Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1834
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- 1834-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1834
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965 Buchhandel. Ueber Rabattwesen, Die von mir in No. 40. d. Bl. ausgesprochenen Ansichten haben in No. 43 zwei Gegner gefunden, de ren Auftreten mir weder unerwartet noch unerwünscht ist, indem ich aus mehrseitiger Beleuchtung dieses für unser Geschäft höchst wichtigen Gegenstandes Gewinn für die Sache hoffe, ohne jedoch einzusehen, daß mein Name etwas dazu thun könne. Jm Gegentheil glaube ich, daß die Anonymität bei solchen allgemeinen Gegenständen die Un befangenheit beider Theile nur befördern könne, und werde daher vorläufig bei meinem L. bleiben, mich meinem Hamburger Gegner aber in nächster Ostermesse mit Ver gnügen nennen. Es war gefragt worden, ob in einem außerordent lichen Falle, wo der Sortimentshändler vom Verleger eine Partie Exemplare mit Z0 oder mehr Rabatt gekauft habe, derselbe berechtigt sey, sie wieder mit ungewöhnlich großem Rabatt (selbst 33? xE.) zu verkau fen, was ich bejahte, vorausgesetzt, daß ihm seine Ne benkosten noch einen Gewinn übrig ließen, wobei ein rechtlicher Mann bestehen kann*). Bei dieser Gelegen heit sprach ich die Annahme aus, daß der reine Ge winn vom gewöhnlichen Sortiment im größten Theile Deutschlands io — 15 xE. nicht übersteigen dürste**), und meinte, daß wer sich damit bei Neuigkeiten, Wo chen- und Pfennigblättern begnüge, die dem Sortiments- Händler so viel Mühwaltungen verursachen, auch bei Schul- und ähnlichen Büchern, deren Verkauf mit we niger Mühe und Risico verknüpft sey, damit zufrieden seyn könne. Ich fand es ferner auch der Klugheit an gemessen, an diesen Büchern nicht zuviel Vortheil zu neh men, um nicht die Pfuscherei hervorzurufen, die am lieb sten sich solche Bücher zum Gegenstände nehme, deren Absatz in bedeutender Anzahl gesichert sey. Ich ging da bei von der Annahme aus, daß der Verleger, welcher dem Sortimentshändler 50 p>0. oder mehr Rabatt ge wahre, auch gegen Lehrer, Buchbinder oder diese sorti- rende leipziger Handlungen nicht unerbittlich seyn werde, ohne deshalb ein solches Verfahren billigen zu wollen, indem ick vielmehr der Meinung bin, daß der Verleger von Schulbüchern und andern Schriften von allgemeiner Verbreitung klüger und rechtlicher handelt, wenn er die Preise derselben von Haus aus so niedrig als möglich stellt und dann höchstens 40 xO. Rab. bei baarer Zahlung gewährt (was nicht mehr ist als 33? x>6. bei ein- bis anderthalbjährigem Credit), als wenn er im allgemeinen den Preis hoch stellt und in besonder» Fällen vielen Rabatt giebt. *) Jetzt möchte ich noch hmzusetzen: und wenn der Verkauf wieder partienweise und gegen baar geschieht. »*) Sollte ich zu wenig angenommen haben, wurde es mich sehr freuen. In Sachsen, Brandenburg, Schlesien, Han nover und Braunschwcig dürste eS aber wohl ziemlich zu- treffcn. 966 Ich habe angenommen, daß im größten Theile Deutschlands das Nabattgebcn die Regel, und das Ver kaufen zum vollen Ladenpreise die Ausnahme fty; ich nehme ferner an, daß sich die Größe des Rabatts je nach der Entfernung von Leipzig und bcsondern provin ziellen und Local-Verhältnissen abstuft, und sehe darin auch keinen Ucbelstand oder Mißbrauch, der vielmehr da seyn würde, wenn ein Buch in Halle oder Altenburg und in Königsberg oder Pesth um denselben Preis verkauft würde, weil dann der eine Buchhändler gegen den andern ungemein bevorzugt wäre. Auch beraubt das Rabatt- gcben und zwar das durchgängige Rabattgeben den Buch handel des großen Vorzugs der festen Preise keineswegs, denn wer vom ordinären Ladenpreise aller Bücher den ortsüblichen Rabatt durchweg und ohne Handel abzicht, halt eben so gut auf feste Preise, als wer alles zum vollen Ladenpreise verkauft, und weit mehr, als wer dem einen Käufer Rabatt giebt, dem andern nicht. Wo aber das Rabattgebcn als Regel herrschend geworden ist, sollte auch der Sortimcntshändlcr von selbst jedem Käu fer denselben gewähren, vorzüglich dem, welcher mit baa- rem Gelde kommt. Gewiß würde es sonderbar klingen, wenn ein Kaufmann zum Käufer sagte: wenn Du das Gekaufte baar bezahlst, kostet cs so viel, wenn du mir aber erlaubst, es zu notiren, aus der Strazze ins Haupt buch zu tragen, Dir nach einem Jahre.Rechnung dar über zuzuschicken und dann noch einige Monate oder län ger nach deinem Belieben auf die Zahlung zu warten, so zahlst du io i>0. weniger. — Und wie Mancher von uns spricht freilich nicht, aber handelt doch so! Gewiß hat der Pfuscherei nichts mehr Vorschub ge- than, als daß die Käufer, welche nicht zu den stehenden Kunden gehören, bei einem solchen Systeme ihre Rech nung nicht finden. Dieser Theil des Publicums aber, dessen Zahl und Wichtigkeit in raschem Steigen ist, verdient gewiß alle Berücksichtigung, damit er sich nicht vom rechtlichen Ortsbuchhandler ab den Pfuschern und Schleuderern zuwende. Daß aber durch solche ein be deutender Vertrieb gemacht werden könne, könnte ich durch manche Beispiele erhärten, welche anzusühren mir meine Anonymität verbietet. Uebrigens will ich keineswegs behauptet haben, daß nicht an vielen Orten, zumal in der Nähe von Leipzig, mehr Rabatt gegeben wird, als gut ist, was zur näch sten Folge gehabt hat, daß die eignen Sortimentslager auf das ÄUerunenlbehrlichste beschränkt worden sind, weil der geringe dem Soriimcntshändlcr bleibende Ge winn Zinken und Risico eines Lagers nicht überträgt, daher zum Nachtheite der Literatur, der Verleger und selbst des Publicums gute alte Werke nur noch an we nigen Orten und in wenigen Handlungen vorräthig zu finden sind. Sehr wünschenswerth wäre es daher, wenn der Rabatt im allgemeinen wieder verringert werden könnte; doch wage ick dies kaum zu hoffen. Dagegen halte ich für möglich und nothwendig, Risico und Spe sen beim Sortiment zu verringern. Zuerst sollte, wo herbe Erfahrungen nicht schon dazu gcnöthigt haben, der 48*
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