Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1924
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- 1924-11-24
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- 24.11.1924
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Redaktioneller Teil. — Von der Werbestelle. 275, 24. November 1924. Da auch die Materialien in letzter Zeit eine nicht unmcsent-, Iiä)e Verteuerung erfahren haben, so dürfen wir wohl um so mehr Verständnis von seiten unserer Auftraggeber erwarten. Wir geben schließlich noch der Hoffnung Ausdruck, baß es uns erspart bleiben möge, nochmals wegen einer Preiserhöhung an Sie hcrantreten zu müssen. In dem Bestreben nach Herbeiführung stabiler Verhältnisse wissen wir uns mit unseren Auftraggebern einig.« Anmeldung für die Mcßadrcßbüchcr der Leipziger Frühjahrsmesse 1925. — Das Meßamt für die Mustermessen in Leipzig wird für die Frühjahrsmesse 1925 die folgenden Adreßbücher in neuer Auslage herausgeben: 1. Adreßbuch der Allgemeinen Mustermesse, 2. Adreßbuch der Technischen und Baumesse, 3. Sonderverzeichnis der Textilausstcller, -1. Export-Adreßbücher in englischer und spanischer Sprache. Die An meldung zu den Meßadreßbüchern ist an die Meßadreßbuchstelle der Verlagsanstalt des Meßamts, Leipzig, Postfach 285, zu richten. Die Anmeldefrist läuft am 15. Dezember 1924 ab. Radio und Autorrecht. In den V e r einigten Staate n v on A m e rika hat der Rundfunk bereits über drei Millionen Teil nehmer, und es ist anzunehmen, daß in absehbarer Zeit ein noch weit umfassenderes System von Rundfunkstationen Amerika umspinnen wird. Gleichwohl sehen, wie in »Handel und Industrie« mitgeteilt wird, manche Unternehmer dieser radioreichen Zukunft mit einer gewissen Sorge entgegen, und zwar aus dem Grunde, weil man bisher noch keine Möglichkeit gefunden hat, die Nundfunkstationcn bzw. ihre Unternehmer entsprechend zu entschädigen. Der Rundfunk verdankt seine Verbreitung hauptsächlich der Musik, die er vermittelt. Die Folge hiervon hat sich aber schon insofern gezeigt, als — wenigstens in Amerika — die wirtschaftliche Lage der Musiker sich bereits zu verändern beginnt. Gleichzeitig geht, wie es heißt, auch der Verkauf von Klavieren, Noten und Grammophonen immer mehr zurück, was wiederum auf eine Anzahl von Einzelindustrien recht ungünstig ein wirkt. Besonders hervorzuheben ist jedoch die Tatsache, daß sich nun vor allem die Komponisten vor der widerrechtlichen Verbreitung ihrer Tonwerke schützen müssen, denn die Frage des Autorrechts im musi kalischen Rundfunk tritt mit der zunehmenden Entwicklung des Rund funks immer mehr in den Vordergrund. Die amerikanische Vereini gung der Komponisten, Herausgeber und Musikverleger macht denn auch tatsächlich seit einiger Zeit die Ausführung ihrer Werke von gewissen Lizenzen abhängig. Jedenfalls wird die sich immer mehr ansüehnende Verbreitung des Rundfunks auch in dieser Hinsicht manche Veränderung notwendig machen. Verleihung des Kleistpreises. — Der Vertrauensmann der Kleist stiftung für 1924, Professor Fritz Strich-München, hat den Preis dieses Jahres E r nst Barla ch zuerkannt. Prof. Strich begründet sein Urteil mit diesen Ausführungen: »Ich bin mir bewußt, hierbei scheinbar in etwas gegen die Bedingungen zu verstoßen, weil Barlach in einem wörtlichen Sinne nicht mehr zu den Jungen, um Durchsetzung und Existenz Ringenden gehört. Aber ich habe unter diesen jungen, trotz gewissenhaftester und verantwortungsbewußtester Prüfung wenn auch gewiß manch starkes Talent, so doch niemanden finden können, dessen Weg ein zukunftsöffnender ist und von dem wir das Werk er hoffen könnten, ans das wir alle warten. Ernst Barlach allein scheint mir die Jüngeren überragend, würdig, mit dem großen Namen Kleist in Beziehung gesetzt zu werden. Gehört er nicht mehr zu den Jungen, so trat er ja doch spät erst in die Literatur ein und steht noch so mitten im heftigen Streit der Meinungen, daß er in einem tieferen Sinn doch zu ihnen gerechnet werden muß, und, was entscheidend ist: dem Geiste nach der Jüngste ist, weil der Zukunftsreichste. Ich kenne nie manden, der so wie er aus eigener, innerer Notwendigkeit zum tragi schen Dichter dieser Zeit wurde, und dessen Dichtung so zu einem Spiegel dieser Zeit wurde, in dem sie sich, von Zufall und Willkür erlöst, so wesenhaft, so ewig spiegelt«. Keine Nobelpreise sür Physik und Ehemic. Aus Stockholm wird gemeldet: Wie »Aftonbladet« mitteilt, gelangen nach einem Be schluß der Kommissionsmitglieder der Nobelstiftuug die Nobelpreise für Physik und Chemie in diesem Jahre nicht zur Verteilung. Dieser Beschluß des Nobelkomitees ist nicht ohne Vorgang,- im Jahre 1919 wurde der Preis für Physik, 1916 und 1917 der für Chemie, 1915—1918 und 1921 der für Medizin nicht verteilt. Auch der Literaturpreis ist wiederholt, so 1914 und 1918 nicht zur Verteilung gekommen. Beschlagnahmt? DrMschristcn. Die Broschüre »Die Taktik der Kommunistischen Internationale« (Beschlüsse des V. Weltkongresscs)b^- Ergänzuugsheft zu Heft 19/29, 1924 »Die Internationale« - ist durch Beschluß des Staatsgerichtshofes zum Schutze der Nepub^'vom 23. Oktober 1924 zu 13 I 659/24 auf Grund der 88 94, 95 der Dtrafprozeßordnung, weil der Inhalt dieser Druck schrift der Vorbcrelluüg des Verbrechens des Hochverrats zu dienen bestimmt ist, z u b e s'ch laguah m e n. 3459 I ^ 1/24. B erliu , den 12« November 1924. D-e r Polizeipräsident, Abt. I ^ -i- Es wird die Beschlagnahme der Nr. 8 des Jahrgangs 1924 der Zeitschrift »Das galantc Lebe n« augeordnet. 24 0 2655/24 — 17 I 1727/24. ,, C h a r l o t t c n b u r g, den 6. November 1924. Das Amtsgericht. (Deutsches Fahndungsblatt 26. Iahrg Nr. 7736 vom 18. Nov. 1924.) Mitteilungen der Werbestelle. Buchkartc. In der Sitzung, die der Werbeausschuß des Börsenvereins am IZ.d.M. in Leipzig abhielt, wurde beschlossen, Richtlinien für die Nor mierung der von der Firma N. Oldenbourg in München zur Einführung gebrachten Buchkarte aufzustellen. damit io dem Verlag ein gemein sames Vorgehen ermöglicht wird. Der Vorstand des Börsenverems seinerseits bestätigte diesen Beschluß, und die WerbesteUe hofft, in einigen Tagen säum diese Richtlinien bekanntgeben zu können. Die Herren Veilegermitglieder werden gebeten, Beschlüsse in dieser An gelegenheit bis dahin Hürückstellen zu wollen. , Merkblatt für die Börsenblatt-Veröffentlichungen der Werbestelle. Die Werbestelle veröffentlicht im Börsenblatt auf Grund der ihr eingesandten Unterlagen: a) Vorankündigungen von Prospekten des Verlags; d) Angebote für das Sortiment; o) Angebote für den, Verlag; ck) AnlchlußvoxklWö' Für die Veröffentlichung gilt folgendes: 1. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Hinweise in den aufgesührteN^Mbriken bringen; eine Ausnahme stellen die Hinweise unter „Anschlußvorträge" dar; 2. Die Hinweis erfolgen kostenlos und nur einmal; sie werden veröffentlicht, sobald die Menge des vorliegenden Materials eine Veröffentlichung notwendig erscheinen läßt; 3. Die Hinweise sind rein sachlich, unter Fortlassung aller pro- pagandistischen Ausschmückungen zu halten; eingehendere Mit- teilungen müssen der Insertion im Börsenblatt Vorbehalten bleiben: Im einzelnen gilt für die Veröffentlichungen unter den vier Rubriken folgendes: a) unter „Vorankündigungen des Verlags" wird nur auf noch gegeben wird. Die^Hinweise haben den Zweck, die Höhe der Auf lage und die Firmen, die Firmeneindruck wünschen, festzustellen. Verlagskataloge und ähnliche Werbemittel werden grundsätzlich nicht angezeigt. b) Unter „Angebote für das Sortiment" werden die Verlagswerke Veranstaltung von Sonderausstellungen zur Verfügung gestellt werden. Das dazu gehörige Werbematerial, wie Prospekte, Plakate usw., wird nur ganz summarisch mit aufgeführt. o) Unter „Angebote für den Verlag" werden die Sortimente ge nannt. die die Veranstaltung von Sondertenstern. Sonderaus- stellungen usw. beabsichtigen und nach vorheriger Vereinbarung Zusendung von Mckterial der besonders bezeichnten Gebiete wünschen. Eingehendrrk Bezeichnung ist nach Maßgabe des zur Vertilgung stehenden Raumes zulässig. ck) Unter „Anschlußvorträge" werden diejenigen Vorträge bzw. Vortragsreisen der mit uns in Verbindung stehenden Vortragenden
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