Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1834
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- 1834-07-11
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1834
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- Deutsch
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515 516 eintrat, wurde von einem sehr geschätzten Gelehrten ge stiftet, und noch, nach dessen Tode, steht diese Firma in vollen Ehren. * Den Betrieb desVerlags Handels nur denen zu gestatten, welche Buchhändlerlehrjahre bestan den haben, erscheint als mehrseitig ungerecht, der Lite ratur nachtheilig und findet auch keinen Grund in der Geschäfts - Ausübung. Obwohl dem Verleger bedeutende Vortheile zukom men, wenn er auch im Sortimentshandel cingeweiht ist, so bedarf er doch nur wenige der dort erforderlichen tech nischen Fertigkeiten, und zu dem, was er davon nöthig hat, kann jeder Markthelser eingeübt werden, und jeder Kaufmanns-Gehülse kann seine Bücher führen. Dage gen findet der Lehrling und Gehülse im Sorlimentshan- del keine Gelegenheit, sich Kenntnisse und Erfahrungen vom Druck- uyd Papierwesen, von Speculation und Calcul, vom Verkehr mit Autoren (kein leichter), zu er werben. Bücher-Verlegen, das ist: Manuskripte cinhandeln, Papiere kaufen, drucken lassen, versenden und Remit- tenden annehmcn, erscheint als ein so einfach Leichtes, daß Vielen die Lust anwandelt, auf so bequemem Wege reich zu werden. Warum solchen nicht gewahren? Ist ihr Verlag gut, so wird er genommen und am Verkaufe verdient der Sortimentshändlcr; — ist er schlecht, so bleibt er liegen und der Neuling - Verleger verliert das darauf verwendete Geld ohne allen Schaden für Buchhandel und Buchhändler. Gewöhnlich sind die zu Verlags-Geschäften Ueber- tretenden Gelehrte, Kaufleute oder Buchdruckerei-Be sitzer. Gelehrte (Männer, welche auf Universitäten gewe sen sind), die Geschäfte betreiben, thun's meist, wie jetzt, so früher, zu eignem Nachtheile. In den letz ten Decennien des vorigen Jahrhunderts errichteten deren nicht wenige Vcrlagshandlungcn, die längst wieder vergangen und untergegangen sind; das da zu mitgebrachte Capital ist dem Umschwünge der Li teratur zu gute gekommen ohne Schaden für den Buchhandel. Kaufte ute, wenn sie Geld zu Unternehmungen mit bringen, können uns willkommen seyn: je reicher der Markt an Waare; desto mehr Verdienst für den Sorlimentshändler. Auch wolle man beachten, daß wir den zum Verlagshandel übergegangencn Kauf leuten die jetzt in unfern Geschäften waltende bessere Ordnung hauptsächlich zu danken haben: Rechnungen und Abschlüsse sind jetzt sicherer, als frü her, die Zahlungstermine werden fester gehalten, der Wucher mit schlechtem Golde ist verschwunden tr.s.w. Voß, der Vater in Leipzig, vor c. 40 Jah ren zum Buchhandel sich wendend und der verstor bene Brockhaus haben in dieser Hinsicht heilsam ringewirkt. Buchdrucker waren in Deutschland Verleger, ehe es einen Buchhandel gab — dieser wurde von ih nen gebildet. Richtiger und ausführbarer möchte seyn: Buchhändlern den Besitz von Druckereien zu untersagen, als Buchdruckern das Verlegen zu ver bieten. Buchdrucken und Verlegen sind engver bundene Gewerbe und Geschäfte, welche die literari schen Unternehmungen vereinfachen. Schätzbarer Verlag, wie der von Brcitkopf, Gebauer und Un- zer, unerwähnt die Alten und Lebenden, giebt Er weis. Aber man wird sagen und klagen: ,, diese Eindring linge schnappen uns durch ihren Speculations-Geist die besten Unternehmungen weg und vertheuern uns durch Collisivnen die Manuskripte;" — ach, de ren giebt's nur allzuviele und: — speculirt doch auch, ihr Gelernten und Ausgclcrnten. * * Der ebenfalls laut gewordene Wunsch: ,,daß den Autoren der Vertrieb ihrer selbst ver legten Werke untersagt werden möge," ist gänzlich überflüssig, da ihnen kein Weg offen steht, ihre Schriften anders als durch Buchhandel und Buchhändler ins Publicum zu bringen, und da Gelehrten - Buchhandlungen, wie die vor ei nem halben Jahrhundert in Hanau und Dessau, schmahlig untergegangencn, nicht wieder entstehen werden. Dieser Wunsch ist aber auch allen Rechten entgegen, und kein deutscher Staat wird sich befugt halten, ihn zu erfüllen. Gewiß würde es als Eingriff in das Privat-Eigenthum angesehen werden, wenn Wolle nur durch eine Wollhändler - Gilde verkauft werden dürfte, und der freie Verkauf dem Schaf züchter verboten würde, und doch wächst diesem die Wolle nicht aus eigner Haut, wie dem Autor das Manuskript. — ,,Gut, — wenn obrigkeitlich nicht verhindert werden kann, daß Autoren ihre selbst verlegten Schriften direct ans Publicum verkaufen, so können wir's doch aufs höchste erschweren, durch eine Beschluß- nahme unsers Börsenvereins : jeden Sortimentshänd ler, der dem Autor Selbst-Verlag abkaufe, von sich auszuschließen." Hierbei diene ein Beispiel: der kürzlich in Marburg verstorbene Geh. Rath Kopp hegte sonderlichen Abscheu gegen die Buch händler; versagte ihnen den Credit, bewilligte kei nen Rabbat. — Das Geld für den allgemeinen Verkaufs-Preis seiner wichtigen paläographischen Werke mußte ihm baar eingesendet werden- Nun verlangt ein guter Kunde diese Werke vom Sorti mentshändler, welcher, um jenen nicht zu verlieren, sie vom Autor kaufen muß; — dies erfahrt der Börsenverein, und dem Beschluß gemäß, stößt er den sündigen Kollegen von sich aus. — Vortrefflich« ganz im Geiste des monopolistischen Systems Sr. Hoheit des Paschas von Aegypten.
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