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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.03.1834
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1834-03-28
- Erscheinungsdatum
- 28.03.1834
- Sprache
- Deutsch
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230 229 nes Commisswimairs sich zu erklären, wenigstens hat seine Erklärung nur von dem Tage an Gültigkeit, wo sie durch die Deputation des hiesigen Buchhandlervereins zur Kennlniß der College« gebracht wird'). Daß jedem Auswärtigen das Recht gegen seinen Commissiennair specicll zusteht, versteht sich von selbst; bevor er aber seine gegebene Vollmacht nicht widerruft, kann alles seinem Commissionnair ohne Verantwortlich keit des Gebers oder Zahlers zugestellt werden. Es würde dann auch nöthig seyn, daß die Commissionnaire sich gegenseitig anzeigten, wer in ihrem Geschäfte wah rend ihrer persönlichen Abwesenheit zu quittiren befugt sey, da in dieser Hinsicht schon öfter unangenehme Erfahrun gen gemacht wurden. Gewiß würde es fürs Allgemeine einen ersprießli chen Erfolg haben, wenn diese Angelegenheit auf der Ende nächster Messe anberaumrm Buchhändler-Versammlung erörtert und dann mir Uebereinsiimmung der auswärtigen Herren Colle^en von der hiesigen Deputation ausgeführt werden konnte. Auf die Berichtigung in No. 11 des Börsenblatts habe ich nur einige Worte zu erwiedern. Herr k)>. Molhes hatte in der eben bemerkten Nummer die Güte, uns zu erklären, waS die hiesigen Ge setze über das Recht, in Vollmacht eines Andern von ei nem Dritten Geld oder Geldeswerth anzunehmen, bestim men , ferner was über die Procuraertheilung die sachs. Gesetze festsetzen; dies ist für mich und vielleicht man chen Eollcgen lehrreich, aber keine Widerlegung meines ersten Aufsatzes, worin ich nichts weniger als einen Man gel an diesen Gesetzen im Lande nachwics, sondern nur auf den Mangel eines unter uns selbst bestehenden, über einstimmend mit den hiesigen Gesetzen lautenden Binde mittels die Blicke lenken wollte; daß die angegebenen Ge setze existiren, wird Niemand bezweifeln. Die von Hrn. Oi. Mothes vorgeschlagene Vereinigung in der Art, bei Zahlungen sich gegenseitig zu befragen, ob das Recht zu quittiren vorhanden sey, ist für unsere Geschäflsver- hältnisse unpraktisch und nicht anwendbar. Leipzig, den 24. März 1834. K. F. Köhler. Verlags-Calculation. (Eingesandt.) Nicht ganz uninteressant für deutsche Verleger und Buchdrucker dürfte folgender ganz offüielleAnschlag über ein in Paris gedrucktes englisches Werk von 24 Bogen, den Bogen von 24 Seiten, die Seite von 34 Linien, und die Linie von 41 u Breite, seyn. ') Dies könnte leicht und schnell jedesmal durch das Bör senblatt geschehen, wodurch außerdem der Grund zu einem inehr zuverlassigern Buchhäudlerverzeichniß, auch ohne De koration der Namen, wie man irgendwo gesetzwidrig und unpassend genug vorschlug, gelegt würde.' Anm. d. Red. Austage 600 Exemplare. Druck pro Bogen 48 Fr. 20 Et. nZ6 Fr. 80 Et. Für einige Noten exlia 65 - — - Correetur ü 4 Fr 96 - — - Papier 29Z-Rieß Velinpapier ü 19 Fr. 566 - — - Umschlag, Satz 18 Fr., Pap. 11 Fr. 28 - - - Glätten 60 - — - Heften ü 8 Fr. p. 100 48 - — - Das englische Original 50- — - Anzeigen und sonstige Ausgaben 30 - 20 - 2100 Fr. — Ct. Kostenbetrag eines Exemplars 3 Fr. 50 Ct. Verkaufs preis im Buchhandel 5 Fr. nottu. Anscheinend wäre Paris also im Vergleiche mit Deutsch land ein Eldorado für Buchdrucker und Buchbinder. Stellt man aber damit ein französisches Abgabenbudget von l6,ooo,ooo Fr. in Betrachtung, so schwindet viel von dem Glänzenden. Welcher deutsche Buchhändler dürste wohl eine Auflage von 600 Exempl. unter obigen Sätzen riskiren! — Aber freilich kennt der pariser Buch händler auch keine Ostermeß-Remittcnda und Verschickun gen L C»»st. auf 15 Monate Credit, sondern weiß 6— 8 Wochen nach Ausgabe seines Buches ziemlich genau, woran er ist. Schwerlich aber möchten 8 thl. für An zeigen hinreichend seyn, um ein neues Buch in Deutsch land nur einigermaßen durch öffentliche Blätter bekannt zu machen. Bescheidene Wünsche. (Eingesandt.) Möchte es doch der Cotta'schen Buchhandlung ge fallen, in Zukunft bei Ankündigungen rc. nur die Preise in Thaler und Groschen statt in Gulden anzusetzen, denn der Buchhändler verrechnet sich bei der Reducirung j in Thaler nur zu leicht, weil nie angegeben wird, wel che Gulden gemeint sind. Eben so fällt es auf, daß die genannte Handlung bei Pränumerations- oder Subscripl.- Artikeln noch immer sä ch s. Wahrung notirt. Da nun aber in der ganzen Thalcrgegend keine Handlung von ihren Kunden in sächs. Gelde bezahlt wird, so verliert der Sor- timentshändler wiederum. — Preuß. Courant (den Thaler zu 24 ggr. gerechnet) ist jetzt die gangbarste Münz- svrle. Dann wird genannte Handlung noch gebeten, es doch jetzt einzurichten, daß von nächster Messe an -hr Verlag auch während der Messe zu jeder Zeit zu haben ist. — xZ» Ueberhaupt ist es ein gro ßer Ucbelstand, daß Handlungen, die zur Messe kom men und mit dem Abrcchnen und dem Conferiren der Remittenden vollauf zu thun haben, ihren Verlag selbst ausliefcrn; besser und vortheilhafter ist eS, wenn man dem Commissionnair auch diese Arbeit während der Messe überläßt. xZ" Alle Remittenden, Bestellzettel und Nova-Sen dungen bei dem Commissionnair abgeben zu las sen, ist zuverlässiger, als wenn sie der Committent selbst annimmt, denn derselbe ist ja oft den ganzen Tag nicht 13'
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