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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-03-02
- Erscheinungsdatum
- 02.03.1933
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Die buchhändlerischen Bildungsfragen in 100 Jahren Börsenblatt Au den Fragen, deren Erörterung kaum in einem Jahrgang des Börsenblattes bisher ausgefallen ist, gehören in erster Linie diejenigen, die sich auf die Ausbildung des buchhändlerischen Nachwuchses und auf die Fortbildung der Beruföangehörigen beziehen. Von ihrer bestmöglichen Lösung hängt ja in weiten: Umfang die Leistungsfähigkeit und das Gedeihen des Buch handels insgesamt sehr wesentlich ab. Das gilt insbesondere auch in dem Sinne, daß die Haltbarkeit und der Erfolg der Zusammenarbeit, auf die der Buchhandel in sich unumgänglich angewiesen ist, ja durch die schwächsten Glieder der Kette be stimmt werden. Gerade der an sich selbst hohe Anforderungen stellende und von einer hohen Berufsauffassung erfüllte Buch händler wird deshalb auf die bestmögliche Bildung aller Berufs genossen größten Wert legen. Kein Wunder also, daß diese Frage im Börsenblatt immer wieder angeschnitten worden ist und im Fluß der Entwicklung selbst ebenfalls nie zum Stillstand kom men konnte. Die Erörterung ist nicht immer unter demselben Gesichts punkt erfolgt. Die Frage selbst ist ja auch sehr vielseitig, und cs führen auch hier viele Wege nach Rom. Je nach der Jeitlage, aber auch entsprechend dem inzwischen schon Erreichten und Ge schaffenen hat die Stellungnahme gewechselt, sind bald die einen, bald andere Momente in den Vordergrund getreten, hat sich das Interesse jeweils auf bestimmte Tcilproblcme zusammcn- gezogen. Worum es sich in der Nachkriegszeit vornehmlich ge handelt hat, ist bekannt. Auch die Bewegung der neunziger Jahre, die schließlich in die Schaffung des Lehrbuchs für den deutschen Buchhandel von Paschke-Rath ausmündete, dürfte vielfach noch in lebendiger Erinnerung sein. Der Gründung und Wirksamkeit der Buchhändler-Lehranstalt wird gerade jetzt an läßlich des 100jährigen Bestehens ihres Schöpfers, des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, erneut gedacht werden. Mit der Stiftung des Lehrstuhls für Buchhandelsbetriebslehre an der Handels-Hochschule Leipzig gelegentlich der Hundertjahrfeier des Börsenvereins sind Anregungen erfüllt worden, wie sie schon :86z F. W. Müller-Berlin gegeben, in etwas anderer Weise noch früher Baedeker, Frommann und andere im Börsenblatt er örtert haben. Noch manches andere könnte aufgesührt werden, was so zu dem Thema den Bänden des Börsenblattes entnommen werden kann. Schon in dem Beitrag von Friedrich Perthes, mit dem vor 100 Jahren das Börsenblatt eröffnet wurde, war es nebenbei ebenfalls gestreift. Fast wäre man geneigt, Ben Akiba zu zitieren. So alt demnach und dennoch immer wieder neu die Bildungs fragen im Börsenblatt sind, so ist doch gerade in diesen: Augen blick vor allen: auf eine Sondcrfrage noch cinzugehen mehr als sonst interessant. Das ist die Frage der Gchilfenprüfung. Auch dafür finden sich im Börsenblatt aus früheren Jahren mancherlei beachtliche Anregungen und Äußerungen. Bekannt lich hat cö Prüfungen in: Buchhandel tatsächlich bereits gegeben. Sic waren in Preußen durch das Preßgesetz von 1851 von Staats wegen vorgeschrieben, und im Börsenblatt ist über die damals abgehaltenen Prüfungen ausführlich berichtet worden. Nach stehend seien zwei solche Berichte beispielhaft wiedergegeben. Aus Münster wurde geschrieben: Wie auch die hiesige Commission die Sache ganz im Geiste des Gesetzes aufgefasset hat, mögen folgende Aufgaben darthun, welche nach vorheriger Verpflichtung der Commissarc durch den Herrn Re gierungsrath, von den drei Candidaten gezogen worden: Seitens der Prüfungs-Commissärc Buchhändler F. R. und J.H.D. 1. Welchen Einfluß hat der deutsche Buchhandel sowohl als Verlags- wie als Sortiments-Handel auf die Literatur ausgeübt und übt er noch jetzt aus? 2. Man schildere das ganze AbrechnungSwcsen, wie es in: deut schen Buchhandel mit allem darauf Bezüglichem gebräuchlich ist, und zwar von Neujahr bis zur Oster- resp. Michaelis-Messe. Man verbreite sich dabei über die gegenseitigen Pflichten und Befugnisse zwischen Verlags- und Sortimcntshandlung und stelle über eine gegebene Rechnung einen Abschluß auf. z. Bildungsgang eines Buchhändlers von der Schule, seiner Stellung als Lehrling und Gehülfe bis zur Selbständigkeit mit besonderer Rücksicht auf Wissenschaften und Sprachen. L. Seitens des Herrn Regierungs-Commissars: 1. Man setze auseinander, ob die Bestimmung der Allg. Gew.- Ordnung v. 17. Januar 1845 - (Entziehung der Concession Seitens der Bezirksregierungen im Verwaltungswege ohne richterliches Strafurtheil) - noch gilt, oder durch welche Be stimmung sie aufgehoben. Man liefere eine Geschichte der Gesetz gebung über diesen Gegenstand und gehe auf den Inhalt der betr. Bestimmungen näher ein; prüfe zugleich, welches die Ve- 143
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