Nr. 250 (R. 134). Leipzig, Donnerstag den 25. Oktober 1934. 101. Jahrgang. Bekanntmachung der Geschäftsstelle Matervergütung für Börsenblattanzeigen Seit September 1934 mußte auf Grund der Bestimmungen des Wcrberats die Gewährung einer Matervergütung für einge- saudte Matern zu Börscnblattanzeigcn eingestellt werden. Nach der jetzt vorliegenden endgültigen Entscheidung muß es auch für die ^Zukunft hierbei verbleiben. Bei Satzspiegelüberschreitung (hierzu gehört auch die Benutzung des Bundstegs) wird künftig der über den normalen Satzspiegel hinausgehende Raum nach Millimcterzcilcn gesondert berechnet. Auch die Überschreitung des Satzspiegels in kleinstem Umfange muß gesondert berechnet werden. Der Anzeigengrundpreis des Börsenblattes ist für reine Schriftanzeigen kalkuliert. Bei Verwendung größerer Abbildungen im Jnnenteil mußte deshalb ein Ausschlag für Zurichtung erhoben werden. Diesen Aufschlag gesondert in Rechnung zu stellen, ist nicht mehr gestattet. Es ist deshalb erforderlich, demnächst den Anzeigen grundpreis entsprechend zu erhöhen. Leipzig, den 22. Oktober 1934. Or. 5) e' Woche des deutschen Buches An alle Obleute des deutschen Buchhandels Das Programm für die am Montag, dem 5. November statt- . findende Kundgebung im Berliner Sportpalast ist endgültig genehmigt und wie folgt vorgesehen: Beginn 20.30 Uhr, Ende 21.4b Uhr. Die Kundgebung wird auf alle deutschen Sender mit Ausnahme des Deutschlandsenders übertragen. 1. Musikstück (Leibstaudarte), 2. Einleitende Ansprache des Präsidenten der Reichsschrift tumskammer vr. Hans Friedrich Blunck. 3. Rede des Reichsministers vr. Joseph Goebbels. 4. Pg. Hanns Johst liest eigene Gedichte. 5. Pg. Josef Magnus Wchner liest aus »Sieben vor Verdun«. 6. Staatsschauspieler Friedrich Kayßler liest aus dem »Buch des Opfers«. 7. Musikvortrag (Leibstaudarte). 8. Sprechchor aus einem Werk von H. I. Nierentz. 9. Ansprache eines unbekannten Parteigenossen. 10. Abschließender kurzer Sprechchor — Deutschlandlied — Horst Wessel-Lied. Änderungen der Vortragsfolge Vorbehalten. Die Rede des Herrn Reichsministers vr. Joseph Goebbels wird voraussichtlich um 21 Uhr gehalten und etwa 15 Minuten dauern. Die Reichspressestelle der NSDAP gibt die folgende Verfügung des Stellvertreters des Führers Rudolf Heß vom 22. Oktober 1934 bekannt: Die Werbetätigkeit für das politische Schrifttum im Rahmen der »Woche des deutschen Buches« vom 4. bis 11. November 1934 ist von allen Gliederungen der Partei einschließlich SA, SS, HI, Arbeitsdienst, Studentenbund, Fraucnschaften nach Kräften zu unterstützen. An alle nichlselbständigen Buchhändler und Buchhändlerinnen Verschiedene Anfragen veranlassen uns zu folgender Bekannt machung: 1. Wir betonen nochmals: Vom 1. November 1934 ab zahlen ihre Beiträge nur diejenigen, die über die Deutsche Angestelltenschaft in die Reichsfachschaft eingegliedert wurden und im Besitze des Ausweises U der Reichsschrifttumskammer oder des »vorläufi gen« Ausweises (Volontäre und buchhändlerische Lehrlinge) sind, auf das Postscheckkonto Berlin Nr. 25 167 nach der im Börsenblatt vom 4. und 9. Oktober d. I. bekanntgegebenen Staffelung. 2. Die Beitragszahlung für die Inhaber des Ausweises L kann auch geschlossen durch die Betriebe erfolgen. Dabei ist jedoch dar auf zu achten, daß uns gleichzeitig eine genaue Ausstellung über die von den einzelnen zu leistenden Pflichtbeiträge zugesandt wird. 3. Die Beiträge zur DHV-Kasse (für Krankenkasse, Familienver sicherung, Zusatzversicherung, Angehörigenversicherung) werden von den Inhabern des Ausweises L, soweit sic vorgenannter Kasse angehören, nach wie vor von den Geschäftsstellen dieser Kasse selbst eingezogen. 4. Wer sich bei uns angcmeldet und den Berufsausweis L bisher nicht erhalten hat, bekommt ihn in Kürze oder aber die einge sandten Bilder mit der Nachricht zurück, daß seine Eingliederung durch uns nicht vorgenommen werden kann. B e r l i n -W i l m e rs d o r f, 25. Oktober 1934. Kaiserallee 25. Reichssachschaft der Angestellten in Buchhandel und Verlag in der Reichsschrifttumskammer. T h u l k e.