m Henius' Großem Orts- und Verkehrs-Lexikon für das Deutsche Reich »teilt ns«b «kern Urteil inskgel»en«Ier üebörüen nnü Verbände einen besonükrs glü«bli»ben <ieilanllen «le» Uernn»sel»er» «lar un«l I»ietet «lern Uenutrer «le» HVerlee» tolgen«le bs«>euten«Ien Vorteile r l» 8ie entlastet üas Orßslexibon von allen Angaben der Zuständigkeit, die der Leser seltener braucht; das Lexikon gibt dadurch trotz der Fülle der Angaben ein klares, anschauliches, sofort übersehbares Bild der Verkehrsverhältnisse. 2» Oie Ureistakelle ermöglicht es dem Leser, mit einem Blitk alle nur irgendwie wünschenswerten kragen üer Lu»tan6igl»eit sich beantworten zu können. Er erfährt aus ibr nicht nur die zuständige untere Verwaltungs behörde (Kreis, Bezirksamt usw.) und das Amtsgericht, sondern auch das zuständige Finanzamt, bei dem die Postscheck nummer angegeben ist, das zuständige Medizinalamt, Veterinäramt und Gewerbeaufsichtsamt, ferner die zuständige Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, die zuständigen höheren Verwaltungsbehörden und Gerichte. Auch weitere wichtige Angaben sind aus ihr zu ersehen. — Die Kreistabelle ist so eingerichtet und angeordnet, daß I. «Iine sofort die gewünschte Zuständigkeit für jeden Ort gefunden werden kann, daß L. Verweisungen vermieden sin«!. Die I*e»sonI»ckbeit ües Herausgeber» »uuae «lie nii« »bin arl»eiteu«leu 8eli«r»len nnü Verbände geben Oeuäbr Für absolute «Zeuauigbei« uuil verlässigbeit «iler -Angaben, üie «1er einer rein aintli«ben VeroNentlickung bann» naibsteben «lnrlten. uirvkiLk vir Der Letter der Nrtmtnalpoltzei, Berlin: Henius' Großes Orts- und Verkehrs-Lexikon für das Deutsche Reich scheint mir nach seinem Anlagcplan nicht nur für Industrieunternehmen und kaufmännische Betriebe von größtem Wert zu sein, sondern auch ganz besonders für Behörden der Verwaltung und der Justiz. Aus einer besonderen Zusammenstellung, der sogen. Nrelstabelle, die allen mir bekannten ähnlichen Werken in dieser Form fehlt, ist die Zugehörigkeit eines jeden Ortes zu einer bislang niemals erreichten Anzahl von örtlich und sachlich zuständigen Behörden und sonstigen staatlichen Einrichtungen ohne die geringste Schwierigkeit ersichtlich. Von welchem Werte eine schnelle und zuverlässige Orientierung über diese Punkte besonders auch für den Kriminalisten sein kann, wird jeder bestätigen, der die Praxis kennt. Der Wert des Buches wird aber noch erhöht durch eine große Reihe anderer darin gebotener Fingerzeige, die für kriminalistische Fahndungen oder für Einziehung wichtiger Nachrichten höchst bedeutsam werden können, und über die cs bisher eine handliche Zusammenstellung nicht gab. Magtstratsbibltothek Berlin: Nach eingehender Prüfung der mir zugegangencn Aushängebogen des demnächst in Ihrem Berlage erscheinenden „Großen Orts- und Verkehrs-Lexikons für das Deutsche Reich" teile ich Ihnen ergebenst mit, daß das auf amtlichen Unterlagen sehr sorgfältig gearbeitete Werk nach Reichhaltigkeit, praktischer Anordnung und Übersichtlichkeit ein für Bibliotheken und Behörden unentbehrliches Handbuch zu werden verspricht. Von besonderen» liVert «lürßt« s»«l» in üer Draxis üie Itreisßsbelle erweisen, aus der mühelos die Zugehörigkeit des gesuchten Ortes zu den örtlich und sachlich zuständigen Behörden zu erkennen ist. Vom Standpunkt einer kommunalen Verwaltungsbücherei aus ist besonders die Reichhaltigkeit der Angaben über die Einrichtungen und Anstalten der Städte zu begrüßen. vriri^v nrurriD » »rniu8 »riruki 8*v n