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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.10.1932
- Strukturtyp
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- 1932-10-13
- Erscheinungsdatum
- 13.10.1932
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- Deutsch
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MMMMmDriMm VuMoM Nr. 248 <R. 112). Leipzig, Donnerstag den 13. Oktober 1932, 98. Jahrgang. Redaktioneller Tell Bekanntmachung der Geschäftsstelle. In den Börsenvercin der Deutschen Buchhändler zu Leipzig sind in der Zeit vom I, bis 30, September 1832 folgende Mit glieder ausgenommen worden: 15 632 Alfieri, Vittorio, Direktor d, Fa, Treves-Treccani- Tumminelli S. A, in Mailand, IS 631 Bau mb ach, Rudolf, i, Fa, Karl Riethmllller, Buch handlung in Kirchheim u, Teck. IS 822 Breitfeld, Max, Geschäftsführer d, Fa, Verlag Wil helm Schaefer L Co. G, m, b, H. in Leipzig, IS 830 Hartmeyer, Adolf, Geschäftsführer d. Fa, Fränkische Verlagsanftalt und Buchdruckerei G, m, b, H, in Nürn berg, 15 629 Kienzle, Rudi, i, Fa, Bücherstube Rudi Kienzle in Heilbronn (Neckar), 15 633 König, Frl, Ilse, i, Fa, Ilse König in Bonn, IS 623 Körner, Eugen, i, Fa, Körner L Sohn in Leipzig, 15 624 K r i s ch e, vr, Paul, Geschäftsführer d, Fa, Verlagsge- sellschaft für Ackerbau m, b, H, in Berlin, 15 625 Meister, Hans, i, Fa, Rudolph k Meister in Kassel, 15 626 Michaelis-Jena, Frl, Ruth, i. Fa, Bücherstube am Rathaus Inh, Ruth Michaelis-Jena und Hertha Auer bach in Detmold, 15 628 Müller, Walter, i, Fa, Albert Seitz, Hof-Buch- und Musikalienhandlung in Coburg, -15 627 Schwetjc, Heinrich, Prokurist d, Fa, Drei Masken- Berlag A,-G, in Berlin, Gesamtzahl der Mitglieder: 4569, Leipzig, den 6, Oktober 1932, I, A,: Weißenborn, Aus der Arbeit der Geschäftsstelle. Antrag auf Ermätzigung der Posttarife. Die Herbstversammlung in Koburg hat beschlossen, erneut die Herabsetzung der Drucksachengebühren zu beantragen. Wir sind diesem Beschluß durch folgende Eingabe an die Reichskanzlei nachgekommen: Auf wiederholte Vorstellungen der Vertretungen von In dustrie, Handel und Gewerbe hat das Reichspostministerium die Gebühren für einige Sendungsarten Anfang dieses Jahres her abgesetzt, Die zugestandene Ermäßigung muß aber als ungenü gend bezeichnet werden. Eine Verbilligung des Drucksachenver- sandes ist überhaupt nicht erfolgt; die besonderen Interessen der jenigen Gewerbestände, die für ihre Werbung vor allem Druck sachen verwenden, wurden nicht berücksichtigt. Zwar hat das Reichspostministerium am 1. März 1931 die Drucksachenkarte für 3 Psg, und für Drucksachen, die unter Um schlag versandt werden, eine Unterstufe bis 20 Gramm zur Ge bühr von 4 Pfg, eingeführt, doch hat diese Maßnahme deshalb nur geringe Bedeutung, weil die Werbeschriften fast durchweg schwerer als 20 Gramm sind. Als Drucksache bis zu 20 Gramm können nur Ankündigungen im Umfang bis zu zweieinhalb Blatt Quartformat versandt werden, Kataloge über Bücher, Musi kalien und Bilder, sonstige Warenkataloge und Preisverzeich nisse sind schwerer; die verbilligte Gebühr kommt dafür nicht in Betracht, Der Buchhandel ist auf ausgedehnte Werbung angewiesen, wenn er Käufer für das Buch gewinnen will, Prospekte, in denen nur kurz auf Neuerscheinungen hingewiesen wird, genügen in der Regel nicht, um zum Kauf anzuregen; es müssen Auszüge aus den Werken selbst, Besprechungen, Abbildungen und der gleichen hinzugefügt werden. Dadurch werden die Ankündigun gen umfangreicher, ihr Gewicht übersteigt in der Regel die Grenze von 20 Gramm und die Versendung zu dem billigen Ge bührensatz wird dadurch unmöglich. So verschickt der Buchhandel zu bestimmten Zeiten und Gelegenheiten, zu Weihnachten, zur Konfirmation, zum Schulbeginn, zur Reisezeit, bei größeren künstlerischen oder sportlichen Veranstaltungen, bei Ausstellun gen usw, sorgfältig zusammengestellte Kataloge, die in jedem Fall schwerer als 20 Gramm sind. Auch der Zeitschriftenversand ist durch die Einführung der Unterstufe bis zu 20 Gramm nicht verbilligt worden. Wissen schaftliche und Fachzeitschriften, Ünterhaltungsblätter, Vereins zeitschriften wiegen ausnahmslos mehr als 20 Gramm, Gerade bei Zeitschriften mit niedrigem Bezugspreis ist der Anteil der Beförderungskosten als Drucksache unverhältnismäßig hoch. Nach unseren Erfahrungen ist die Werbung mittels Druck sache infolge der hohen Versendungskosten immer mehr einge schränkt worden. Bei einer Senkung der Portosätze würden nicht nur der Buchhandel, sondern alle Handelszweige Werbeschriften wieder in größeren Mengen versenden. Die Reichspost befürchtet von der Senkung vor allen Dingen einen für sie nicht tragbaren Gebührenausfall, Wir sind aber sicher, daß sich diese Befürch tungen nicht bewahrheiten werden, sondern daß der Ausfall durch die Zunahme der Benutzung ausgeglichen wird. Die Reichsregierung erwartet von ihrem Wirtschaftspro gramm eine Belebung der kaufmännischen Geschäfte, Die Ge bührensenkung niuß sich durchaus in dieser Richtung auswirken; denn die Verbilligung wird nicht nur die Umsätze der unmittel bar davon betroffenen Gewerbe, sondern auch mittelbar die jenigen Geschäftszweige befruchten, welche für die Herstellung von Werbematerial in Betracht kommen. Auf solche Weise kann dem Absatz- und Beschäftigungsmangel, über welchen Papier industrie und Druckereigewerbe gleichermaßen klagen, mit ab geholfen werden. Wir bitten die Reichsregierung, demzufolge auf die Reichs postverwaltung dahingehend einzuwirken, daß sie die Post gebühren, insbesondere die Gebühr für Drucksachen, baldigst herabfetze, Erleichterung der Devisenkontrolle. An das Reichswirtschaftsministerium richteten wir die nach stehende Eingabe: Der Herr Reichswirtschaftsminister hat laut einer Mit teilung des Reichsverbandes der Deutschen Industrie in seiner Antwort auf die Eingabe der Spitzenverbände die wohlwollende Prüfung von Vorschlägen zur Vereinfachung der zahlreichen Meldungen an die Devisenbewirtschaftungsstellen und die Reichs bank in Aussicht gestellt. Immer wiederkehrende Wünsche des deutschen Verlags- und Exportbuchhandels veranlassen uns, das Ministerium unter Be zugnahme auf frühere Besprechungen ergebenst um Mitteilung
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