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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.10.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-10-13
- Erscheinungsdatum
- 13.10.1932
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- Deutsch
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Anwendung der Buchhändlerischen Berkehrsordnung auf den Verkehr zwischen Sortiment und Publikum. Bon einem Landgericht wurden wir um Auskunft gebeten, ob im Geschäftsverkehr zwischen Buchhändlern und Privattun- den ein Handelsbrauch bestehe, wonach Bücher, die dem Kunden auf sein Verlangen »zur Ansicht« zugesandt werden, als gekauft gelten, sofern sie nicht binnen einer bestimmten Zeit wieder zurückgesandt werden. Wir haben erwidert, daß vom Börsenverein nur die im Ge schäftsverkehr zwischen Buchhändlern allgemein geltenden Ge wohnheiten und Gebräuche gesammelt wurden, die jeweils in der Buchhändlerischen Verkehrsordnung kodifiziert sind. Eine Auskunft über verbindliche Gebräuche zwischen Buchhändlern und Privatkunden könnten wir nicht erteilen; wir wiesen jedoch darauf hin, daß die im Buchhandel bestehenden strengen Ge bräuche sich naturgemäß auch auf den Verkehr zwischen Buch händlern und Privatkunden wenigstens dahin auswirken müß ten, daß der Buchhändler vom Kunden eine ebenso genaue Beach tung der ausdrücklich oder stillschweigend auf Grund längeren Verkehrs vereinbarten Bedingungen erwarte. Es sei buchhänd lerischer Brauch, daß der Sortimenter, der ein zur Ansicht be zogenes Buch nicht rechtzeitig bis zu einem bestimmten Termin zurückgibt, es behalten und bezahlen müsse. Mangels einer be sonderen Vereinbarung über einen Rückgabetermin gelte im Buchhandel für das im ersten Halbjahr, also vom I. Januar bis 30. Juni Bezogene der 15. Oktober und für das in der Zeit vom I. Juli bis 31. Dezember Bezogene der 15. April des fol genden Jahres als spätester Rückgabetermin. Diese für den Ver kehr des Buchhandels untereinander geltenden Gebräuche könn ten für die Auslegung der Willenserklärung des Buchhändlers im Verkehr mit dem Privatkunden Bedeutung haben, da dem Sortimenter nicht zuzumuten sei, seinerseits vom Privatkunden verspätet zurückgegebcne Bücher zurückzunehmen, nachdem die Rückgabefrist dem Verleger gegenüber verstrichen sei. Aus den besonderen Umständen des Falles, insbesondere aus den bisher im Verkehr zwischen Kunden und Buchhändler üblichen Rück gabefristen werde zu entnehmen sein, innerhalb welcher Frist der Kunde das Buch zurückgebeu müsse, um zu vermeiden, daß sein Schweigen als Zustimmung zur festen Übernahme des Buches angesehen werden muß. Notverordnung. Eine Mtgliedssirma bat uns um Auskunft, ob eine städtische Schule, deren Etat vollständig gestrichen wurde, berechtigt sei, ein Subskriptionswerk auf Grund der Notverordnung ohne wei teres abzubestcllen. Wir haben diese Frage selbstverständlich verneint. Subskriptionsverträgc über die in Lieferungen erscheinen den Bücher sind Kaufverträge. Die Annahme, daß fest abge schlossene Kaufverträge auf Grund der Notverordnungsvorschrif- ten einfach annulliert werden könnten, ist unzutreffend. Ein derartig schwerwiegender Eingriff in das Wirtschaftsleben hätte unabsehbare Folgen nach sich ziehen müssen und wäre auch mit dem Hilfsprogramm der Reichsregierung für die Wirtschaft unvereinbar gewesen. Die Zusammenstreichung der städtischen Etats hat mit dieser Rechtsfrage nichts zu tun. Wenn die Stadt oder die städtische Schule Verpflichtungen cingeht, ist sie nach Treu und Glauben auch verpflichtet, sic zu erfüllen. Dem Buch händler kann auch nicht zugcmutct werden, freiwillig auf wei tere Abnahme zu verzichten, da er seinerseits dem Verleger gegenüber durch den Subskriptionsvertrag gebunden ist und die Lieferungen abnehmen muß. Kleine Mitteilungen Mehrbedarf der Sondernummer des Börsenblattes: Herbst- und Weihnachtsneuigkeiten. — Wie bereits in Nr. 238 mitgeteilt, wer den von der am 23. Oktober erscheinenden Weihnachtsnunnner des Börsenblattes weitere Exemplare zu Werbezwecken znm Preise von 10 Pfg. (Nichtmitglieder 20 Psg.) für das Stück ab gegeben. Bestellungen darauf müssen bis spätestens 17. Oktober eingegangen sein. Ein Bestellzettel liegt der heutigen Nummer bei. (A Die Paket-Austauschstclle des Bereins der Buchhändler zu Leipzig, die bisher im Deutschen Buchgewerbehause untergebracht war, hat Ende September einen im Hofe des BuchhändlerhauseS er richteten Neubau bezogen, der die direkte Verbindung mit den übri gen Einrichtungen des Vereins herstellt. Am 6. Oktober wurden die neuen Räume vom Leipziger Buchhandel und geladenen Gästen be sichtigt, worüber uns nachfolgender Bericht zugeht: Am 6. Oktober 1032, 10.30 Uhr, versammelten sich vor dem Neubau der Paket-Aus tauschstelle die Mitglieder des Vereins. Außerdem war Herr Stadt rat vr. Leiste als Vertreter des Rates, ein Vertreter der Post, der Deutschen Bücherei und andere erschienen, um an der Führung durch die neue Paket-AuStauschstelle und den Umbau der Bestell- Anstalt usw. teilzunehmen. Herr vr. Hellmuth v. Hase begrüßte die Erschienenen und führte aus, daß die heutige Notzeit auch eine solche Eröffnung ohne besonderes Gepränge nötig mache. Er dankte dem Börsenverein und allen denen, die zum Gelingen dieses Baues beigetragen haben; besonders Herrn Architekt Regierungsbaumeister Schmidt von der Firma Schmidt L Johlige, der die Zeichnungen dieses Baues geliefert und dessen Ausführung überwacht hat. Nach diesen einleitenden Worten begann die Führung. Zunächst wurde die Paket-Austauschstelle besichtigt, die durch ein Glasdach und sehr viele Oberfenster eine besondere Helligkeit empfängt. Sodann wurde den Herren der Umbau im Flügel des Buchhändlerhauses in der Platostraße gezeigt. Die Führung endete im Vorstandszimmer, das sich im ersten Stock, Platostraße 1 a, befindet. Am 22. November »Tag der Deutschen Hausmusik««. Wie im »Musikalicnhandel« vom 8. Oktober mitgeteilt wird, ist vor einigen Tagen der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsver bände zur Förderung der Mufikpslege- znsammengetreten, um über die Durchführung der geplanten Kollektivwerbung zu beraten. Das Ergebnis dieser Beratungen war der einstimmige Beschluß, am 22. November d. I., dem C ä c i l i e n t a g, einen »Tag der Deut schen -Hausmusik« ins Leben zu rufen. An diesem Tage soll ein Prospekt »Pflegt die -Hausmusik« überall zur Verteilung gelangen. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsverbände zur Förderung der Musikpflege und mit ihr der Verband der Deutschen M u s i k a l i e n h ä n d l e r erwarten bestimmt, daß das Sortiment sich an dieser Werbung in ausgiebigem Maße beteiligen wird. Die Verteilung des Prospektes ist nur eine der für den »Tag der Deut schen Hausmusik« geplanten Maßnahmen. Dem Sortiment wird es außerdem an diesem Tage obliegen, durch künstlerische, eindrucks volle Ausgestaltung der Schaufenster und besondere Ausstellungen die -Hausmusik zu propagieren. Es ist in Aussicht genommen, daß der Deutschlandsender sich sowohl am Nachmittag wie auch am Abend oder Vorabend des 22. November für mehrere Stunden in den Dienst der Sache stellen wird. Diese ans weitere Kreise des Publikums Angeschnittene Werbung soll unterstützt werden durch be sondere Veranstaltungen der Musikschulen und der Privatmusik lehrer, ferner durch besondere musikalische Feiern in den Schulen, für die die Genehmigung und Unterstützung der Behörden erwirkt werden soll. — Die Prospekte sind bis spätestens 20. Oktober von der Geschäftsstelle des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler anzufordern. Buchhändler im Rundfunk. — In der Funkstunde Berlin spricht am Dienstag, dem 18. Oktober, der Herausgeber des »Bücherwurm«, Karl Rauch, über »Das neue Gedicht«. Im Verlauf des Vortrags wird Martha Föhn Gedichte von Richard Billinger, Hans Heinrich Ehrlcr, Günther Eich, Kurt -Heynicke, Theodor Kramer, Paula Ludwig, Walther G. Oschilewski und Hans Schwarz rezitieren. Ncucintragungen ins Handelsregister. — Askari-Verlag Hanns G. Müller, München, Elvirastr. 5. »Das laufende Band« Verlagsges. m. b. H., Berlin. Stammkapital: 20 000 NM. Geschäftsführer: vr. jur. Bernhard Mühlberg, Berlin; Schriftsteller Hugo Philipp, Bad Dürrenberg. Deutsche Heimat Verlagsges. m. b. H., Berlin. Stammkapital: 20 000 RM. Geschäftsführer: Karl W. Nitzsche, Berlin; Alfred Schmidt, Robert Simon, ebenda. Führer-Verlag G. m. b. H., Zweigniederl. Konstanz. Stammkapital: 20 000 NM. Geschäftsführer: Emil Münz, Karlsruhe. Hansa-Verlag Schäfer L Eo., Stuttgart, Friedrichstr. 23 a. 747
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