x° 140, 20. Juni 1931. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. b.Dtschn.Buchhandel. 3821 Läilli Laäivee Lekenrilnisse u Li-l6bni856 IZ. VII. ZI Substriptionsschluß 1^1. I)erriuäcti5r er8ctteint: li-ot^ Versailles! Im liamfik A6»oii äie I^rieAssclmläliiAk k'rieäricli k'loerlei- VerlsOüsseläork Lin neuer L.S5 RM-Roman Das Kahrhaus Roman von Wilhelm Ächacrelmann * SchleSwiger Nachc./ Schleswig: Wirklich, wir haben cs nicht nötig/uns mit Übersetzungen von Auslandsschriftstellern zu behelfen, wenn deutsche Künstler den Markt in derartig hervorragender Weise beschicken! (Lys Meyer.) Muß jedes Sortiment vorrätig haben. Bestellzettel anbei. Hinslorffsche Verlagsbuchhölg. Wismar Von S 1 il < es echtsbiblt-tver Nr. 81 erschien soeben die wesentlich vermehrte zweite Auflage Die GMe über Schußwaffen mb Munition sowie gegen Waffenmißbrauch vom 12. April 1928 und 28. März 1931 nebst waffenrechtllchen Nebengesehen bearbeitet von IVagemann »»-> vr. Velins Ministerialrat Im preuß. Justizministerium Geheimer Iuslizrat, Kammergerichlsral 1. R. 225 Setten / in Ganzleinen geb. RAI 6.— Die von Wagemann besorgte 1. Auflage, welche sich mit dem Schußwaffengeseh und den waffenrechtllchen Rebengesehen befaßte, hat überall elne recht günstige Aufnahme gefunden. Vor allem gilt daS auch von dem ihr beigefügten Merkblatt betreffend die in der Praxis besonders wichtige Frage: ,Für welche Schußwaffen ist eine Handelserlaubnis nötig und bei welchen bedarf eS eines Waffenerwerb- und eines Waffen scheins?*, daS auch seht wieder in Form einer alphabetischen Zusammenstellung dem Buch beigegeben ist (S. 210 ff) sowie von den Laien vortrefflich belehrenden ,Waffentechnischen Bemerkungen* (jetzt auch S. 215 ff.). Der Inhalt dieser 1. Auflage ist im wesentlichen unverändert in die 2. übernommen. Der neue Bearbeiter deS vorliegenden BucheS hat nur weitere Erläuterungen, die Inzwischen ergangene Rechtsprechung nebst Schrifttum, die amtlichen AuSführungsvorschr.ften, nach Möglichkeit vollständig, eingefügt und zu den neu aufgetauchten Streitfragen Stellung genommen. Die ln letzter Zelt viel erörterten Vorschriften des neuen Gesetzes gegen den Waffenmißbrauch und die damit zusammenhängenden Vor schriften, insbesondere auch des öffentlichen VereknSrechtes, sind eingehend erläutert unter Beigabe auch der amtlichen Begründung zu ersterem. Ebenso sind die Ansführungsvorschriften der Länder angeführt, um das Buch im ganzen Reiche benutzbar zu machen. Das ge,amte Waffenrecht — das nicht nur für den behördlichen Gebrauch, sondern auch für den Jäger» den Waffenhändler und Schießsporttreibenden von Interesse ist, ist setzt in dem Buche enthalten. VerlasvonGeorsStNke/VevNnVIVL Börsenblatt f. Deutschen Buchhandel. S6. Jahrgang. 629