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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1834
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1834-08-22
- Erscheinungsdatum
- 22.08.1834
- Sprache
- Deutsch
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630 629 durchlebte! Glücklicher, wer dankbaren Nachkommen sol che Ereignisse einst berichten kann: I. C. St. S»tz. Wer durch gef. Mittheilungen mich zu erfreuen ge neigt ist, wolle dieselben einstweilen unter Adresse des Herrn E. G. Schmidt in Leipzig mir zugehen lassen. Urber die Befähigung zum Buchhandel. Es ist eine sehr ehrenwcrthe Stimme, welche sich in No. 28 des Börsenbl. über diesen Gegenstand ver nehmen ließ, eine Stimme, deren Competenz keiner un serer Standesgenossen in Zweifel ziehen wird. Dieses aufrichtig anerkennend, wird der achtbare Mann, welcher in gedachtem Blatte gesprochen, die nachstehenden Bemer kungen eines alten Eollegen um so freundlicher aufneh men, als er am Schlüsse seines Aufsatzes selbst zur Op position aufgefordert hat. Da, wie Herr Perthes sehr richtig bemerkt, zum Sortimentshandel so mancherlei Kenntnisse erfordert wer den, welche nur derjenige sich aneignen kann, der sich diesem Geschäfte von Jugend auf gewidmet hak, und da wir an solchen, welche diese Bedingung erfüllt, nichts weniger als Mangel haben, so sollten wir um so mehr auf unserer Hur scyn, Unbefahigte in unser» Verein auf- zunchmen, die keine andere Ansicht vom Buchhandel ha ben, als si>aß er eino ergiebige Goldgrube sey. Was kann cs uns nützen, wenn diese eingedrungencn Fremdlinge ein so schweres Lehrgeld geben müssen, daß sie meistens wieder untergeben? So lange sie ihr Wesen treiben, ge schieht es zum Nachtheile des wirklichen Buchhändlers, entweder an demselben Orte, wo sie vegetiren, oder des sen, der in ihrer Nachbarschaft wirkt. Es giebt gegen wärtig in Deutschland nur sehr wenige Städte mehr, in welchen nicht wenigstens ein Buchhändler sein Haus aufgeschlagen hätte, und noch haben wir eine solche Menge von Lehrlingen und Gehülfen, daß ihr genügendes Un terkommen sehr problematisch erscheint. Warum diesen den Raum verengen durch solche, welche entweder durch ein theures Lehrgeld untergehen müssen, oder, wenn die schwere Zeche sie nicht erschöpft, allmälig erst das wer den können, was die meisten unserer Gehülfen schon von vom herein sind' Die Besorgniß, daß außer dem der heimliche Handel sich vermehren möchte, ist wohl nicht ganz begründet; denn über den heimlichen Handel wird schon der Sortimentshändler wachen, wenn auch die Polizeibehörden, die ihn nicht dulden dürfen, ein Auge zudrückcn sollten. Die Evnccssionen, welche von den Regierungen cr- thcilt werden, geben selten einen Maßstab für die Be fähigung des Concessionnirten; denn eine Regierung kennt nur in seltenen Fällen den Eandidaten persönlich, son dern sie muß sich auf die Zeugnisse der Unterbehörden verlassen, welche gar oft nichts weniger als zuverlässig sind. Daher sollten nur solche in den Buchhändlerver ein ausgenommen werden, welche ihre Lehrjahre genü gend bestanden und durch einige solideHandlungen als recht liche und ihres Geschäfts kundige Männer eingesührt werden. Von den Plackereien und Mühseligkeiten, mit wel chen der Sortimentshändler zu kämpfen hat, besonders in der neuesten Zeit, wo die Pfennigliteratuc ihn zum Tagelöhner herabwürdigt, hat nur derjenige den rechten Begriff, welcher dazu verurtheilt ist, sie sich gefallen las sen zu müssen. Selbst der Verlags-Händler, als Fa brikant im großen, kennt diese Plackereien nur durch die Klagen, welche hier und da darüber laut werden; ihn selbst berühren sie nicht, wenigstens nicht in solcher Weise. Warum nun dem viel geplagten Sortiments händler das Geschäft noch mehr verkümmern, indem man ihm solche—zu Eollegen giebt, die den Buchhandel nach Krämerweise betreiben und sich an keine im Buchhandel eingeführte Regel binden? Und das zwar ohneNoth und Bedürfniß! Nein, bleiben wir lieber der löbli chen Sitte getreu, indem wir nur diejenigen unter uns auf nehmen, welche durch ihre Tüchtigkeit dazu berechtigt sind. Soviel, was den Sortiments-Handel betrifft. Mit dem, was Herr Perthes über den Ver lags-Handel sagt, bin ich vollkommen einverstanden. Warum soll der Buchdrucker nicht auch Verlagshändler styn dürfen? Das Verlagsgeschast ist Sache der Speku lation; speculirt der Verleger falsch oder unrichtig, so schadet er Niemandem als sich selbst. Durch Schaden aber wird er klug werden und wieder aufhören zu verle gen oder richtiger und vorsichtiger speculiren. Er tritt Niemandem in den Weg, und eine Collision könnte nur bei Uebersetzungen Statt finden, wenn diese nicht zu vor gehörig angezeigt werden. Je mehr Verlagshandler, desto größer der Markt, desto größer der Vorthcil für den Schriftsteller, weil er um so leichter ein Manuscript unterbringen kann und um so besser bezahlt wird. Der Gelehrte, der Schriftsteller aber sollte sich mit dem Buchhandel nicht befassen dürfen. Er ist ein Ring in der großen Kette, so gut wie der Buchhändler, und auch für ihn gilt das ,sieben und leben lassen!" Hat der Schriftsteller bereits einen Namen erworben, so wird er gut honorirt. Seine Geistesproducte sind sein freies Eigenthum; er begicbt sich desselben bedingungsweise oder unbedingt, indem er vom Verleger das stipulirte Hono rar bezieht. Er hat die Früchte seines Fleißes geerntet und soll dem Verleger im guten Falle seinen Gewinn gönnen, da er ihm, umgekehrt, seinen Schaden nicht abnimmt. Der angehende Schriftsteller aber mag sich anfänglich mit einem geringeren Honorare begnügen, oder auch sein erstes Manuscript umsonst hingebcn, bis er sich einen Namen erworben hat, wo ihm dann werden wird, was ihm gebührt. Anders spricht ein Verlagshändler, anders der Sor- timentshändlcr, weil beide auf einem verschiedenen Stand punkte stehen. Habe ich recht gesprochen, oder habe ich es nicht? — die Folge wird es ja zeigen. Dem wackern Herrn P ert hes meinen freundlichen, herzlichen Gruß! Kreuznach, am 9. August 1834. L. E. Kehr.
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