Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1834
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- 1834-01-31
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- 31.01.1834
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70 «0 ' gestellt nwrde <- *).' Sv viel unS bekannt, hat sich, aber jener Antrag noch nicht erledigt, v) Kur Hessen. Kassel. Durch die Landescom mission ließ die Regierung in der öffentlichen Sitzung vom !). Juli der Ständcversammlung einen neuen Entwurf eines Preßgesetzes vorlegen"), der sogleich einem Ausschüsse zur Begutachtung überwiesen wur de *"). Jener Entwurf war mit Bemerkungen begleitet, welche die Beweggründe, in sofern diese noch einer Motivicung zu bedürfen schienen, ent hielten. Dieser neue Entwurf unterscheidet sich be sonders darin von dem frühem, daß in demselben die Censur ausgenommen ist, aber mit der Be schränkung, sie nur so weit gehandhabt zu sehen, als sic die Bundestagsgesetze unumgänglich nöthig machen. Auch waren die Abänderungen und Zu sätze darin berücksichtigt, welche die Srändever- sammlung zu dem ersten Entwurf gemacht hatte. Den Beschluß hierauf erwartet man noch, k) Grvßherzvgthum Hessen. Darmstadt. Bereits in der Mitte Decbr. 1832 , bald nach dem Zusammentreten der Landftände, wurden von den Abgeordneten E. E. Hvffmann, Tromm ler und Jaup Anträge wegen Preßfreiheit gestellt. Sie gingen besonders dahin: die Kammer wolle die hohe Staalsrcgierung um Ausführung des Art. 35 der Verfassungsurkunde bitten. Dieser Artikel lautet: '-Die Presse und der Buchhandel sind in dem Großherzogthum frei, jedoch unter Befolgung der gegen den Mißbrauch bestehenden oder künftig erfolgenden Gesetze. Bei den diesen Gegenstand betreffenden DiSeussionen zeichneten sich besonders als Sprecher die Abgeordneten Trommler, Necb , Jaup, Hallwachs, zugleich Berichterstatter ff), Glaubrech, Kertell, Bansa, Hvffmann und Schacht ausffff). Auch hier liegt noch kein Resultat vor. Ueber den Werth und die Nothwendigkeit der ge setzlichen Preßfreiheit befindet sich wohl kein Unbefan gener im Zweifel; es würde daher überflüssig erscheinen, wollten wir zu ihrem Lobe hier nur das Geringste sagen, da in der neuesten Zeit Männer wie Krug, Dutt- linger, Mittermaier, v. Pahl, Paulus, v. Rotteck, Schott, v. Watzdorfs, Welcker und vor ganz kurzem ein früher gekröntes Hauptffffff), sich ") Karlsruher Zeitung 1833. ' ) Den frühere» Entwurf vom 19- Decbr. 1831 wünschte die Regierung hiedurch zmückzunebmen, da er den An forderungen nicht ganz entsprach. Vgl. Allgem. Zeit. 1833, Beil. Nr. 197 u. ff. ff) Der Berichts hierüber befindet sich jm 2. Bde. der Ver handlungen der 2. Kaunncr. ffff) Vgl- Allgem. Zeit. 1833, Beil. Nr. 190 u. ff. tffff) di«»vellv-> consnloralions »ne In lideeto igiinilits ,Ie In presse, 1'ttwlü'es s»r le nie,»»ein! llu ttvil-nel ttnstuisnn; üe'velvppees pur !ni-i»en>e. -Vi»-Ia-l)b.ipeI>e, Lluz-ee. 1835. 8. Die ebend. erschienene deutsche Uebersetzung dieser Schrift will der Vers, jedoch nicht anerkennen, da sie, wie er ('Allgem. Zeitung 1831, Beil. Nr. 3) behauptet, nicht treu wiedergegeben sey. ) hinlänglich in Reden und Schriften darüber ausge- ! sprechen haben. Das deutsche Volk verlangt nach die sem Gute und hat seinen Wunsch, wie wir gesehen haben, durch seine Vertreter überall zu erkennen gegeben, mögen nun die hohen Regierungen diese Wünsche be herzigen und das Heilsamste beschließen. Es ist nicht zu läugnen, daß die Censur, wo sie nun einmal besteht, in der letztem Zeit weit nachsichti ger verfahren ist als früher, so daß es ungerecht sepn würde, wollte man unter den gegenwärtigen, augen blicklich nicht zu ändernden Umständen im allgemeinen darüber Klage führen. Was sie strich, waren gewiß größtentheils Dinge, an denen das Publicum nichts ver lor, wozu besonders die häufig vorkommenden unreifen Begriffe über Politik und Staatsangelegenheiten u. s. w. solcher unberufenen Schriftsteller gehören, die keine eigent liche Stellung im Staate einnehmen und durch ihr Ge schrei nur gern die Aufmerksamkeit der großen Menge auf sich lenken möchten, wo also, so lange es keine be stimmten Preßgesetze giebt, die Censur nothwendig ein- schreiten muß. Für den Buchhandel erwächst daraus kein wesentlicher Nachtheil. Empfindlicher aber für ihn sind Verbote solcher Bücher, welche, an ihrem Produ- ctionsorte mit Censur gedruckt, dennoch in andern Staa ten verboten werden. Eine eigene Erscheinung dieser Art war daher die Verordnung des königl. Polizei-Prä sidiums zu Berlin an die dortigen Buchhändler, vom 15. Juni 1833. Es verlangte darin die Deposition oder die Versiegelung aller verbotenen Bücher bei der Polizei und die Aurücksendung derselben an die Absender binnen acht Tagen durch die Post. Dies war allerdings eine harte Maßregel, welche überall Mißmuth erregte, da Viele sie als Vorboten noch größerer Beschränkungen des deutschen Buchhandels betrachteten. Hierauf fanden sich sogar die stuttgarter Buchhandlungen veranlaßt, unterm 17. Aug. ein Circular an alle Buchhandlungen der preußischen Monarchie ergehen zu lassen, worin sie zwar erklärten, jedes in Preußen aus ihrem Verlag verbotene Buch, wenn es ihnen auf dem gewöhnlichen Wege zu komme, zurückzunehmen, gegen Zurücksendungen mit der Post aber förmlich protestirten. Ob jener Erlaß wirklich in Anwendung gekommen ist, wissen wir mit Bestimmt heit nicht anzugeben, doch halten wir uns versichert, daß die erleuchtete preußische Regierung ihn bestimmt wieder aushebt, wenn sie sich von der Schädlichkeit des selben auf den allgemeinen Bücherverkehr, den sie doch so gern befördert und der dadurch eine große Erschüt terung erleiden würde, hinlänglich überzeugt hat. (Fortsetzung folgt.) Ueber den gegenwärtigen Zustand des Buchhandels in Griechenland. (Auszug auS einem Briefe eines deutschen Gelehrten in Nauplia, jetzt im griechischen Staatsdienste, v 15. Decbr. 1833.) Der Buchhandel befindet sich ch Griechenland noch j in einer sehr hülssbedürftigen Lage. Zwar rst aus einer
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