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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1885-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1885
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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- Jahr1885
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ittflHeitit aüser Äonniatzä täglich. — Bi» früh S Uhr etn- gkhendk Anzeigen kommen in der Regel u. wenn irgend möglich in der nächsten Nr zur Ausnahme Börsenblatt für den Beiträge sür da» Börsenblatt sind an dtö Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum de» Börsenverein- der Deutschen Buchhändler. 96. Leipzig, Dienstag den 28. April. 1885. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Wir veröffentlichen nachstehend die Verfügung des Königlichen Sächsischen Ministeriums des Innern vom 19. Februar d. I., betreffend den von der Berner Konferenz im vorigen Jahre festgestellten Entwurf eines Kollektivver trages zum Schutze des Urheberrechts an Werken der Litteratur und Kunst, und unsere Eingabe in dieser Angelegenheit vom 7. März d. I. Leipzig und Berlin, den 24. April 1885. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändter. Adolf Kröner. Carl Müller-Grote. Ernst Arthur Seemann. I. Der Schweizerische Bundesrat hat auf Anregung der im Jahre 1878 gegründeten „^.ssooiation littsrairs int6ril3.tioilg.l8" mittelst einer Cirkularnote vom 3. Dezember 1883 bei dem Reiche und ebenso bei den Regierungen der übrigen europäischen und außereuropäischen Staaten den Abschluß einer allgemeinen Kon vention zum Schutze des Urheberrechts an Werken der Litteratur und Kunst, unter Mitteilung eines von der oben genannten Ver einigung aufgestellten bezüglichen Vertragsentwurfs in Vorschlag gebracht. Da dieser Vorschlag als solcher den wiederholt auch von seiten der deutschen Interessentenkreise kundgegebenen Wün schen entspricht, so ist diesseits dem Projekte näher getreten worden, indem zuvörderst Kommissarien der beteiligten Reichs ämter mit einer Prüfung der in Betracht kommenden prinzipiellen Fragen und beziehungsweise der Einzelheiten des schweizerischer- seits mitgeteilten Vertragsentwurfs beauftragt wurden. Das Ergebnis dieser Prüfung ist in dem anliegenden Pro- memoria enthalten. Als demnächst der Schweizerische Bundesrat infolge der im allgemeinen zustimmenden Aufnahme seines Vor schlags, mittelst fernerer Cirkularnote vom 28. Juni vorigen Jahres zu einer für den Monat September in Bern anberaumten inter nationalen Konferenz behufs Vorberatung des Projekts einlud, ist von seiten des Reichs dieser Einladung durch Entsendung von drei Kommissarien Folge gegeben und den letzteren die Ermäch tigung erteilt worden, sich, innerhalb der durch den nur infor matorischen Charakter der Konferenz bedingten Grenzen, die in dem gedachten Promemoria aufgestellten Gesichtspunkte als Direktive dienen zu lassen. Die Konferenz hat in Bern während der Tage vom 8. bis 19. September vorigen Jahres stattgesunden. Auf derselben waren außer Deutschland und der Schweiz folgende Staaten durch Kommissarien vertreten: Österreich-Ungarn, Frankreich, England, Holland, Belgien, Schweden, Norwegen, Costa-Rica, Hayti. Die Kommissarien von Italien, Paraguay und Salvador waren infolge äußerer Hindernisse nicht eingetroffen. Zweiundsünszigster Jahrgang. Eine Anzahl anderer Staaten (Spanien, Portugal, Luxem burg, Brasilien, Argentinien, Guatemala, Columbien) hatten zwar Kommissarien nicht entsandt, jedoch in Erwiderung auf die Einladung ihr Interesse für das Projekt mehr oder weniger zu erkennen gegeben. Eine ausweichende Antwort war von den Vereinigten Staaten von Amerika, eine ablehnende von Griechenland, Dänemark, San Domingo, Nicaragua und Mexico eingegangen. Als Grundlage der Konferenzverhandlungen hat, neben einem schweizerischerseits vorgelegten Programm, ein von den deutschen Kommissarien aufgestelltes, sich inhaltlich an das mehrerwähnte Promemoria anschließendes „tzussttiouusiro" gedient. Das Ergebnis der Konferenz war die Verständigung über 1) den Entwurf einer allgemeinen Litterarkonvention, 2) den Entwurf eines Additionalartikels zu derselben, 3) den Entwurf eines Schlußprotokolles zu derselben, 4) die bezüglich zweier specieller Punkte von der Konferenz den Regierungen zur Berücksichtigung empfohlenen Wünsche, sowie die Vollziehung eines Protokolles, in welchem sämtliche Kommissarien die gedachten Entwürfe und Wünsche ihren respek- tiven Regierungen zu unterbreiten sich verpflichtet und den Schwei zerischen Bundesrat um eine entsprechende Mitteilung auch an die auf der Konferenz nicht vertretenen Regierungen, sowie um die zur Förderung der Sache geeignete weitere Vermittlung er sucht haben. Der Schweizerische Bundesrat hat demnächst mittelst einer Cirkularnote vom 17. Oktober vorigen Jahres die zu einem Hefte vereinigten Drucksachen der Konferenz sämtlichen Regierungen unter dem Ausdrucke des Wunsches übersandt, über deren Stellung zu den Entwürfen, sowie über die etwaigen Abänderungsvor schläge bis zum 1. April dieses Jahres unterrichtet zu werden. Derselbe beabsichtigt, alsdann eine Zusammenstellung der ihm zu gehenden Äußerungen den Regierungen mitzuteilen und hiermit eine Einladung zu einer für den Monat September dieses Jahres behufs eventuellen Abschlußes des allgemeinen Vertrages in Aus sicht genommenen neuen diplomatischen Konferenz zu verbinden. 278
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