Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1834
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1834-01-31
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1834
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18340131
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-183401311
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18340131
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1834
- Monat1834-01
- Tag1834-01-31
- Monat1834-01
- Jahr1834
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
67 Uebrigens wird das ganze Feld der Literatur, Wis- j senschast und Kunst der freiesten Discussiön anheim gegeben. Die Censvren müssen auf ihre individuelle Verantwortlichkeit zu Werke gehen, ohne collegialische Berathung; auch müssen sie jedesmal Gründe für ihre Billigung und Mißbilligung angeben und dem Verfasser schriftlich zustcllen, welcher auch das Recht hat, dem Ccn- sor Vorstellungen zu machen. Zeitschriften, solche aus genommen, die ausschließlich von technischen Gegenstän den, Künsten und Wissenschaften oder Literatur handeln, bedürfen specieller Erlaubnis? vom Minister des Innern, dem auch das Recht zusteht, dieselbe im Falle der Ab weichung von seinem Vorschriften zurück zu nehmen. Nicht censirte Bücher dürfen in keinem Falle anonym seyn. Von jedem Werke ist ein Exemplar der Censur- behorde und ein anderes der königl. Bibliothek zuzustellen. Das Eigenthumsrecht des Verfassers wahrt für dessen Lebenszeit und noch zehn Jahre langer fort; auch sind alle Auszüge, Zusätze, Noten und Commentare von fremder Hand untersagt. Das königl. Kloster zu Es- curial wird in seinem Monopol auf das Meßbuch und das k. Observatorium in dem seinigen auf den Calender bestätigt. Zur Untersuchung andrer bestehenden Privi legien ist eine Commission eingesetzt, um die Zuträglich keit ihrer Beibehaltung oder Abschaffung, namentlich in Bezug auf die Schulbücher, zu prüfen. In Betreff der Einführung ausländischer Werke soll eine Special-Com mission unter Vorsitz des Collegiums der Bischöfe zur Abfassung eines Inckox expuuguroiiu!, (Säuberungs liste) eingesetzt werden; so oft jedoch die geistlichen Be hörden ein neues Werk auf diese Liste eintragen lassen wollen, ist ein solcher Beschluß zuvor mit der k. San ktion zu versehen. Die Ausführung des neuen Decrets ist einem Central-Ausschusse von drei Mitgliedern, wor unter ein geistliches, übertragen. (Hamb. Corrsp. 1834, d. 22. Jan. Nr. 18.) Buchhandel. Chronik des deutschen Buchhandels. Jahr 1 8 3 3. (Fortsetzung.) Fast in allen Verfassungsurkunden der verschiedenen Bundesstaaten wird, wie wir oben sahen, ein besonde res Preßgesetz versprochen, allein in den wenigsten ist dies Versprechen bis jetzt in Erfüllung gegangen, wes halb schon früher in den meisten ständischen Versamm lungen oft heftige Verhandlungen darüber Statt fanden. Nicht minder reich an Begebenheiten, die Sache der Presse betreffend, war das verwichene Jahr, und beson ders wurde in folgenden Staaten dieser Gegenstand be rührt. r>) Sachsen. Dresden. Mit Decret vom^^ Marz i>.!3 ließ die Regierung d.» i» ^ 68 ^ versammelten Ständen den Entwurf zu einem Gech setz , sdie provisorische Feststellung der AmrZegen- heiten der Presse übergeben,« worüber jedoch bis jetzt noch kein Ergebniß ausgemittett wurde, si) Hannover. Hannov er. In der Sitzung der 2- Kammer am 31 Decbr. machte Iln. Lüntzel den Antrag: Stände wollen beschließen, k. Cadi- uetsministerium zu ersuchen, die dem Lande durch tz. 40 des Grundgesetzes zugesi'cherte Preßfreiheit durch ein noch in dieser Diät den Ständen vorzu legendes, diesen Gegenstand betreffendes Gesetz zu verwirklichen. Dieser Antrag fand viele Unter stützung. o) Würkemborg. Stuttgart. Auch in den würtembergischen Kammern wurde die Preßfreiheit gar eifrig besprochen. Der Abgeordnete Schott war es, welcher aufs neue diese Angelegenheit in Anregung brachte und in geistreicher, trefflicher Rede an die versammelten Landstande den Antrag richtete: die Negierung um Wiederherstellung der verfassungs mäßigen Preßfreiheit zu bitten. In der Sitzung vom 26. Aug. berichtete der Abgeord. v. Probst im Namen der staatsrechtlichen Commission über jenen Antrag*), und beide. Berichte übergab man dem Druck, um sie der Berathung zu unterwerfen. Die Verhandlungen hierüber wurden in der Sitzung am 5. Nov. durch den Staarsrath v. Hart mann, Sectionschef im Departement der auswär tigen Angelegenheiten, eröffnet"). Mit dem Feuer der Deredtsamkeit entwickelte hierauf der Abgeord. Schott seine Gründe für die Preßfreiheit. Nicht minder schon sprachen die Abgeord. Prälat v. Pahl, Wi bemann, die bekannten geschätzten Dichter Uhland, Menzel und Pfizer, ferner der Bi schof von Rothenburg, der Canzler v.Auten- rieth u. s. w.; fast alle stimmten für Abschaffung der Censur und Einführung der Preßfreiheit unter Beobachtung der Gesetze "*). Ein Beschluß der Regierung wird noch erwartet, cl) Baden. Karlsruhe. In der Sitzung der 2. Kammer am 19. Aug. berichtet der Abgeord. M it- termaier über die Ergänzung des mangelhaften Zustandes der Preßgesetzgebung ff). Der Commis- sionsantrag geht dahin, »die Kammer möge beschlie ßen, Se. k. Hoheit den Großherzog um die Vor lage eines Gesetzentwurfs zu bitten, durch den die Preßfreiheit sstr alle Artikel, die nicht die Verfas sung und Verwaltung des deutschen Bundes be treffen, ausgesprochen, und die Oeffenllichkeit der gerichtlichen Verhandlungen über Preßvergehen her- *) Vgl. Allgemeine Zeitung 1833, Beil. Nr. 242. "') Vgl. Allgemeine Zeitung 1833, außerordeutl.. Beil. Nr. 402». ff. *") Man bezog sich unter anderem auf da» Preßge>etz vom 1. Feb. t8l7, welche» die Censur anfhcbr. 4) Commissionsbericht über die Verbesserung des durch die Vcrordnuna 28. Juli 1832 mangelbaft gewordenen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder