eines sogenannten Ladenpreises, der doch nur den rechnerischen Ausgangs- *) Man sollte deshalb auch von jeder Ausgabe auf Wunsch unge- / heftete Exemplare in losen gefalzten Bogen abgeben! Punkt für die Ermittlung des tatsächlichen Verkaufspreises bilden soll, überhaupt verzichtet. Um diesen »Ladenpreis«, der zur Nolle eines praktisch bedeutungslosen Zwischengliedes zwischen Buch händler-Nettopreis und Publikums-Verkaufspreis hcrabgesunken ist, bewegten sich aber letzten Endes alle die Kämpfe der letzten Jahre, weil von ihm aus rückwärts der Buchhändler-Nettopreis durch Abzug mehr oder weniger hoher Rabatte errechnet wird. — Es liegt aber auf der Hand, daß all diesen Streitigkeiten der Boden entzogen würde, wenn der Verlag sich darauf beschränkte, seinen Nettopreis für das einzelne Stück eines Buches festzusctzcn und dem organisierten Sortiment dann überließe, auf dieser Grundlage durch Aufschläge, die nach den verschiedenen Arten des Buches verschieden hoch gehalten sein könnten, die wirklichen Verkaufspreise zu bestimmen. Durch eine solche Lösung würde das Sortiment endgültig aus der so lange und so heftig bekämpften »Rabatthörigkeit« befreit werden. — Es hätte dafür allerdings — was im Interesse klarer Verhältnisse außerordent lich wünschenswert wäre — die volle Verantwortung fiir die richtige Bemessung der Spanne zwischen Buchhändlerpreis und Verkaufspreis allein zu tragen. Wer diesem Gedankengang gefolgt ist, wird erkennen, daß der Vor schlag, auf die Festsetzung eines Verleger-Ladenpreises zu verzichten, durchaus nicht revolutionär gedacht, sondern lediglich von dem Wunsche cingcgebcn ist, durch Ausschaltung überflüssiger und damit schädlich gewordener Zwischenglieder klare, übersichtliche und einfache Verhält nisse zu schaffen. Also nicht »Aufhebung des festen Laden preises«, sondern Ersatz des fiktiv gewordenen Ver leg e r l a d e n p r e i s e s durch einen wirklichen Ver kaufspreis, dessen Errechnung auf Grund des vom Verleger fest gesetzten Nettopreises fiir das einzelne Stück dem Sortiment überlassen würde. Auf diese Weise können genau so gut geordnete Verkaufsver hältnisse herbeigeführt werden, wie das früher mit Hilfe des Verleger- Ladenpreises möglich war, da die Kreis- und, Ortsvereine oder auch ganze Arbeitsgemeinschaften einheitliche, nur nach den verschiedenen Ar ten des Buches abgestufte Aufschläge beschließen können. Das alte Streitobjekt »Rabatt« würde völlig beseitigt, dagegen bliebe cs dem Verleger natürlich unbenommen, für besondere Verwendung oder für größere Bezüge Umsatzvergütuugen vom Nettopreis zu gewähren. Für selbstverständlich halte ich es, daß der Verleger direkte Bestel lungen entweder dem Sortiment znr Ausführung überwiese oder mit den ortsüblichen Aufschlägen auf den Buchhändler-Nettopreis aus- siihrte. Das wäre praktisch nicht schwer durchzuführen, wenn das Sorti ment für eine möglichst weitgehende Einheitlichkeit seiner Aufschläge sorgte. Weiterhin müßte jede geflissentliche Unterbietung der von den zuständigen Organisationen des Sortiments festgesetzten Händlcrauf- schläge wie früher zur Zeit des festgesetzten Ladenpreises als Schleuderet behandelt werden. Es ist aber kaum anzunehmen, daß diese Fälle allzu menten, die heute vor der Erhebung eines besonderen Sortimenter- Teucrungszuschlags zurückschrecken, viel leichter möglich sein wird, ein heitliche Verkaufspreise einzuhalten, als auf sogenannte Laden preise noch besondere Teuerungszuschläge zu erheben. Auch hier wird sich zeigen, daß eine klare und einfache Regelung ihre Sicher heit in sich selbst trägt. Dafür, daß die vom Sortiment zu beschließenden Aufschläge nicht übertrieben hoch angesetzt würden, dürfte schon die Ver antwortung sorgen, die dem Sortiment allein zu tragen überlassen bliebe. Von verlegerischer Seite könnte nun vielleicht eingewendet werden, daß die Honorarabrechnungen mit den Autoren in zahlreichen Fällen auf einen gewissen Prozentsatz vom Verleger-Ladenpreis gegründet sind, an dessen Stelle unmöglich der Verkaufspreis des Sortimenters treten könnte. Darauf wäre zu erwidern, daß cs sich angesichts der immer rascher aufeinanderfolgenden Preiserhöhungen schon aus Gründen der sichereren und leichteren Berechnung empfiehlt, derartige Abmachungen nach der Richtung abzuändern, daß der Anteil des Autors nicht mehr vom Ladenpreis, sondern vom tatsächlichen Verkaufserlös berechnet wird. Wie leicht diese Umstellung durchzusührcn ist und wie überaus einfach sich die Honorarabrcchnungen aus diese Weise gestalten, kann ich aus ziemlich großer Erfahrung bestätigen. Ein zweiter Ein wand, daß es dem Verleger nicht mehr möglich wäre, in Prospekten und Katalogen Ladenpreise anzugeben, hat unter den heutigen Verhält nissen, die jeden Prospekt, soweit er Preise angibt, schon nach wenigen Wochen veralten lassen, keine rechte Beweiskraft mehr. Will aber trotzdem ein Verleger, um dem Publikum wenigstens einen gewissen An halt zu bieten, in seinen Ankündigungen Preise nennen, so wird er mit einem sich nach dem Reichsdurchschnitt errechnten Händlcraufschlag auf seine Nettopreise dem tatsächlichen Verkaufspreis näher kommen als heute mit der Angabe seines Verlegcrladenpreises. Im übrigen hielte ich es aber, solange die wirtschaftlichen Verhältnisse so schwankend
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