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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1915
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- 1915-02-15
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- 15.02.1915
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mußte, und die Einlösung der Wechsel erfolgte deshalb auch! besser, als zunächst befürchtet wurde. Nur von einer Firma ist! mir bisher bekannt geworden, daß vom Gericht eine Geschäfts aufsicht eingesetzt wurde. Viele Schwierigkeiten werden aller dings nicht bekannt geworden sein, aber dennoch: die Grund lage des ganzen Standes scheint gesünder zu sein, als man zu Kriegsanfang annahm. Alle diese Ausführungen muß ich bitten als das hinzuneh men, was sie sind: der Niederschlag persönlicher Beobachtungen und Erfahrungen, die ein einzelner in seinem Betrieb seither zu machen Gelegenheit fand, also aus einem immerhin beschränkten Gesichtsfeld heraus, ein einzelner, der aber, wie schon bemerkt, nicht nur mit dem Publikum verkehrt, sondern durch seinen Ver lag auch mit dem Reisebuchhandel. Vielleicht nimmt noch ein mal ein anderer Vertreter dieser beiden Zweige unseres Standes hier das Wort in dieser Angelegenheit. Eins kann uns alle trösten, wenn wir zu klagen haben: Nach dem Kriege, von dem wir alle hoffen, daß er mit einem Siege über unsere Feinde enden wird, dann, wenn Mars nicht mehr die Stunde regiert, sondern Merkur aufs neue die Herrschaft an- tritt, darf zuversichtlich auch mit einer neuen Blüte des Reise- und Versandbuchhandels gerechnet werden. Da ist zu hoffen, daß in ernster Arbeit die Wunden wieder geheilt werden, die jetzt der Krieg einem jeden schlägt, dem Reise- und Versand buchhandel und seinem Geschäftsfreund, dem einschlägigen Ver lagsbuchhandel, vielleicht mehr noch als vielen anderen. Deshalb gilt das Wort, das ganz Deutschland jetzt beherrscht, auch für ihn: »Durch halten!«. SP erling. Zum 2bjährigen Bestehen der Verlagsbuch handlung Otto Ltedmann, Buchhandlung für Rechts- und Staatswisienschaften Berlin. 1890 — 1. Januar — 1915. Kl. 4». 44 S. Berlin 1915, Otto Liebmann. In dieser bedeutsamen Festschrift aus der Feder des langjährigen treuen Mitarbeiters des Liebmannschen Verlages, Otto Klee, wird die Entwicklung eines großen wissenschaftlichen Verlages geschildert, der dank dem scharfen Blick, der Energie und Schaffensfreudig keit seines Gründers und Inhabers heute zu den führenden auf dem Gebiete der Rechts- und Staatswissenschaften gehört. Diese Entwick lung ist geradezu ein Schulbeispiel für die Erfahrung, daß auch in der Zeit der Mechanisierung und Industrialisierung für den Verlagsbetrieb das persönliche und geistige Verwachsensein mit dem Unternehmen und die Beschränkung in der Verlagsrichtung zu den Grundlagen des Erfolges gehören. Als Otto Liebmann am 1. Januar 1860 seinen Verlag gründete, stand die Richtung des Verlags keineswegs fest. Der Erwerb der bibliographischen Wochenschrift »Das Archivs ließ auf andere Ziele schließen. Sehr bald aber erkannte der junge Unternehmer, daß es die Rechts- und Staatswiffenschaften seien, auf denen sich die Zukunft des Geschäfts ausbauen müßte. Ebenso wie die nicht in die Verlags richtung paffende Zeitschrift abgestoßen wurde, verzichtete Liebmann bald auf die Fortführung eines begonnenen militärwissenschaftlichen Zweiges seines Unternehmens, der auch heute noch in seinem Verlags signet angedeutet ist, und verfolgte mit der ihm eigenen Zielsicherheit und der ihm gegebenen Fähigkeit des raschen Sicheinfühlens den Ausbau seines rechts- und staatswiffenschaftlicheu Verlags. Die Kon junktur war günstig. Stand doch fast das ganze deutsche Nechtsleben, insbesondere das bürgerliche Recht, vor durchgreifenden Reformen, die in der Vereinheitlichung der Landesgesetze in Gestalt einer groß zügigen Neichsgesetzgebung ihr vornehmstes Ziel erblickten Die mit diesen Reformen verbundene neue Fassung der Gesetze und die sich daraus ergebende Notwendigkeit der Kommentierung schufen auf fast allen Nechtsgebieten weitgehende Gelegenheit zur Betätigung Hier nun verstand es der Unternehmer, einen stattlichen Stab von Autoritäten aus allen Zweigen der Jurisprudenz um sich zu ver sammeln, deren Arbeit in einer langen Reihe von Erscheinungen nieder gelegt ist, die hier auch nur in großen Zügen anzuftthren aus räum lichen Gründen unmöglich ist. Der Ruf seines Verlages ist im Buch handel und in Fachkreisen ja auch so bekannt, daß eine solche List, an dieser Stelle überflüssig erscheint. Ganz besondere Beachtunn aber verdient der Anteil, den Otto Liebmann an der Gründung und der Ausgestaltung der Deutschen Juristen-Zeitung genommen hat und noch nimmt. Dieses Zentralorgan der deutschen Jurtsten- welt verdankt seine Entstehung in erster Linie dem schöpferischen Geiste des Verlegers, der, nachdem er eine große Anzahl her vorragender Rechtsgelehrten um sich versammelt hatte, nach fünfjäh riger Vorbereitung am 1. Januar 1866 mit der Zeitschrift auf den Plan trat und seitdem ihr eigentlicher Schriftleiter geblieben ist. Seiner sorgfältigen, au die Nedaktionstätigkett eines Johanne- Grunow erinnernden Pflege ist ein großer Teil des Erfolges dieses Fachblattes zuzuschreiben. Das rege wissenschaftliche Leben und die bevorstehen den Reformen auf dem Gebiete des Strafrechts führten im ver gangenen Jahre zur Gründung der Deutschen StrafrechtS-Zeitung, die, vielleicht heute durch die Kriegswirren in ihrer Entwicklung gehemmt, sicher nach geschloffenem Frieden das Ihrige zur Lösung der großen Aufgaben beitragen wird, die auf diesem Gebiete fried licherer Zeiten harren. Daß diese lebendige wissenschaftliche Anteilnahme in Fachkreisen nicht unbemerkt geblieben ist, geht daraus hervor, daß die Universität Heidelberg Otto Liebmann am 10. Dezember 1908 zum Ehrendoktor der Rechte ernannte. So darf er auf ein Vierteljahrhundert lebhaftester, aber auch erfolgreicher Tätigkeit zurückblicken mit der freudigen und zuversicht lichen Hoffnung, daß die neue Zeit, auf deren Schwelle wir jetzt stehen, ihm neue Aufgaben und weiteren Aufstieg seines Unternehmens bringen werde. Wir aber wollen dieses schlichte Dokument, das soviel von un verdrossener Berufsarbeit zu erzählen weiß, einreihen in die vielen Zeugnisse für die eifrige und opferwillige Mitarbeit deutscher Verleger an den vielgestaltigen geistigen Bestrebungen unserer Nation. 1^. Kleine Mitteilungen. Bekanntmachung, betreffend Zahlungsverbot gegen Rußland. Vom 4. Febuar 1915. — Auf Grund des 8 7 Abs. 1 der Verordnung, betreffend Zahlungsverbot gegen England, vom 30. September 1914 und der Bekanntmachung, betreffend Zahlungsverbot gegen Rußland, vom 19. November 1914 wird folgendes bestimmt: Das Verbot, Zahlungen nach Rußland zu leisten und Geld oder Wert papiere dorthin abzuführen oder zu überweisen (8 1, Abs. 1 der Ver ordnung vom 30. September 1914 in Verbindung mit Artikel 1 der Bekanntmachung vom 19. November 1914), findet gegenüber den unter deutscher Zivilverwaltung stehenden Gebieten Rußlands keine An wendung. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 4. Februar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. Stniidttttg von Einkommen- und Ergänzungssteuern. — Das Kgl. Sächsische Finanzministerium veröffentlicht soeben eine Verordnung, wonach das Gesetz von 1910, Einkommen- und Ergänzungssteucrn betr., dahin ausgedehnt wird, daß in Zukunft die Bezirkssteuer-Einnahmeu ermächtigt sind, Einkommen- und Ergänzungssteuerbeträge bis zur Höchstdauer von sechs Monaten zu stunden. Der Weg zum Siege und der »Oorrierv äolla 8era.«. — Herr Hausvon Weber schreibt uns: Der bekanntlich im Solde des Drei verbandes stehende Mailänder »Oorriers clella Leia« regt sich in einem zweispaltenlangen Artikel über meinen Aufsatz »Der Weg zum Siege« (Bbl. 1914, Nr. 293) gewaltig auf. Er reißt aus dem Zu sammenhänge eine kurze Stelle heraus, entstellt so den Sinn des Gan zen und will glauben machen, ich habe Italiens Verwilderung infolge des Ausbleibens deutscher Bücher vorausgesagt. Das ist — bezeichnend für die Kampfart dieser Art Presse — eine Fälschung. Das Wort »Italien« kommt in meinem Aufsatze überhaupt nicht vor. Dagegen sagte ich: »Sie alle brauchen uns, die in Frankreich und England und Rußland und auch in unfreundlichen »neutralen« Ländern nach Bildung hungern« usw. Damit kann Italien nicht gemeint sein, weil es doch wohl kein »unfreundliches« neutrales Land ist, und der Corriere kann nicht ge meint sein, weil ich von Bildungshunger spreche. Die oben erwähnte Stelle meines Aufsatzes lautete wörtlich: »Wir wollen die Biene, die uns den Honig liefert, nicht anbeteu. Sie soll es wissen, daß es eine Ehre ist, uns zu dienen. Sie soll in uns den Herrn erkennen, der gnädig ist, wenn sie ihre Pflicht tut!« Ich empfahl damit dem deutschen Geschäftsmanne im Gegensatz zu seiner bisher vielfach zn devoten Art der Kundenwerbung den gleichen Stand punkt, den dereinst die eiv68 rornani (nicht Vorfahren des Corriere, aber solche der Italiener) und. heutzutage die Engländer für sich in Anspruch genommen haben, eine Forderung, die offenbar nach Ansicht des Mailänder Abeudboten eine unerhörte Anmaßung ist, wenn sie 195
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