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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1834
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1834-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1834
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- Deutsch
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932 931 fügt worden: ,,dl>ß Bücher, welche zuerst in England verfaßt, geschrieben und in dem vereinigten Königreiche gedruckt und verlegt, und in andern Ländern wieder auf gelegt worden sind, nicht zum Handel eingebracht werden dürfen." — Und durch eine Verordnung des Schatzkam meramts vom 29. Juni 1830: — ,,Die Erlaulmiß, englische Bücher, welche im Auslande nachgedruckt wor den sind, einzuführen, wird nur für ein einzelnes Exem plar eines jeden Werkes zum eigenen Gebrauch gegeben, und dürfen Reisende unter ihren Effecten solche mit cinbringen." Buchhandel. Seltsame Klagen über den Nachdruck fran zösischer Bücher. Wir haben in der letzten Nummer d. D. einen Artikel aus der englischen Istter-ai-z- Oarotts witgeiheilt und darauf aufmerksam gemacht, daß der Vers, dessel ben sich nicht klar genug ausgedrückt habe in Betreff der Frage: ob die dort erwähnte Beschwerde gegen die Ein fuhr außerhalb Landes gedruckter Bücher, oder gegen Druck und Herausgabe selbst gerichtet ist? Mit Befrem den sehen wir, daß ein talentvoller französischer Schriftsteller, Herr de Balzac, in der letzten Nummer der läovuv ckuIna ris, sich derselben Unklarheit schuldig macht, und zwar in einem ,,Briefe an die französischen Schrift steller des 19. Jahrhunderts." Wie früher schon Herr Girardin, in einem nicht sehr logisch abgefaßten Artikel über die Pfennigliteratur, so prophezeit auch die ser Verfasser den Untergang des französischen Buchhan dels, sucht aber den Grund des Uebels nicht, oder doch nicht hauptsächlich, wie jener, in der übertriebenen Sucht, durch Erhöhung der Auflagen und Erniedrigung des Prei ses der Druckschriften den Kreis der Leser und Käufer zu erweitern, sondern mehr noch — in dem Nachdruck und dem gänzlichen Mangel an gesetzlichem Schutz dage gen. Ist denn in Frankreich der Nachdruck erlaubt? — Nein das nicht, aber Herr de Balzac giebt dem Be griffe des Wortes ,,Nachdruck" eine ganz eigemhümliche Ausdehnung. Namentlich begreift er darunter den Raub der Ideen eines Schriftstellers, den ein anderer be geht, wenn er aus seiner Novelle (oder dgl.) ein Drama macht. Die Klagen, die er darüber ausstößt, sind wirk lich tragikomisch; doch sie gehören nicht hierher. Wir wollen hier nur vom unveränderten Abdruck bereits er schienener Werke reden. — Herr von Balzac ereifert sich gewaltig, indem er diesen Gegenstand beleuchtet. Nach dem er ganz naiv den Satz vorangeschickl hat: ,,daß Frankreich in intellektueller Hinsicht größer sey als Eu ropa (!) und dieses nicht allein mit den Waffen, sondern auch durch seine Schriften gegen die Barbarei verthei- dige" (!!) — schildert er die Umsicht und Einigkeit (?) der verschiedenen Länder in Betreff der Gesetze zum Schutze des Waarenhandels. Er sagt unter an dern!: ,,Wenn irgendwo ein Kauffahrteischiff genommen wird, ist der Lärm allgemein, der Seeräuber wird ver folgt, ergriffen und gehangen, und nur die Dichter be weinen einen solchen Mann; erscheint aber ein Buch, so fallen Deutschland, Italien, England — mit gierigen Händen darüber her, und bei dieser allgemeinen Buch räuberei sieht Frankreich sich genölhigt, es eben wie die andern Länder zu machen. So ist in Betreff der schwie rigen Erzeugnisse der Intelligenz das gemeine Recht in Europa aufgehoben, wie in Betreff der Verfasser der Code in Frankreich aufgehoben ist. Das Land empört sich für seine Eisenfabriken, zittert für seine Weinberge und weint, wie eine Mutter um ihr krankes Kind, in Ansehung seiner Baumwollenzeuge; — das Land ist in telligent für das, was materiell ist, aber gefühllos für Alles, was intelligent ist, — und dieses Land ist Frank reich!— Ja, meine Herren, der dritte Theil von Frank reich versorgt sich mit Nachdrücken, die in der Fremde gemacht sind. Und die schlimmsten Diebe (?) von al len sind unsere Nachbarn, unsere sogenannten Freunde, die Belgier, für die wir unser Blut vergossen haben, und die uns aus Dankbarkeit dafür ermorden wollen. (!) — Wenn der arme französische Buchhändler mit Mühe 1000 Exemplare eines Euerer Bücher an miserable Leihbiblio theken verkauft, welche unsere Literatur tödten (!), ver kaufen die Belgier 2»00 an die reiche europäische Ari stokratie, und wenn unsere jungen Elegants von der Reise heimkehren, zeigen sie uns triumphirend die für 6 Fran ken erstandenen oeuvres comjüvts cko Victor Hu go.—" Was soll diese Klage ins Blaue? Warum beschwert sich der Verfasser nicht bei der General-Zollkammer in Paris? Aber seine Leidenschaftlichkeit läßt ihm nur wenig Zeit, diesen eigentlichen Beschwerdepunkt zu berühren, in dem er sagt: ,,Frankreich hat Douanen. Wozu dienen die Douanen? Welch ein Spott sind die Douanen! Giebt es eine Sache, deren Einfuhr leichter zu verhindern wäre als die Ballen der Buchhändler?"— Das ist der rechte Punkt, darüber mag Herr von Balzac klagen; und lau ter noch über ein Factum wie das solgende: ,,Von Hn. de la Mennais's berühmtem Werk sind in Südfrankreich gleich anfangs 10,000 Exemplare verkauft worden, und der Verleger hatte doch nur 5»o hingesandt. Das Werk war in Toulouse nachgedruckt; der Buchhändler erfährt es, reist hin, klagt, kann aber keinen Schadenersatz be kommen." Hat es seine Richtigkeit mit diesem Factum, so wäre es allerdings interessant, das Nähere darüber zu erfahren. Doch davon wollten wir hier nicht reden, son dern nur von der Verwechselung der Fragen: ob ein Buch im Auslande, zum Verkaufe dort, gedruckt wer den — und: ob das im Auslande gedruckte Buch ein geführt werden darf? Wenn aber, wie es scheint, Herr von Balzac sich wirklich über den Druck selbst beschwe ren will, so möchten wir wohl wissen, vor welchem Ge richte er eine desfallsige Klage anzubringen gedenkt, sg lange kein allgemeines europäisches Tribunal, m Folge eines eben so allgemeinen Cartels, besteht.
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