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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1929
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1929-10-17
- Erscheinungsdatum
- 17.10.1929
- Sprache
- Deutsch
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242, 17. Oktober 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn.Buchhandel. 'bcmpi passati, Capsus livAuac, ^gnus vei. Die der lateinischen Sprache entstammenden Bezeichnungen Dur und Moll sind als ein gedeutschte Hauptwörter aufzufassen und daher groß zu setzen, z. B. r^-Dur, ^-Moll. — 2. Wenn ein Fremdwort deutsche Lautbezeichnung annimmt oder mit einem deutschen Wort zusammengesetzt wird, so setze man es aus Fraktur, z. B. adagio, aber: Das Adagio; a conto, aber: Die Akontozahlung; dolos kar nisnts, aber: das Dolcefar- niente.« Als eingedeutscht würden nach diesen Regeln Wörter wie Non plusultra, Chapeau, Kamera usw. gelten, dagegen nicht: Cbapssu clagus, Camera odscura usw., überhaupt alle Verbindungen mit fremder Wortstellung. Was hier von den Fremdwörtern gesagt ist, gilt natürlich erst recht von den im Fraktursatz eingestreutcn fremdsprachlichen Bestand teilen oder gar Zitaten; ihre Wiedergabe durch Frakturschrift ist, namentlich bei guten Drucksachen, durchaus unstatthast. Solche Bei spiele ivie »last, not Isast«, »au rsvoir« usw. aus Fraktur zu setzen, muß als ein grober Verstoß gegen die bestehenden Regeln angesehen werden. Eine Abhebung der fremden Bestandteile ist unbedingt not wendig; andere Länder, die nur Antiquaschrift gebrauchen, wenden für fremdsprachliche Wörter oder Zitate fast durchweg Kursiv schrift an. Etwas anderes ist es, wenn fremde Personennamen oder erd kundliche Bezeichnungen im Fraktursatz Vorkommen; sie werden, und zwar wiederum nach den im Duden aufgestellten Regeln, durchweg aus Fraktur gesetzt. Es heißt dort auf Seite 53*: »Fremdsprachliche Personennamen und erdkundliche Namen haben sich der Textschrift anzupassen, d. h. sie sind im Fraktursatz aus Fraktur zu setzen, z. B. Charles Monod, Henri Charmier, Michel angelo Buonarrotti usw.« Hieraus geht hervor, daß auch solche Namen unter diese Be stimmung fallen, die aus mehreren Wörtern zusammengesetzt sind, z. B. Jeanne d'Arc, Earl of Fife, Marquise de Pompadour, Riccaut de la Marlinisrc, Chalons sur Marne, Pas de Calais, Fürth of Förth usw. Auch die Namen der Zeitungen behandelt man jetzt, entgegen der früheren Gewohnheit, nach diesem Grundsatz: New Dork Herald, Osservatore Romano, Nowoje Wrcmja usw., sie sollten aber, um sich von dem übrigen Text abzuheben, in Ansührungszeichen stehen. Fremdländische Firmen oder Namen von Gesellschaften setzt man, wenn es sich nicht um ganz kurze Bezeichnungen handelt, besser aus Antiqua; hier muß oft das Gefühl entscheiden. Beispielsweise kann man ohne weiteres Namen wie »Associated Preß« aus Fraktur setzen, während man dies bei längeren Bezeichnungen wie »Associa tion pdouötiqus internationale« nicht gut tun kann. Bei den obigen Beispielen handelt es sich durchweg um deutschen Satz mit eingestreuten fremden Bestandteilen. Hat man es dagegen mit rein fremdsprachlichem Satz zu tun, so entsteht oft die Frage, ob die deutschen oder die fremden Satzregeln zu beachten sind. Diese weichen, was vielen unbekannt sein dürfte, oft erheblich von den unsrigen ab. So wird z. B. die Abkürzungsweise, die Raumvertei lung, die Form der Anführungszeichen und vieles andere in fast allen Ländern verschieden gehandhabtß). Uns Deutsche mutet z. B. die spanische Weise, das Frage- und das Ausrufungszeichen auch an den Anfang der Frage oder des Ausrufs, und zwar in verkehrter Form, zu setzen, ganz fremdartig an, ebenso die schwedische Abklir- zungsweise, z. B. v:r für Doktor, e:a für zirka. Wenn es sich um fremdsprachliche Drucksachen für den deutschen Leserkreis handelt, so ist die Anwendung der fremden Regeln nicht notwendig, wohl aber, wenn solche Drucksachen für das Ausland bestimmt sind. Sie müssen, wenn sie ihren Zweck erreichen sollen, nach den Satzregeln des Landes hergestellt werben, für das sie bestimmt sind. Wie häß lich solche Drucksachen, bei denen diese Regeln nicht beachtet wurden, ans den Leser wirken, ersieht man daraus, wenn man z. B. ein in Frankreich hergestelltes deutsches Druckwerk zu Gesicht bekommt, wo nicht die deutschen, sondern die französischen Satzregeln befolgt wur den. Derartige Drucksachen wirken peinlich auf den Leser und ver fehlen somit ihren Zweck. Auf diesen wichtigen Umstand hinzu weisen und ihm mehr Beachtung zu verschaffen, soll der Zweck dieser Zeilen sein. 1) In dem kürzlich erschienenen Büchlein »Richtlinien für den Satz fremder Sprachen« sind diese Regeln in klarer und übersichtlicher Weise zusammcngestellt. Die kleine Schrift ist zu beziehen durch Paul Grunow, Berlin-Johannisthal, Johannes-Werner-Str. 5, Post scheckkonto Berlin 99 771. Preis bei portofreier Zustellung 1.10 NM. Zur Schülerbüchereifrage. Vier Aufsätze. Mit einem Abdruck des Preußischen Schiilcrbiicherei-Erlasscs für Volksschulen vom 9. Juni 1928. Stettin 1929: Verlag »Bücherei und Bilbungspflcgc«. 58 S. mit Abb. gr. 8° 75 Pfg. Das vorliegende Heft ist für die richtige Durchführung des Schülerbücherei-Erlasses, auf deu an dieser Stelle schon einmal auf merksam gemacht wurde (Bbl. Nr. 234 v. 1928), wichtig. Auch dem Buchhändler, der in dieser Sache dem Schulleiter mit seinen Erfah rungen und Ratschlägen helfen, soll, ist die Lektüre dieser Broschüre wärmstens zu empfehlen. Oberregicrungsrat Hylla hebt in seinem Aufsatz »Die Schiilerbücherei einst und jetzt« die drei wichtigsten Punkte des ganzen Fragenkomplexes klar heraus, nämlich: 1. Die Schülerbücherei soll nicht als Fremdkörper in der Schule stehen; ihre Benutzung durch Lehrer und Schüler soll ein organischer Bestandteil der gesamten Unterrichts- und Erziehungsarbeit sein. 2. Die Bücherei muß für die Schüler so leicht wie irgend möglich zu gänglich sein. 3. Die Benutzung der Schülerbücherei durch den Schüler soll in selbstverständlicher Entwicklung und ohne Bruch hinüberfiihren zur Benutzung der Volksbücherei durch den Schulentlassenen. — Daß neben der Benutzung der Schiilerbücherei die Erziehung zur Freude am eigenen Buche nicht vernachlässigt werden soll, wird besonders hervorgehoben, vr. Schriewer behandelt in seinem Aufsatz: »Dorf- bllcherei und Schiilerbücherei« die Zusammenhänge zwi schen beiden auf Grund seiner Tätigkeit in der Nordmark. In der Abhandlung von vr. Langfeldt über »B ü ch e r e i u n d S chu l e in Skandinavien« wird dargelegt, daß nur die gemeinsame Arbeit von Büchereifachleuien und Lehrerschaft das Volk in dem Maße zum Buche führt, wie beide Berufe es in der Auffassung vom Buch als einem notwendigen Glied im Leben unserer Zeit für nötig erachte». Die verschiedenen Formen der Buchneigung behandelt C. Barth in seinem Aufsatz »Der berufstätige Jugendliche und das Buch«. Aus seinen Untersuchungen ergeben sich wichtige Grundsätze für den Ausbau einer Bücherei der Berufsschule und man cherlei Anregungen für ähnliche Erhebungen. Er kommt zu dem Schluß: »Für die Berufsschule stellt die Schiilerbücherei einen nicht zu entbehrenden wesentlichen Teil dar, der im Verein mit dem lehr planmäßigen Unterricht die Doppelaufgabe der Persönlichkeitsbil dung zu erfüllen berufen ist«. — Im Zusammenhänge hiermit sei auch auf die »Pädagogische Warte« (Zickseldt-Osterwieck) hingewiesen, die in einem der letzten Hefte (16) ebenfalls das Thema »Schüler bücherei« behandelt. Schulrat Schmidt kennzeichnet sie als Mit- erzieher, G. Lesemann als Brücke zwischen Schule und Elternhaus. Vom »Aufbau einer Schiilerbücherei« spricht H. L. Köster und W. Heide über »Die Schiilerbücherei im Dienste des Sachunterrichts«. Endlich gibt A. Volkmer noch in einem Aufsatze »Vom Bildungswcrt des Buches« einen Rechenschaftsbericht über die von ihm geleitete Ar beitsgemeinschaft. Fr. W. P. Wöchentliche Übersicht über geschaftl. Einrichtungen u. Veränderungen. Zusammengestellt von der Redaktion des Adreßbuches des Deutschen Buchhandels. Abkürzungen: -- Mitglied des B.-V. — H — Mitglied des Ver bandes der Deutschen Musikalienhändler. — x — Die Firma ist nach eigener Angabe handelsgerichtlich eingetragen. — -- Fern sprecher. — TA. — Telegrammadresse. — G --- Bankkonto. -- d -- Postscheckkonto. — 4» -- Mitglied der BAG (Abrechnungs-Genossen schaft Deutscher Buchhändler, e. G. m. b. H., Leipzig.) — ß In das Adreßbuch neu aufgenommene Firma. — B. — Börsenblatt. — H. Handclsgerichtlichc Eintragung (mit Angabe des Erschcinungstagcs der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung.) — Dir. — Direkte Mitteilung. 7. bis 12. Oktober 1929. Vorhergehende Liste 1929, Nr. 236. Konkurse und Vergleichsverfahren. HMusikhaus Burckard Inh. Wilhelm Mattusch, M « nster (Wests.), in Konkurs s. 3/X. 1929. sB. 235.j Aachener wissenschaftliches Antiquariat und Ver lag s h a n d l u n g G. m. b. H-, Aache n, erloschen. (Dir.) A r n o l d i s - V e r l a g, Leipzig C 1. Kurt Thiele ist als In haber ausgeschieden. Das Geschäft ging an Frau Anna verehel. Günther geb. Thiele über, »-s- jetzt 66187. sH. 21/VIII. 1929.s 1112
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