Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-10-25
- Erscheinungsdatum
- 25.10.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19341025
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193410257
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19341025
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-10
- Tag1934-10-25
- Monat1934-10
- Jahr1934
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 250, 25. Oktober 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. schriften bezüglich Flächengestaltung enthalten, also den Vertrag über Flächengestellung befristet in doppelter Anfertigung abschließen und mit 2 Prozent als Werbeabgabe aus der Einnahme abführen muß. Obwohl Schaufenster im allgemeinen nicht als Plakatanschlag oder Papieraushangflächen benutzt werden, ist es auch hierbei jedem Werbetreibenden überlassen, seine Schaufenster für seine Eigen werbung in Anspruch zu nehmen. Branchenfremde Werbung darf je doch im oder am Schaufenster nicht ausgehängt werden. Aushänge kästen sind ebenfalls durch die zweite Bekannt machung allgemein genehmigt. Wird jedoch gleichzeitig in diesen Schaukästen Firmenanschlag angebracht, so wird die Genehmigung dazu grundsätzlich nur für die Stätte der eigenen Leistung erteilt. Ausnahme» sind bei Etagen- oder Passagengeschüften möglich, die ge zwungen sind, Schaukästen außerhalb ihrer Geschäftsräume, z. B. an Hauptverkehrsstraßen, in Geschäftsvierteln o. ä. anzubringen. In diesen Fällen erteilt der Werberat Genehmigung für höchstens drei Schaukästen. Ausdrücklich ist aber auch hierbei zu beachten, daß die Schaukastenauslage nicht mit Fremdwcrbung verbunden sein darf. Durch die ergangenen Bestimmungen soll ja in erster Linie auch auf diesem Gebiet der Kunden- und Geschäftswerbung erreicht werden, daß die übertriebene marktschreierische Reklame ausgemerzt wird. Devisenbewirtschaftung im Postverkehr Die Deutsche Reichspost gibt die z. Zt. gültigen wichtigsten Vor schriften über die Devisenbewirtschaftung im Postverkehr mit dem Ausland bekannt. Danach ist die Versendung oder Überbringung von deutschen Reichsmarknoten (Reichsbanknoten, Rentenbankscheinen, Privatbanknoten) sowie von deutschen Goldmünzen ins Ausland, ins Saargebiet oder aus dem Inland in die badischen Zollausschluß gebiete gänzlich verboten. Die Versendung von ausländischen Geld sorten, insbesondere von ausländischem Münzgeld oder Papiergeld, ausländischen Banknoten, ferner von deutschen Scheidemünzen, von Gold oder sonstigen Edelmetallen (Silber, Platin und Platinmetallen) nach dem Ausland, dem Saargebiet oder den badischen Zollausschluß gebieten ist in gewöhnlichen Postsendungen einschließlich der Pakete mit stiller Versicherung und der unversiegelten Wert pakete gänzlich verboten, in Einschreibsendungen nur durch Devisenbanken oder unter Zollverschluß (nach zollamtlicher Vorab- sertigung) zulässig, in versiegelten Wertsendungen bis zum Betrag von 10 NM insgesamt im Kalenöermonat (Freigrenze), von mehr als 10 RM im Kalendermonat nur mit Genehmigung einer Devisenstelle zulässig. Gold und sonstige Edelmetalle dürfen in jedem Fall (also auch bei Werten unter 10 RM) nur mit Genehmigung einer Devisenstelle versandt werden. Die Versendung von Wertpapie ren bedarf der Genehmigung einer Devisenstelle. Postanweisungen und Po st Überweisungen nach dem Ausland und dem Saargebiet sind bis 10 RM insgesamt im Kalendermonat zulässig, über 10 RM im allgemeinen unzulässig. Dasselbe gilt für Zahlkarten und Überweisungen auf inländische Postscheckkonten von Personen, die im Ausland oder im Saargebiet ansässig sind. Der Höchstbetrag umfaßt bei allen vorstehenden Zahlungen anch die bei anderen Stellen als der Post getätigten Zahlungen. Nachnahmen und Postaufträge aus Deutschland nach dem Ausland und dem Saargebiet, deren eingezogene Beträge einem Postscheckkonto im Bestimmungsland der Sendungen zugeführt wer den sollen, sind unzulässig. Nachnahmen und Postaufträge aus dem Ausland und dem Saargebiet nach Deutschland sind nur dann zu lässig, wenn der eingezogene Betrag einem Postscheckkonto in Deutsch land gutgeschriebeu werden soll und der Inhaber dieses Postscheck kontos die Gutschriftgenehmigung einer Devisenstelle besitzt. Waren, die in Paketen oder Wertkästchen aus dem deutschen Wirtschaftsgebiet ausgefllhrt werden, sind für die Devisenbewirt schaftung von dem Absender mit einer Exportvaluta-Erklärung schriftlich anzumelden, und zwar erstens der für den Absender zu ständigen Reichsbankanstalt binnen drei Tagen nach der Versen dung mit Abschnitt zweitens der Aufgabepostanstalt bei Auf lieferung der Sendungen mit Abschnitt 8 der Exportvaluta-Er klärung. Es besteht eine Reihe weiterer Einschränkungen für den Zah lungsverkehr mit dem Ausland usw. Insbesondere gilt die Frei grenze von 10 RM für bestimmte Arten von Zahlungen nicht. Aus kunft darüber erteilen die Devisenstellen. Der Absender ist für die Zulässigkeit der Zahlung bzw. Versendung in jedem Falle verant wortlich. Verstöße gegen die für die Devisenbewirtschaftung erlassenen Vorschriften werden mit Gefängnis und Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft; die ohne Genehmigung ausgeführten Werte können eingezogen werden. Neichsberufsgruppen der Angestellten Ortsgruppe Leipzig — Fachgruppe Buchhandel Soweit die Ausweise der Reichsschrifttumskam mer nicht schon firmenweise ausgegeben worden sind, erfolgt die Ausgabe der Ausweise am Freitag, dem 28. Oktober, 20 Uhr, im Großen Saale des Buchhündlerhauses. Alle die Berufskameraden, die seinerzeit den Fragebogen ausgefüllt haben, verpflichten wir dazu, an diesem Abend anwesend zu sein, denn die Ausweise können nur persönlich ausgehändigt werden. Weiterhin erfolgen auch Hinweise be züglich der künftigen Beitragszahlung nach Berlin. Prof.Baeumler bei denBerliner Buchhandlungsgehilfeu Wer die Arbeit des Berliner Philosophen m Wort und Schrift kennt, weiß, daß auch der am 0. Oktober d. I. gehaltene Vörtrag vor der Berliner Fachgruppe über die erzieherischen Auf gaben des Buchhandels richtunggebend war. Von hoher Warte, aber doch immer in engem Verhältnis und im Hinblick auf die Wirklichkeit, hat Professor Baeumler die Aufgaben des Buch handels gezeichnet. Der Berus ist mehr als die Art, wie man sein Geld verdient; er und alle Maßnahmen in ihm sind immer wieder vom Stand der Volksgemeinschaft aus zu betrachten, und der Buch händler, der erzieherisch wirken soll, muß es sich gefallen lassen, selbst erst erzogen zu werden, und das ist das Ausschlaggebende. Diesö Erziehung kann nicht durch Lesen von Büchern und durch Reden über die Gemeinschaftsarbeit erfolgen, sondern einzig und allein im steten Einsatz im täglichen Arbeitsleben, in der auf Kameradschaft aufge bauten Berufsgemeinschaft. Man muß in Dingen, die heute geschehen, leben, man muß von dieser Bewegung selbst erfaßt sein, um — und hier sprach wieder ein Betrachter, der nüchtern und klar sieht — als Verleger ein Verlagsprogramm aufstellen zu können, um als Sorti menter Bücher verkaufen zu können, die dem Wunsche des Volkes entsprechen. Es gilt also, dem Wunsche des Volkes gerecht zu werden und nicht Launen und Moden des Publikums oder einer Masse zu folgen. Der ausgezeichnete Vortrag wird demnächst im Druck er scheinen, und die Stellen, die über den Einzelnen und die Masse, den Einzelnen und die Gemeinschaft berichten, seien gerade uns Buchhändlern besonders eindringlich ans Herz gelegt. Es muß wieder dahin kommen, daß jeder Buchfrennd und die, die es werden wollen, unbesorgt in einen Buchladen treten können, auch ohne ein Buch gleich zu kaufen. Und es muß auch wieder dahin kommen, daß ein Zwiegespräch über die Dinge des Buches zwischen Verkäufer und Buchfreund stattfindet, ohne daß dem Verkäufer über die durch »Schwatzen« vertane Zeit Vorwürfe gemacht werden. Z. Autorenabend des Verlages Westermann in Berlin Der Georg Westermann Verlag, Brannschweig, veranstaltet am Montag, dem 29. Oktober, 20 Uhr, im Buchhünölersaal in Berlin, Wilhelmstraße 47, einen Autorenabend für das Berliner Sortiment. Hjalmar Kutzleb wird aus seinen Werken vorlesen nnö über sein Wollen berichten. Karten bei Max Eichelberg, Berlin-Schöneberg, Akazienstraße 27 — Ruf O 1 4421. Sippen- und Wappenkundliche Ausstellung Die sippen- und wappenkundliche Ausstellung der Buchhandlung Arthur Collignon in Berlin NW 7, Prinz-Louis-Ferdi- nanö-Straße 2, zeigt in erster Linie die moderne» Formblätter und Bücher, die dem Forschenden heute zur Verfügung stehen, also Ahnen tafeln, Vordrucke für biologische und soziologische Personenbeschrei- bung und Familienkarteien. Einige Beispiele önrchgeführtcr Ahnen tafeln von Hindenburg, Hitler und anderen großen Deutschen sowie private Stammbäume machen die heutige Forschungsart deutlich. Die ausgestellte Literatur enthält Quellenhinweise und erläutert die Formblätter. Den besonderen Nahmen erhält die Ausstellung durch eine Fülle künstlerisch ausgeführter Wappenbriefe und Adelsdiplome aus dem 17. und 18. Jahrhundert, die durch ältere und neuere Fami liengeschichten ergänzt werden. 939
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder