963 964 Aufgabe der Bestellung bei Herrn Frohberger zu machen, welchem auch für 1835 die Com mission übertragen wurde. Der etwaige Ertrag des Blattes bleibt durchaus rein buchhändlerifchen Zwecken, und na mentlich auch dem Bau- und Tilgungsfonds des neuen Börsengebäudes (von dem das erste Stück für 1835 eine Ansicht bringen wird), gewidmet. Sehr erwünscht und ersprießlich wird es stets seyn, wenn erfahrene Mitglieder des Bür- senvereins dem Börsenblatte auch ferner ihre rege Theilnahme, durch Einsendung zweckmäßiger Aufsätze beweisen wollen. Leipzig, den 25» November 1834- Die Deputaten des Buchhandels zu Leipzig. Bekanntmachung des Börsen-Vorstandes, die Aufnahme neuer Mitglieder in den Börsenverein betreffend. Es gehen dem Unterzeichneten Vorsteher des Börsenvereins jetzt sehr viele Anträge älterer und neuerer Handlungen zur Ausnahme in den Börsenverein zu, die wegen Mangels der in der Bör senordnung vorgeschriebenen Form erst eine zeitraubende und weitläufige Correspondenz nöthig machen. Es scheint also, daß die Vorschriften der Börsenordnung, die der Vorstand unter allen Umständen aufrecht zu erhalten hat, und von denen er keine einzige Ausnahme zu machen befugt ist, in dieser Beziehung nicht allgemein genug bekannt sind. Es sind folgende: 1) der die Mitgliedschaft Begehrende 4 Wochen vor seiner Anmeldung sämmtlichcn derzeit!» gen Mitgliedern des Vereins von seinem Etablissement durch ein eigenhändig unterzeich- netes Circulare Nachricht gegeben haben. 2) Es hat derselbe demnächst zu den Acten des Vereins an den Vorsteher einzusenden: die Concession seiner Landesbehörde, daß er zum Buch- oder Musikalien- und Kunst handel berechtigt ist; 8. sein eigenhändig unterzeichnetes Circulare; 6. eine, auf ein besonderes Blatt geschriebene Verpflichtung folgenden Inhalts: „Der Unterzeichnete verpflichtet sich: a. sich der Börsenordnung in allen Punkten zu unterwerfen; I). sich des Nachdrucks gänzlich zu enthalten und dem Nachdruckvertrieb möglichst entge gen zu arbeiten; e. ein Antrittsgeld von 5 Thalcrn sächs. und den jährlichen Beitrag von 1 Thl. 12 gr. sächs. pünktlich und unweigerlich zu bezahlen." Nach Erledigung dieser Erfordernisse autorisirt der Vorsteher den Cassirer zur Erhebung der sä e. bemerkten Beiträge und zur Eintragung des Angemeldeten in die Liste des Vereins. Exemplare der Börsenordnung sind durch jeden der Herren Commissionaire in Leipzig unentgelt lich zu beziehen. Berlin, den 18. November 1834. jDrr Vorsteher des Börsenvereins» Enslin.