Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1921
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- 1921-11-07
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- 07.11.1921
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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im Kampfe nach und nach ermüden und in die offenen Arme Frankreichs getrieben werden. Aus dem vorgelegtcn Schriftwechsel haben wir ersehen, daß die deutschen Lieferanten bisher in dieser Frage vielfach unter Berufung auf den Beschluß ihrer Ver bände eine Stellung eingenommen haben, die nicht derWahrung des Deutschtums entspricht. Dabei wollen wir auch das Ersuchen an unsere Lieferanten richten, den Saarländern bas Zugeständnis einzuräumcn, daß sie die Zahlung e r st nach Erhalt der Ware zu leisten haben. Sendungen nach dem besetzten Gebiet sind vielfach mehrere Wochen unterwegs, und es kann doch wahrlich schon vom rechtlichen Standpunkt aus von nie mand gefordert werden, eine Zahlung für eine Ware zu leisten, bevor der Besteller sie erhalten und auf ihre Richtigkeit geprüft hat.« Lange drückt's mir auf's Herz — heißt doch unsere große Ver einigung: Börsenverein der Deutschen Buchhändler —, und wir Saarländer habe» bisher von einem Entgegenkommen, das hier der /.Papierhändler« in richtiger Würdigung seiner Mitglieder-Lage vor schlägt, — leider — vom deutschen Buchhändler nichts gemerkt. Wir werden durch Valutaaufschläge — Portoverrechnungen —, »Wir verkehren nicht direkt!--, — »Nachnahmesendnng«, — »Nur gegen vor herige Kasse-- usw. im Geschäft mit dem lieben alten Vaterlande nur beschwert. Mit Recht sagt der »Papicrhändlcr«: Nun zeigt, daß ihr Brüder eines Volkes seid, erkennet die Lage eurer »Kollegen«-, die wohl zum Lebensunterhalt den Beruf ausüben, aber auch für deu Lieferanten, L. h. kurz: für den Herrn Verleger arbeiten und dessen Umsatz erhöhen helfen, und da sollte nicht der starre Buchstabe des Gesetzes oder der Verordnung angewandt werden, nein, etwas Opferwille und Mit gefühl für die hartbedrängten Kollegen des Saarlandes, die fast alle 30, 50 Jahre und noch länger treue Mitglieder des deutschen Börsen- vercins sind und bleiben wollen! Eine große Unkenntnis — man sollte es fast nicht glauben — herrscht in Kollegenkreisen über unsere geographische Lage. Schreibt doch kürzlich ein Verleger bei Rekla mation der Valutaberechnung: »Wir haben de» Zuschlag berechnet, um der Bestimmung der Außenhandclsnebenstelle zu genügen, und würden es freudig begrüßen, wenn das Saarland nicht unter diese Verordnung fällt. Ist bei Ihnen die Frankcnwährung eingeführt'?« Also es herrscht eine schädigende Unklarheit. Weiter muß die Tagcs- presse gar nicht beachtet werden, denn hier wäre die Gegenfrage amPlatze: »Verfolgen Sie nicht den Kampf um die Frankenwährung im Saar lande?« Ja, wir lagen immer in der Westecke des Deutschen Reiches — uns kannte keiner, und wie es scheint, bleiben wir trotz unserer Treue zum Deutschtum unerkannt und unbeachtet, selbst von denen jenseits des Rheins, mit welchen uns fahrelange treue und red liche Arbeit verband! Eine Stimme aus dem treuen Saarland. Zur Beachtung für Verleger. Den Bestellungen von Privatpersonen an Verlags- oder andere Buchhandlungen außerhalb des Saargebiets muß ein Berechtigungs schein von der Handelskammer Saarbrücken beigefügt sein. Es dürfte sich empfehlen, baß, wenn solche Bestellungen an den Verlag ohne Berechtigungsschein eingehen, diese den Buchhändlern im Saargebiet überwiesen werden. Die Buchhändler haben einen Dauerberech- titzungsschelu von der Handelskammer ausgestellt erhalten, der sich in Leipzig bei der Außenhandclsnebenstelle für das Buchgewerbe be findet. Es muß dem deutschen Verlage eine Ehrensache sein, den unter den Saarverhältnissen besonders leidenden Berufsangehörigen diese Privatbestelluugen zu überweisen und gleichzeitig den Besteller auf den gangbaren Weg für den Bttcherbezug hiuzuweifen, insbesondere auch noch wegen der Kosten des Berechtigungsscheins und der schnellen Besorgung. Der Verleger handelt demnach auch zu seinem eigenen Vorteil. E. B. Gebunden oder broschiert? (Vgl. Bbl. Nr. 230 ». 25l.) Zu den Ansführungen der Herren Direktor Hartmann und vr. Meiner möchte ich bemerken, daß nach meiner Ansicht es bis vor kurzem im wissenschaftlichen Sortiment allgemein üblich war, bei Bestellung ohne Einbandangabe ei» broschiertes Exemplar zu erwarten. Eine Ausnahme machten nur Romane, Nntcrhaltungs- und Schulbücher. Daß diese Regel jetzt von einigen Firmen geändert wird, ist durchaus störend und vermehrt ganz unnütz das Chaos im Drei Ahren-Verlag in Wiesboden-Sonnenberg. (Vgl. Bbl. Nr. 215, 219, 222, 231 u. 242.) Wieder ohne jede Namensunterschrift ging der Red. des Bbl. noch folgendes Schreiben vom Drei Ahren-Verlag zu: »Für die Aufnahme meines Schreibens zur vorläufigen Beant wortung des Artikels in Nr. 231 des Bbl. danke ich und bitte Sie, ans die gleiche Weise folgende Mitteilungen zur Kenntnis der in Frage kommenden Buchhandlungen zu bringen: 1. Trotz meiner Erklärung, daß diesseits eine gerichtliche Unter suchung eingeleitet werde, hat es eine buchhändlerische Vereinigung für nötig befunden, ohne weitere Mitteilungen abzuwarten, ihrerseits unter direkter Verdächtigung Anzeige zu erstatten. Infolge dieser Tatsache ändert sich vorerst meine Stellungnahme zu der Ange legenheit. 2. Alles im Besitz des Verlags befindliche Material einschließlich der mit den betreffenden Sortimentsbuchhandlungen geführten Korre spondenz ist und wird in diesen Tagen der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe übersandt, Der Verlag bleibt vom heutigen Tage au bis zu erfolgter Anzeige im Bbl. geschlossen, und zwar einstweilen bis zum 15. November. 3. Ich bitte alle Buchhändler, die jene Karten erhielten, sie in. Original der Karlsruher Staatsanwaltschaft zu übersenden. Deu Börsenverein der Deutschen Buchhändler bitte ich, die ihm einge- sandtcn Karten gleichfalls der genannten Staatsanwaltschaft zu schicken. Den Buchhandlungen, die mir jene Karten einsandten, teil« ich mit, daß ich sie bereits dem Gericht übergeben habe. 4. Weitere Benachrichtigungen erfolgen, sobald sie möglich sein werden. Am 25. Oktober 1921. Mit vorzüglicher Hochachtung D. U.« Schlechte Rabattierung! Ich erhielt heute von der Firma A. Stein's Verlagsbuchhandlung, Bcrlin-Halensee, 1 Kcuchel-O., Wirtschaftsgeographie. Teil I. Broschiert ./? 5.— ord., no. ./? 4.— Porto und Verpackung „ —.80 direkter Bücherzettel „ —.15 4.95 Oben ans der Faktur erblicke ich den Vermerk in Fettdruck und unter strichen: »Auf Schulbücher darf kein T e u e r u n g s z u s ch l a g erhoben werden!« Das heißt also: man mutet mir zu, dieses Buch, das mit ganzen 20"/« rabattiert ist, mit einem Bruttonutzen von 5 Pf. zu verlaufen. Dem Kaufmann billigt selbst das Kriegswucheramt sine» Mindest gewinn von 30"/» zu, mithin wäre nach kaufmännischer Anschauung das Buch für ./t 6.50 zu verkaufen, nur dem Buchhandel mutet man zu, ohne jeden Gewinn zu arbeiten. Bei solchen Rabattsätzen wird ja der Sortimenter geradezu gezwungen, die getroffenen Ver einbarungen zwischen Verlag und Sortiment zu ignorieren! Nürnberg. Carl Koch. * Erwide r » n g. Wir erwidern ergebenst, daß Keuchel-Oberbach, Wirtschafts-Geo graphie, zu den Büchern gehört, die nicht als Schulbücher angesprochen werden, weil sie ebensosehr zur privaten Weiterbildung wie als Unterrichtsstoff in Handelsschulen dienen. Wir sind daher von der Voraussetzung ausgegangcn, daß der Sortimentsbuchhandel sich be rechtigt halten würde, auf den Ladenpreis 20°/„ Aufschlag nehmen zu können. Aus diesem Grunde haben wir ihn, um eine übermäßige Ver teuerung zu verhindern, erheblich niedriger angesetzt als bei unseren sonstigen Schulbüchern, die wir durchschnittlich mit 30"/<> rabattiere». Da wir dieses Buch nur in einer sehr kleinen Übergangs-Auflage herausgegeben haben, blieb uns bei dem niedrigen Ladenpreise ein so geringer Nutzen, daß wir nicht mehr als 20"/» Rabatt darauf gewähren konnten. Keuchel-Oberbach wird täglich in einzelnen Exemplaren bezogen: Herr Koch ist der einzige Sortimenter, der sich bisher beklagt hat. Ein Beweis, daß alle übrigen sich durch Aufschlag von 20°/» schadlos gehalten habe». Buchhandel. ' e , p z, g. Rudolf Dimpfel. B e r l i n - H a l e » s e e. A. Stein's Verlagsbuchh. Verantwort!. Redakteur: Richard Albert t. — Verlag: Der Bbrse »verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsche» Buchdändlerhan». Druck: Ramm ä Seemann. Sämtlich ln Leipzig — Adresse der Redaktion und Srvedttiou: Leipzig, Gerichtsweg SS lBuchhändlerhauSl. 1628
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