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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-10-25
- Erscheinungsdatum
- 25.10.1934
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 250, 25. Oktober 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. Mir erscheint die beste Art der Risikoallsschaltung beim schön geistigen Buch für den Sortimenter die zu sein, daß er von dem ihm wirklich befreundeten Verlag volles Umtauschrecht inner halb eines Jahres für alle fest bezogenen Bücher erhält. Auch dieses System wird seit einer Reihe von Jahren von einigen schönwissen schaftlichen Verlegern angewandt, und Verleger und Sortimenter fahren gut dabei. Sie sparen beide die zeitraubende Abrechnungs arbeit, und der Sortimenter ist immer geneigt, großzügiger einzu- kanfen, wenn er weiß, hier bleiben mir keinesfalls Ladenhüter. V. Licferuiigsbcdingungc» und Sortimcnterleistling im Zcitschriftciibuchhandcl. Die Lieferungsbedingungen für Zeitschriften können mit wenigen Worten dargestellt werden. Auch hier ist zwischen wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Charakter zu unterscheiden. Wissenschaftliche Zeitschriften sind fast ausnahmslos mit einem Rabatt von 25 v. H., allenfalls 30 v. H. ausgestattet; sie sind im voraus zahlbar bzw. werden auf dem Konto des ersten Monats bei Quartals- oder Halbjahrsbeginn gebucht. Da der Sortimenter die Zeitschriften oft seinem Kunden bis zur tatsächlichen Lieferung des letzten Heftes der Abonnementsperiode kreditieren muß, kann von einem erheblichen Gewinn für ihn nicht die Rebe sein. Andererseits ist zu bedenken, daß große Zeitschriftenfortsetzungen, namentlich wenn es sich um kostspielige Reihen handelt, dem Sortiment eine ständige und einigermaßen stetige Rente sichern, zu deren Erhaltung er nichts weiter aufzuwenden braucht als sorgfältige Führung seiner Listen und schnelle Belieferung der Kunden. Um Zeitschriften neu cinzuführen, gewähren auch wissenschaft liche Verleger mitunter für den ersten Jahrgang Sonderrabatte oder Wcrbeprämien für neu gewonnene Bezieher. Die Gepflogenheit eini ger Verleger, Vergünstigungen in Form sogenannter Studenten abonnements durch Verkürzung des ohnehin knappen Rabatts auf den Sortimenter abzuwälzen, verdient strenge Verurteilung und kommt auch, namentlich seit sich im Berliner rechtswissenschaftlichen Verlag gewisse Änderungen vollzogen haben, immer mehr in Wegfall. Während es für die Rabattierung wissenschaftlicher Zeitschriften gleichgültig ist, ob ein Sortiment ein Exemplar oder viele zur Fort setzung bezieht, sind die schönwissenschaftlichen Zeitschriften meist mit Staffelrabatten ausgestattet, welche den Sortimenter zu intensiver Werbung gerade für eine einzelne Zeitschrift anregen wollen. So sind diese Zeitschriften in bezug auf den Rabatt den Lieferungsbedingun gen für schöngeistige Bücher angenähert, -doch sind die Zahlungsziele meist die gleichen wie bei wissenschaftlichen Zeitschriften. VI. Schlußfolgerungen. So selbstverständlich es ist, daß der verantwortungsbewußte Sor timenter seine Werbemaßnahmen und Lagereinkäufe nur nach dem Wert der zur Verfügung stehenden Bücher richtet und sich nicht durch hohe Rabatte und Kredite verleiten läßt, Schund zu verkaufen, so selbstverständlich ist es auch, baß er die Lieferungsbedingungen, die gerade ihm von den einzelnen Verlegern bewilligt werden, genau kennt und seine Einkaufs- und Bestelltechnik danach richtet. Nicht nur der Chef, auch der Bestellbuchführer und jeder Gehilfe, der sich für das Ganze des Betriebes verantwortlich fühlt, muß wissen, wie steht meine Firma zu diesem und wie steht sie zu jenem Verlag. Genieße ich bei diesem Vorzugsbedingungen, so werde auch ich ihn nach Mög lichkeit bevorzugen. Genieße ich keine Vorzugsbedingungen, warte ich vielleicht den Besuch seines Vertreters ab oder beziehe eilige Sachen günstiger beim Barsortiment. Diese Ausführungen können natürlich nur die großen Linien auf zeigen, welche für die Lieferungsbedingungen im Buchhandel gelten. Ihre Hauptaufgabe ist, den Jungbuchhändler zu eigenen Beobach tungen in seiner Praxis anzuregen. Dadurch, -daß überall die Liefe rungsbedingungen des Verlegers in Beziehung zur Leistung des Sor timenters gesetzt sind, vermag vielleicht ein Nachdenken über diese Fragen hier und da auch eine Steigerung des Leistungswillens und somit auf lange Sicht auch der Leistung im Sortimentsbuchhandel herbeizuführen. Der Verlag aber möchte allenthalben bemüht sein, -dem Leistungs willen des Sortiments entgegenzukommen und ihm den gerechten Lohn nicht zu versagen. Denn nicht gegeneinander, nur miteinander können wir diese gefährlichste Zeit des deutschen Buchhandels wirt schaftlich überwinden und dem deutschen Buche wieder die Stellung erobern, die ihm zukommt. 938 Buchhändler-Verband „Kreis Norden" Bericht über die 52. Hauptversammlung am 23. September 1934 in Breme». Die 52. Hauptversammlung wurde am Sonntag morgen im Vor tragssaal des Atlantis-Hauses um 10 Uhr von Herrn Heldt er öffnet. Die Herren Schlegel von der Reichsschrifttumskammer und Riegel vom Börsenverein wurden begrüßt, ferner Herr Hanckel vom Buchhändler-Verband Hannover-Braunschweig. Herr Schlegel ver sicherte uns in seiner Ansprache des Verständnisses der Neichs- schrifttumskammer für die Belange des Buchhandels. Der Buchhandel steht vor völlig neuen Aufgaben, die es zu lösen gibt. Die Auffüllung der Kulturetats bringt ungeahnte Schwierigkeiten. — Die lebhafte Diskussion, die sich hieran anschloß, zeigte deutlich, wie sehr der einzelne Buchhändler in dieser schweren Zeit auf die Hilfe des Staates ange wiesen ist. Herr Riegel berichtet von der Sitzung des Börsenver eins in Berlin, in der Herr Vowinckel znrücktrat und Herr Banr znm Vorsteher des Börsenvereins bestellt wurde. Gleichzeitig ist der »Bund reichsdeutscher Buchhändler« gegründet worden. Ein Nationalsozialist hat die Führung des Börsenvereins übernommen. Der Buchhandel bringt ihm volles Vertrauen entgegen. Herr Heldt geht die einzel nen Punkte des Jahresberichts durch und berichtet über die buchhänö- lerische Gemeinschaftsarbeit, die zwar bei ihrer ersten Aufgabe keinen restlosen Erfolg zeitigte, aber jetzt mit dein Saarkalender beweisen soll, daß sie ihre Aufgaben erfüllen wird. Die Versammlung nimmt dann einstimmig den Vorschlag des Vorstandes an, wonach dieser bis zum Erscheinen der neuen Satzung im Amt bleibt. Unserem ge schätzten Mitgliede Herrn ErnstMaasch wird von Herrn Hcldt die Ehrenmitglicdschastsurkunde überreicht. Ein Mann wird geehrt, der durch seine Fröhlichkeit und Frische, die ihn bis ins hohe Alter be gleiten, uns allen ein Vorbild ist. Herr Heldt berichtet sodann über die wirtschaftliche Lage im Buchhandel und gibt die Forderungen bekannt, die er auf der Kreis- äusschußsitzung in Goslar gestellt hatte. Es sind dieses: die Beseiti gung der Direktlieferung, Steuerermäßigung, Herabsetzung der Zin sen und Verlängerung der Kündigungsfristen zur Vermeidung von Konkursen, Ausschaltung der Betätigung der öffentlichen Hand und von Partei stellen, Überführung der Buchgemeinschasten ins Sorti ment, staatliche Unterstützung des Exportbuchhandels, Auftauung ein gefrorener Auslanökredite, Geißelung der Grossobuchhandlungen, durch deren Vermittlung Tausende neuer Leihbüchereien entstanden. — Herr Riegel berichtet dann über den buchhänblerischen Nach wuchs und die Gehilfenprüfung. Neben den Aufgaben für die Praxis wird großer Wert auf Literaturkunde und Buchhaltungstechnik gelegt. Die Früchte dieser grundlegenden Arbeit werden sich erst in einer späteren Generation auswirken können. Herr Ianssen spricht über die Sommerakademie in Wolfshagen, die den ungeteilten Beifall aller Teilnehmer gefunden hat. Herr Hamkens bittet, die nächste Haupt versammlung nach Lübeck zu legen. Nach der Hauptversammlung fanden sich die Teilnehmer im Gol denen Saal des Atlantis-Hauses zur Festtafel ein. Am Montag fuh ren fünfzig Damen und Herren nach Worpswede und Fischerhude zu dem Dichter Diedrich Speckmann. — Man muß den Bremer Buch händlern Anerkennung und Dank zollen für die großartige Aus schmückung dieser Tagung. Otto Hamkens. Plakate im Schaufenster — Schaukästen Durch die zweite Bekanntmachung des Werberates sind für die Anbringung von Schaukästen und für den Papieraushang besondere Bestimmungen erlassen. Nach dem Wortlaut der Ziffer 10 as der zweiten Bekanntmachung des Werberates ist die Werbung durch Papieraushang untersagt, wenn sie nicht »an der Stätte der eigenen Leistung« oder an der »eigens dafür bestimmten Stelle« unternommen wird. Mit anderen Worten: Ein Geschäftsmann soll branchefremde Plakate, die zu seinem Geschäftsbetrieb in keiner Beziehung stehen, nicht aushängen. Han delt es sich jedoch um Ankündigungen, Plakate, Anschläge usw., die seine eigene Leistung hervorheben, oder auf die in seinem Betrieb zum Verkauf kommenden Waren und Artikel Hinweisen, so unter liegen diese Papieraushänge nicht dem Verbote. Nach den inzwischen ergangenen Durchführungsvorschriften ist auch die Aufhängung von Plakaten mit Fremdwerbung innerhalb der Geschäftsräume unter der Voraussetzung gestattet, daß diese Plakate nicht von der Straße aus, sondern nur beim Betreten des Geschäfts raumes zu sehen sind. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß der Ge schäftsinhaber, der regelmäßig branchefremde Plakate an be stimmten Stellen aushängt, diesen Platz kenntlich machen, die Vor-
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