Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-01-30
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1930
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19300130
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193001303
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19300130
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1930
- Monat1930-01
- Tag1930-01-30
- Monat1930-01
- Jahr1930
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
wiedergegeben: »Das Urheberrecht gibt keinerlei Regeln für den Verkauf und das Ausleihen einer gesetzmäßig veröffentlichten Schrift. Es sind mit Rücksicht hierauf dem Verfasser keine besonderen Rechte zuerkannt, jedoch sind ihm auch keinerlei Beschränkungen gesetzt. Solche besonderen Beschränkungen können auch nicht aus den Grundsätzen der Gesetzgebung oder aus der Natur der Sache hergeleitet werden, und daher kann nicht angenommen werden, daß hierfür andere Regeln gelten als für Waren im allgemeinen. Namentlich kann auch nicht gesagt werden, daß das Publikum, wenn ein Werk erst ver öffentlicht ist, nach dänischem Rechte einen rechtmäßigen Anspruch darauf haben sollte, tatsächlich in den Besitz von Exemplaren durch Ausleihen zu gelangen. Dem Verfasser steht es frei, diejenige An zahl von Exemplaren zu bestimmen, in welcher er seine Schrift ini den Handel zu bringen gedenkt, jedoch steht es ihm auch, solange das Autorenrecht gültig ist, vollkommen frei, ob er das Werk in einer neuen Auflage herausbringen will, wenn die vorherige vergriffen ist, sodaß es leicht denkbar wäre, daß das Publikum tatsächlich vom Erwerb einer im Druck erschienenen Schrift ausgeschlossen wird. Hierzu kommt jedoch, daf; durch das hierauf bezügliche Verbot durch aus nicht verhindert werben soll, daß das Publikum doch die Er laubnis erhält, das Buch zu lesen, jedoch soll dann dem Autor ein wirtschaftliches Entgelt geboten werben, wenn bas Werk einem größeren Kreise durch Ausleihen zugänglich gemacht wird. Der Verfasser kann nach den geltenden Gesetzen mtt seinem Verleger vollkommen frei em Übereinkommen treffen hin-sichtlich der Art und Weise, in welcher sein Werk verkauft werden soll, und sofern man beim Verkauf irgend einer Ware rechtsgültig dem Käufer verbieten kann, dieselbe an andere auszuleihen, so dürfte dieses sich wohl auch auf eine im Rah men des Gesetzes veröffentlichte Schrift beziehen können. Es ent spricht den allgemeinen Nechtsgrundsätzen, daß ein Käufer, der einen Gegenstand erwirbt, bezüglich welchem ihm vom Verkäufer bekanntgegeben worden ist, daß er denselben nicht verleihen darf, wohl auch verpflichtet ist, dieses Verbot zu beachten-, wenn es sich um einen Gegenstand handelt, der auf Rechtsschutz Anspruch hat. Daß der Kläger ein berechtigtes Interesse daran haben kann, daß das von ihm herausgegebene Buch »Nordkaper« aus der Leihbibliothek des Angeklagten nicht ausgeliehen wird ohne eine besondere Ent schädigung, kann nicht bestritten werden, denn der Absatz des Buches könnte durch derartiges Ausleihen einen Schaden erleiden, und da der Angeklagte wohl um das Verbot wußte, als -er das Buch für seine Leihbibliothek anschaffte, so muß anerkannt werden, daß er rechtswidrig handelte, indem er das Buch trotz des Verbotes aus geliehen hat, und daher besteht auch das vom Polizeigericht ergan gene Verbot zu Recht.« Die Gerichtskosten von Kronen 206.— sind von dem verurteilten Sortimenter zu bezahlen, und das Verbot bleibt auch weiterhin be stehen, doch scheint es, daß sowohl die Bibliothekare wie auch die Schriftsteller die Angelegenheit noch weiter betreiben werden, um eine Entscheidung des Obersten Gerichts zu erreichen. Felix Varkonyi. * In Frankreich wird ja bekanntlich schon seit langem ein Verbot der Ausleihe von den Schriftstellern angestrebt. Der im Fahre 1926 eingebrachte Gesetzesvorschlag wurde im September 1929 erneuert und gleichzeitig erweitert. Er heißt jetzt: Die Schriftwerke aller Art der Autoren, Komponisten, Redner, Architekten, Maler und Zeichner dürfen innerhalb Frankreichs ohne die ausdrückliche schrift liche Genehmigung nicht irgendwie verwertet, vervielfältigt oder ver liehen werden bet Strafe der Einziehung des für die Verwertung, Vervielfältigung oder Ausleihe erzielten Betrages zugunsten der Autoren. Eine Ausstellung französischer Buch-Illustratoren und -Künstler fand vom 8. -bis 26. Januar in den schönen Räumen des »Oerels cks la kibrairis« in Paris statt. Diese Veranstaltung umfaßte nicht die bekannten Maler, die gelegentlich, wenn auch recht intensiv, als Buchillustratoren tätig sind, sondern eben nur die eigentlichen Künst ler auf diesem Gebiete. Der Zweck dieser Ausstellung war, die Künstler, Autoren, Verleger, Drucker und Buchhändler miteinander bekannt zu machen und damit das illustrierte Buch zu fördern. Die Zahl der vertretenen Künstler belief sich aus rund dreihundert; zur Geltung kamen alle Richtungen, vom naiven »imagier«, also dem Bilderbogenmaler, bis zum raffiniertesten Auchkünstler moderner Schule. Viele Künstler haben innerhalb des Rahmens ihres Ver bandes ausgestellt, deren es bekanntlich viele gibt, andere im Rahmen anderer Organisationen, so etwa der Gewerbekammer der Verleger. Bemerkenswert ist es auch, daß die im heutigen Frankreich selt samerweise vernachlässigte Kunst des Exlibris anscheinend vor einem neuen Aufschwung steht. Der Besuch der Ausstellung war sehr gut. us, Paris. Die Büchcrspekulation in Frankreich. — Es ist an dieser Stelle schon des öfteren darauf hingewiesen worden, daß der erstaunliche Aufschwung der französischen Bibliophilie zum großen Teil auf der Lust am Spekulieren beruht. Man kauft das gute Buch nicht etwa, um cs zu lesen oder zu betrachten, sondern um es mit Gewinn wieder zu verkaufen. Wie es bei einem solchen Betrieb üblich, fällt mancher dabei herein. Um diese ungeschickten Buchspekulanten zu beraten, wurde ein regelrechter Verband spekulierender Bibliophilen ge gründet. Das zur Werbung von Mitgliedern bestimmte Rund» schreiben dieses Verbandes läßt an Offenheit nichts zu wünschen übrig. Nachdem es daran erinnert hat, daß manche mit einem »guten Riecher« begabte Buchspekulanten in den letzten Jahren regelrechte Vermögen »realisiert« haben, heißt es wörtlich: »Das Ziel unseres Verbandes besteht darin, es dem einzelnen möglich zu machen, durch kluge Käufe eine umfangreiche und schöne Sammlung wertvoller Bücher zu erwerben, eine Sammlung, die in relativ kurzer Zeit einen besonders hohen Mehrwert erreichen kann, und alsdann diese Sammlung zu versteigern und diesem Verkauf all jene Begleit umstände zu sichern, die den großen Erfolg verbürgen. Bei dem Verkauf schöner Sammlungen in den letzten Jahren wurden, je nach den Werken, Gewinne erzielt, die zwischen hundert und tausend Pro zent schwankten.« Um eine derart nutzbringende Sammlung anzu legen, soll es fünf Jahre bedürfen. Dies Rundschreiben ist durchaus kennzeichnend für den gegen wärtig in Frankreich vorherrschenden bibliophilen Betrieb. Man kann Uber ihn natürlich verschiedener Meinung sein, ihn z. B. nicht für gerade schön halten. Aber es wäre doch vollkommen falsch, die außerordentlich günstige Wirkung eines solchen Betriebes auf den Absatz des guten Buches und auf dessen Industrie überhaupt zu ver kennen oder zu unterschätzen. Es ist eine leicht zu belegende Tat sache, daß viele Talente — Schriftsteller oder Künstler — und auch kulturell sehr wertvolle Verlage und Buchhandlungen diesen Ver hältnissen ihre Existenzmöglichkeit verdanken. vr. Ue-Parts. Englische und amerikanische Versteigerungen. — Die Versteige rung der Bibliothek von Mr. John C. Williams, die vom 6.-8. November in den ^msrieaus ^rt Oallsriss in New Aork stattfand, brachte in zwei Teilen von zusammen 1399 Nummern den Gesamt erlös von 104 172- b (20 864 L). Das Interesse des verstorbenen Besitzers galt hauptsächlich illustrierten englischen Büchern von der Mitte des 16. bis zum Ende des 17. Jahrhunderts, und in dieser Beziehung war die Versteigerung auch die weitaus wichtigste, die seit vielen Jahren stattgefunden hat. Bei weitem das wertvollste Buch war das Sir Thomas Brooksche Exemplar von Hollands »Larilioloßis. ^ Looks ok Xiugs«, 1618, das beste der zehn er haltenen Exemplare dieses berühmten illustrierten Werkes, mit 261 Tafeln, das 16 000 H i 2600 L erzielte. Es wurde am 15. De zember 1920 bei Sothebp mit anderen Stücken gleicher Herkunft versteigert und erzielte damals den Betrag von 590 L. Andere hoch wertige Bücher waren Antonio Bettini Monts saucto cki vio«, Flo renz 1477, angeblich das erste mit Kupferstichen illustrierte Buch (620 A, R. Burton »'lös ^nutom^ o>k lVlsIauekoI)'«, 1691, ein sehr schönes Exemplar (230 A, Eicero »likstoriea k§ova st Vstus«, Venedig 1470, und Dante, 1u vivina Lommeckia, Florenz 1481 (250 L), N. Holingsheds »Okroniolss ok Liißlanck«, 1577, mit einem bis her nicht bekannten Druckfehler-Blatt (280 L), John- Miltons »?osws«, 1645 (360 A, T. Nash »Iks kirst purts ok Lasquills ^poloßis« 1590 (280 L), E. A. Poes »Works«, New Port 1855, mit einem Brief des Dichters (520 L), Eucharius Rocßlin »lös L^rtk ok klan.- kvncks«, London 1540, wahrscheinlich das erste englische Buch über Hebammenwesen und zugleich das erste mit Kupferstichen illustrierte englische Buch (140 L), Shakespeares »Loews«, 1640 (900 L), H. Willobie »Willobis bis ^visa«, 1594, eines von fünf bekannten Exemplaren mit der ersten unmittelbaren Erwähnung Shakespeares (1100 L). In der amerikanischen Abteilung waren besonders bemerkenswert ein schönes Exemplar von Thomas Hariot »^ Lrisks auä Irus Lsport ok tds uerv kouuck lanck ok Virginia«, Lrankkurt, 1. cks Lr^, 1590, das zweite englische Originalwerk über Amerika, von dem nur 12 Exemplare bekannt sind (1460 L), und Kapitän John Smith »Ids Osusrall Historie ok Virginia«, 1624 (200 L). Das abgelaufene Jahr brachte auf dem englischen Büchermarkt noch ein wichtiges Ereignis in Gestalt der Versteigerung des über wiegenden Teils der Bibliothek des verstorbenen Mr. Robert W. Dund-as aus Edinburgh, die an fünf Tagen der ersten- Dezember woche bei Sotheby in London stattfand. Den höchsten Preis erzielte dabei mit 1100 L ein -schönes unbeschnittenes Exemplar des »Viear ok Wakskislck« von Goldsmith im Originalband von 1766, das von Ouaritch erworben wurde; in einem neuen Katalog dieser Firma ist ein zweites solches Exemplar in modernem Einband enthalten-, das mit 1050 L angesetzt ist. Die Erstausgaben von Dickens ent-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder